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Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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www.dgwz.de/presse

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Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
Neue-Musterbauordnung-Titel-Presse.jpg (JPG)
Neue-Musterbauordnung-2024-Titel-Presse.pdf (PDF)
Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung

Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung erschienen

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Änderung der Musterbauordnung

Anfang Juli hat die Bauministerkonferenz eine geänderte Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen vom 23./24. November 2023 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Die Musterbauordnung (MBO) enthält grundsätzliche Anforderungen an Grundstücke und deren Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Alle heute gültigen Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung, enthalten jedoch unterschiedliche länderspezifische Abweichungen.

Eine Änderung der neuen Fassung der MBO betrifft Windenergieanlagen und Teile von Windenergieanlagen, welche nach der europäischen Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet sind. Sie werden aus dem Geltungsbereich der Musterbauordnung ausgenommen (§ 1 „Anwendungsbereich“).

Mit der neuen Fassung entfallen zudem bestimmte Regelungen zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zu Stellflächen, wenn in Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, z. B. durch einen Dachausbau oder die Umwandlung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsflächen in Wohnraum. Festgelegt sind diese Änderungen im § 30 „Brandwände“, § 48 „Wohnungen“ sowie § 49 „Stellplätze“.

Mit der Änderung im § 67 „Abweichungen“ sollen die Bauaufsichtsbehörden nunmehr vertretbare Abweichungen von den Bauordnungen im Regelfall zulassen. Dies war bisher eine Kann-Vorschrift.

Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen vom 23./24. November 2023 steht auf der Webseite der Bundesministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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GEG und Planungspraxis im neuen Planerbrief Nr. 47

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-11 vom
13. Mai 2024

Zum 1. Mai 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 47 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial gibt Gastautorin Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, einen Ausblick darauf, wie sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf die Planungspraxis auswirkt.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind baulicher Brandschutz nach Gebäudeklassen, Lastenmanagement in Unternehmen, IT-Sicherheit im Handwerk, Feuerwehraufzüge und Krisenmanagement in kommunalen Verwaltungen. Der Beitrag über Gebäudeklassen erläutert, nach welchen Kriterien die Musterbauordnung (MBO) Gebäude in Klassen einteilt und welche Anforderungen sich daraus für den Brandschutz ergeben. Ein weiterer Beitrag stellt Lösungen zur Vermeidung von Netzüberlastungen beim gleichzeitigen Laden mehrerer E-Autos im Unternehmen vor. Autor Andreas Hoffmann vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk gibt Tipps, wie sich Handwerksbetriebe gegen Hackerangriffe rüsten können. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Prüfpflicht von Feuerwehraufzügen in hohen Gebäuden und Sonderbauten. Darüber hinaus wird über Umfang und Inhalt des neuen DGWZ-Seminars „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ berichtet, in dem die Teilnehmer das Fachwissen über das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz erlernen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 48 erscheint am 1. Juli 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-47

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neuer Planerbrief informiert über Elektrothermografie

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-07 vom 28. Februar 2023

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 40 vom März-April 2023 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) stellt die Elektrothermografie als ein Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen vor. Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt. Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab und eignet sich auch für die Prüfung von Photovoltaikanlagen.

Darüber hinaus wird im aktuellen DGWZ-Newsletter thematisiert, wie Gewerbeimmobilien an die geänderten Nutzeranforderungen seit der Pandemie auszurichten sind, die Datensicherheit in Unternehmen gewährleistet werden kann, welche Beleuchtungskonzepte für Augenduschen in Produktionsstätten im Rahmen des Arbeitsschutzes geeignet sind und welche besonderen Anforderungen an notwendige Flure gemäß der Musterbauordnung (MBO) gestellt werden.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 41 erscheint am 1. Mai 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023, Gebäudetechnik, Elektrothermografie, Photovoltaikanlagen, Datensicherheit, notwendige Flure, Musterbauordnung, MBO, Augenduschen, Arbeitsschutz, Gewerbeimmobilien, Planen, Errichten, Betreiben

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Neuer Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-40

  • Pressemitteilung Nr. 2023-07 (PDF)
  • Bild: Elektrothermografie-Planerbrief-40.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie an elektrischen Anlagen.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de