Schlagwortarchiv für: Lüftungsanlagenrichtlinie

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m². (mb) www.dgwz.de/lueftungsanlagen

Autor: Michael Buschmann (mb), Leiter Brandschutz- und Entrauchungssysteme, Trox GmbH

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR

Schlagwortarchiv für: Lüftungsanlagenrichtlinie

Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR)

Eine Lüftungsanlage in Wohngebäuden, Büros und Betriebsräumen führt frische Außenluft zu (Zuluftanlage) und leitet verbrauchte Abluft ab (Abluftanlage).

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m².

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR