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Regalanlagen – Übersicht

Übersicht Regalanlagen

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Einführung

Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie bewegliche Regale, welche als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten und deshalb gemäß einer Gefährdungsbeurteilung überprüft werden müssen (§ 3 BetrSichV).

Es gibt verschiedene Arten von ortsfesten- und beweglichen Regalen:

  • Einfahrregal: Das Einfahrregal ist ein Lagersystem, bei dem Paltten in Regalgassen hintereinander auf Schienen gelagert werden. Es nutzt das LIFO-Prinzip (Last In – First Out) und ermöglicht dadurch eine platzsparende Blocklagerung, da keine separaten Gänge erforderlich sind.
  • Durchfahrregal: Das Durchfahrregal ist ein Lagersystem, bei dem Paletten auf Schienen in Regalgassen gelagert werden und von beiden Seiten ein- und ausgelagert werden können. Es arbeitet nach dem FIFO-Prinzip (First In – First Out) und eignet sich für Waren mit höherem Umschlag oder begrenzter Haltbarkeit.
  • Durchlaufregal: Das Durchlaufregal ist ein Lagersystem mit geeigneten Rollbahnen, auf denen Waren durch Schwerkraft von der Einlagerungs- zur Entnahmeseite bewegt werden. Es arbeitet ebenso wie das Durchfahrregal nach dem FIFO-Prinzip und eignet sich für eine effiziente Komissionierung und schnellen Warenumschlag
  • Fachbodenregal: Das Fachbodenregal ist ein Lagersystem mit horizontalen Fachböden, welches zur manuellen Lagerung von Kleinteilen, Kartons oder leichten Gütern verwendet wird.
  • Kragarmregal: Das Kragarmregal ist ein Lagersystem mit horizontalen, auskragenden Armen, welches sepziell für die Lagerung von sperrigen oder schweren Gütern entwickelt wurde. Es ermöglicht eine flexible und platzsparende Lagerung und kann sowohl einseitig als auch beidseitig genutzt werden.
  • Mehrgeschossanlage: Eine Mehrgeschossanlage ist ein Lagersystem mit mehreren übereinanderliegenden Ebenen, die über Treppen oder Aufzüge erreichbar sind. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung in der Höhe und wird in der Regel für die manuelle Lagerung von Kleinteilen eingesetzt
  • Palettenregal: Das Palettenregal ist ein Lagersystem mit horizontalen Balken, auf denen Paletten abgelegt werden. Es ermöglicht eine übersichtliche Lagerung von schweren und großen Waren. Die Ein- und Auslagerung erfolgt meist mit Gabelstaplern.

Die Regalinspektionspflicht gemäß DIN EN 15635 verlangt, dass Regalsysteme wie Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Diese regelmäßige Inspektion dient der Sicherstellung der Betriebssicherheit und der Vermeidung von Gefährdungen, die durch Schäden oder Mängel an den Regalanlagen entstehen könnten.

Vorschriften

Für Regalanlagen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Logistik, Regalanlagen, BetrSichV, Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale, Lagerbühnen, Lagereinrichtung, ProdSG

DGUV Information 208-043

DGUV Information 208-043
Sicherheit von Regalen

Übersicht | Inhalt | Regel downloaden | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 208-043 behandelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lagern und Transportieren von Lasten mit Regalen und Regalanlagen gemäß der DIN EN 15 635.

Die Information gibt umfassende Anweisungen zur sicheren Nutzung und Wartung von Regalsystemen. Themen wie die richtige Montage, regelmäßige Inspektion und die Schulung der Mitarbeiter zur Prüfung der Anforderungen werden detailliert behandelt. Auch die Dokumentation der Anforderungsprüfung wird ausführlich beschrieben.

Generell trägt die Einhaltung dieser Vorschriften zur Minimierung von Unfallrisiken in Lagerbereichen bei.

 

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DGUV_Regel_208-061DGUV_Information_208-043

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel, DGUV Regel 208-043, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

Inhaltsverzeichnis_DGUV_Rgel_208-061

Inhalt

DGUV_Regel_208-061DGUV Information 208-061 Inhaltsverzeichnis

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV_Regel_208-061DGUV Information 208-061

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

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