Löschanlagen und Trinkwasserhygiene
Löschanlagen und Trinkwasserhygiene
Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben
Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.
Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.
Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.
Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung
Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.
Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.
Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.
Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene
Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Normen und Richtlinien
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) – PDF
- DIN 1988-600:2010-12 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (Technische Regel des DVGW)
- DIN 14462:2012-09 Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten
- DIN 14464:2012-09 Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit offenen Düsen – Anforderungen und Prüfung
Weiterführende Informationen
- DGWZ-Seminar: Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3
- DGWZ-Seminar: Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)
- Artikel Planerbrief 23: Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben
- Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene (Fachhochschule Münster, Sanitärtechnisches Symposium Steinfurt)
- Mehr Sicherheit für Löschanlagen mit Trinkwasseranschluss (Minimax)
- Trinkwasser kontra Brandschutz (SBZ)
- Trinkwasserschutz kontra Brandschutz (DMT)
- Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation (DVGW)
- bvfa-Merkblatt: bvfa-LW: 2009–04 (01) Information über Löschwasseranlagen/Hydrantenanlagen für Fachingenieure/Brandschutzsachverständige
- bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen