Schlagwortarchiv für: Maschinenrichtlinie

VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

Weitere Informationen

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-07 vom 23. Juni 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ neu im Veranstaltungsprogramm. Es vermittelt die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren erforderlich ist. Kraftbetätigte Fenster, automatische Türsysteme und Toranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Um ihre sichere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und damit Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen nicht zu gefährden, sind diese mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu warten und eine Schließkraftmessung durchzuführen.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen hierzu legen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore“ ASR A1.7 und die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“ fest. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragte Personen sowie technisches Personal von Herstell-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie öffentlicher Einrichtungen. Neben umfassenden gesetzlichen Grundlagen lernen die Teilnehmer herstellerneutrale Bauarten inklusive mechanischer und elektrotechnischer Aspekte kennen und können Gefahren analysieren, begutachten und fachgerecht dokumentieren.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 630 Euro netto. Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar angeboten. Die ersten Präsenzseminare finden vom 7. bis 8. September 2021 in Hamburg und vom 21. bis 22. September 2021 in Frankfurt am Main statt. Die ersten Online-Seminare werden vom 16. bis 17. September 2021 und vom 28. bis 29. Oktober 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Neues DGWZ-Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“. www.dgwz.de/pruefung-kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen regelmäßig geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore-befaehigte-person-zur-pruefung

Neues Merkblatt „Kraftbetätigte Fenster“

Die in 2016 unter der Maschinenrichtlinie veröffentlichte EN 60335-2-103 spezifiziert besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster. Sie stellt Marktbeteiligte damit vor neue Herausforderungen. Der Fachverband EuroWindoor hat zusammen mit VFF und ZVEI das Merkblatt KB0.1 „Kraftbetätigte Fenster“ aktualisiert und neu aufgelegt. Die bewährte Gefährdungsanalyse zur Einstufung in eine von 4 Sicherheitsklassen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wurde den neuen Anforderungen angepasst. Damit steht den Marktbeteiligten europaweit eine einheitliche Grundlage für die Risikoanalyse kraftbetätigter Fenster zur Verfügung.

Autor: Michael Fröhlcke, Business Development Manager, Aumüller Aumatic GmbH

Das Merkblatt kann kostenlos auf Englisch heruntergeladen oder auf Deutsch gegen eine Gebühr von 19 Euro bestellt werden.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Maschinenrichtlinie

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren, damit Sie die Anlagen selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04.-05. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. April 2024 – Stuttgart – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14.-15. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 18.-19. Juni 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 09.-10. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 03.-04. September 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 08.-09. Oktober 2024 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 12.-13. November 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 17.-18. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen gemäß ASR A1.7 und DIN EN 16005 mindestens einmal jährlich, auf deren sichere Funktionsfähigkeit durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Haustechniker, Hausmeister,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen,
  • technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von  öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Anforderungen
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7, ASR A 1.6
  • Normen: DIN EN 12604, DIN EN 12453, DIN EN 12635, DIN EN 13241, DIN EN 16005 u. a.
  • DGUV-Information 208-022, 208-023 u. a.
  • Bauarten von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
  • Mechanische Aspekte und Elektrotechnische Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Durchführung von Prüfung und Dokumentation (DGUV Grundsatz 308-006)
  • Betriebskräftemessung
  • Gefahrenanalyse und Begutachtung
  • Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
  • Beispiele von Mängeln und Unfällen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Thomas Sommer ist Feinmechaniker Meister und Inhaber der Firma Projektmanagement Thomas Sommer.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir viele Erkenntnisse gebracht, welche mir vorher nicht bekannt oder bewusst waren.“
    Christian Krause, Krause Werk GmbH & Co. KG, Alsfeld
  • „Die Veranstatung war sehr lehrreich. Ich weiß jetzt, auf was ich bei Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore zu beachten habe und wie die Vorschriften lauten. Herr Altmann hat alles sehr verständlich erklärt.“
    Dimitrios Hantzaras, The Westin Grand Hotel Frankfurt
  • „Eine kompetente neue Thematik wurde verständlich und ausgiebig vermittelt.“
    Christian Schmunk, Vamed VSB-Betriebstechnik Mitte-Ost GmbH, Berlin
  • „Das Seminar war sehr informativ. Ich konnte vergangenes Wissen festigen und auch neues Wissen erlangen. Die Fargen, die gestellt wurde, konnte der Referent gut beantworten.“
    Stefan Flath, Langer Metallbau GmbH, Griesheim
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ. Mein WIssen über das Thema hat sich durch den Lehrgang erweitert. Der Referent war sehr gut.“
    Manfred Kraus, Technsiche Universität Dortmund
  • „Die Veranstaltung war für mich sehr informativ und umfangreich. Das lockere Umfeld während der Veranstaltung hat mir besonders gut gefallen.“
    André Wach, IMS Messsysteme GmbH, Heiligenhaus

Weitere Informationen

Stichworte
Kraftbetätigte, Fenster, Türen, Tore, ASR A 1.7, DIN EN 16005, Automatische Türsysteme, Maschinenrichtlinie, Prüfung, Befähigte Person, Betriebskräftemessung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Sachkunde, 2023, 2024

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DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-05 vom 12. Mai 2016

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats unter www.dgwz.de/entrauchung veröffentlicht.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103, kraftbetätigt, Antrieb, Türen, Tore, Fenster, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA

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Neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt #Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. www.dgwz.de/entrauchung

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    DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um
    Bildquelle: Schüco International KG
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/entrauchung