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Übersicht Resilienz in Unternehmen - Risikomanagement

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Resilienz wird die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens in Krisensituationen verstanden. Resiliente Unternehmen verfügen über die Fähigkeit, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und sich negativen, äußeren Einflüssen anzupassen, ohne anhaltende Konsequenzen zu ziehen. Damit ein Unternehmen möglichst resilient sein kann, muss die Unternehmensführung ein gutes Risikomanagement betreiben. Die resilienzsteigernden Maßnahmen müssen in den verschiedenen Bereichen des Unternehmens ergriffen werden.

Drei grundsätzliche Dinge, die ein Unternehmen mitbringen muss:

  • einen bewussten Umgang mit Risiken und deren frühzeitige Wahrnehmung,
  • eine verbesserte Planung und Etabilierung von Steuerungsmaßnahmen und
  • ein stärkeres Verständnis für seine Stakeholder.

IT-Bereich

Ein Unternehmen sollte zeitnah in neue Digitalisierungsprozesse und digitale Innovationen investieren. Neue Technologien können dabei helfen, das Unternehme trotz Beeinträchtigungen betriebsfähig und flexibel zu halten. Zum Beispiel fördert die Möglichkeit, seine Mitarbeiter während der laufenden COVID-19 Pandemie ins Home-Office zu schicken, die Produktivität und Flexibilität des Unternehmens. Um anderen Risiken in der IT entgegenzuwirken ist eine gute Cyber-Sicherheit gefordert. Darunter werden Maßnahmen verstanden, die das Unternehmen gegenüber Cyber-Bedrohungen schützen und die internen Unternehmensdaten sichern sollen.

Personal-Bereich

Das Unternehmen sollte eine offene vertrauensbasierte und fehlerakzeptierende Unternehmenskultur verfolgen. Das richtige Personalmanagement sorgt dafür, dass die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt und die interne Zusammenarbeit gefördert wird. Zudem sollte die kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens für die Mitarbeiter im Fokus stehen, was durch eine Unternehmenskultur erreicht werden kann, die kreative Einflüsse zulässt.

Bereich Produktion

Effizientere Unternehmensprozesse sorgen dafür, dass das Unternehmen schneller wird. Schnelles Handeln während einer Krise ist die Grundlage für ein belastbares Unternehmen. Um anpassungsfähig zu sein, sollte das Unternehmen auch nicht davor zurückschrecken neue Konzepte anzunehmen, selbst wenn grundlegende Konzepte geändert werden müssen. So haben beispielsweise viele Einzelhändelsgeschäfte zu Beginn der COVID-19-Krise einen Online-Shop eröffnet und auch andere Unternehmen wie z.B. Messe-Veranstalter haben frühstmöglich auf digitale Alternativen zurückgegriffen.

Andere effektive Maßnahmen für mehr Effizienz können das Etablieren einer Supply-Chain sein, die Probleme in der Lieferkette frühzeitig erkennt und so für eine zeitnahe Problembewältigung sorgt. Zum anderen können RPA’s (Probotic Process Automation) genutzt werden, um den Mitarbeitern immer wiederkehrende Arbeit abzunehmen.

Bereich Finanzen

Resiliente Unternehmen müssen kapitaldienstfähig sein. Vorausschauendes Handeln und das Zurücklegen von Geldern für Krisen ist grundlegend, um resilient zu bleiben. Das Ziel ist also die Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig zu steigern.

Bereich Wettbewerb und Kunden

Hier lautet das Stichwort das Kundenerlebnis, oder auch Customer Experience. Das Unternehmen sollte den Kontakt zu seinen Kunden und anderen Stakeholdern pflegen und offen auf ihre Wünsche eingehen. Für das kundenzentrierte Arbeiten können beispielsweise Customer-Experience-Programme eingesetzt werden, bei denen die Kunden bei der Entwicklung eines Produktes miteinbezogen werden. Um anhaltend die Zufriedenheit der Kunden sicherzustellen, sollte zudem auch der Wettbewerb immer im Auge behalten werden. Das Unternehmen sollte also Recherche und Analyse von Marktbegleitern betreiben bzw. seinen eigenen Markt kennen sowie Bestandkunden und potenzielle Neukunden im Blick haben.

Bereich Führungskraft

Der Manager eines Unternehmens muss vorausschauend denken. Es ist wichtig, auch in guten Zeiten mögliche Bedrohungen zu reflektieren und sich dagegen aufzurüsten. Um erfolgreich Prävention zu betreiben, sollte man mit Experten zusammenarbeiten. Diese sollten nicht erst kurz vor einer Krise, sondern bereits frühzeitig herangezogen werden. Für die Führungsebene kann das bedeuten sich für einen Moment vom täglichen Geschäft zu distanzieren und sich stattdessen mit künftigen Krisen zu beschäftigen. Die Führungskraft sollte in diesem Rahmen nicht vor relevanten Investitionen zurückschrecken und kleinere Übel in Kauf nehmen, um damit Größere zu vermeiden. Zudem sollte sie schwierige Entscheidungen zeitnah treffen sowie auf Chancen bewusst verzichten können, um den Fokus auf wenige Initiativen zu konzentrieren.

Normen und Vorschriften

Für die Steigerung der Resilienz in Unternehmen stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Resilienz, Resilienz in Unternehmen, Steigerung der Resilienz, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Maßnahmen, Risikomanagement, ISO 22301, Krise, Krisenbewältigung, Unternehmen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen