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Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Mai 2016

Neuer Planerbrief informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung

Am 2. Mai 2016 ist der Planerbrief 08 erschienen. Themen der Ausgabe Mai-Juni 2016 sind der Brandschutz in Krankenhäusern, die Fachmesse Anga Com für Breitband, Satellit und Kabel in Köln, die Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht, die Anforderungen der neuen Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR), die dynamische Fluchtwegsteuerung und die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Der nächste Planerbrief 09 erscheint am 1. Juli 2016.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Brandschutz, Lüftung, Belüftung, Aufzugsschacht, Entrauchung,  Krankenhaus, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, M-LüAR, Fluchtwegsteuerung, Vergabeordnung, Bauleistungen, VOB/A

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Neuer Planerbrief 08 – Mai-Juni 2016 informiert zu Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung. www.planerbrief.de

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    Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief 08, Ausgabe Mai-Juni 2016, informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR)

Eine Lüftungsanlage in Wohngebäuden, Büros und Betriebsräumen führt frische Außenluft zu (Zuluftanlage) und leitet verbrauchte Abluft ab (Abluftanlage).

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m².

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR