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Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen legen die brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Sie sind Grundlage zur baulichen Bewertung eines Gebäudes. Die Musterbauordnung (MBO) unterteilt die Gebäude in fünf Gebäudeklassen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz und die Statik. Bei den fünf Gebäudeklassen spricht man auch vom Regelbau. Neben diesen fünf Gebäudeklassen von eins bis fünf gibt es in § 2 (4) MBO Kriterien, nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. Dies sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, wie z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Schulen. In der Gebäudeklasse fünf ist die Höhe des letzten Aufenthaltsraumes auf 22 Meter begrenzt. Oberhalb gilt ein Gebäude als Hochhaus.

Entscheidend für die Einstufung ist die Höhe und die Größe der Nutzungseinheiten. Bei den Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen, bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht. Als Höhe gilt laut Musterbauordnung die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Diese Höhe steht in Abhängigkeit zu den Rettungsgeräten der Feuerwehr zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.

Für Bauherren, Architekten und Planer ist deshalb die Einstufung der Gebäudeklasse von großer Bedeutung, da hiervon maßgeblich die Brandschutzanforderungen abhängen. So kann der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zur Einstufung in die nächsthöhere Gebäudeklasse führen und damit zu höheren Anforderungen. Unter Umständen ist dann eine Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr nicht mehr möglich und eine Drehleiter kann zur Rettung gar nicht eingesetzt werden.

Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung der 16 Bundesländer zeigt, welche Anforderungen für die einzelnen Gebäudeklassen bestehen. Glücklicherweise unterscheiden sich die Landesbauordnungen nicht grundlegend.

Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt 

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