Schlagwortarchiv für: Löschanlagen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

2.060 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

Download
www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-19 vom 5. Oktober 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom September 2012 ersetzt.

Das Dokument richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600:2021-07 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht öffentlichen Bereichen befinden.

In der aktualisierten Norm wurden vor allem die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden in einer Tabelle genau definiert. So müssen Betreiber jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch Sachkundige war es bisher möglich, dass lediglich einzelne Kompo­nenten der Löschwasseranlage geprüft wurden – beispielsweise der Wandhydrant oder andere Entnahmeeinrichtungen – und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. „Die überarbeitete Norm stellt nun stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht hier nicht mehr aus“, kommentiert Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH.

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden, Betreiber müssen selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren. Damit wird die gesamte Wandhydrantenanlage deutlicher als zuvor als Einheit betrachtet, wobei zwischen Löschwasseranlage „nass“, Löschwasseranlage „nach/-trocken“ und Löschwasseranlage „trocken“ unterschieden wird.

Die Überarbeitung der DIN 14462:2023-07 ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Eigentum in Gebäuden und anderen Einrichtungen. Sie bietet Fachleuten in der Gebäudeplanung, der Feuerwehr, der Bauindustrie und anderen verwandten Bereichen wertvolle Leitlinien für die Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Löschwasseranlagen. Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig. Die DIN 14462:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 146,82 EUR Euro ohne MwSt. bezogen werden.

3.035 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Wandhydranten #Löschwasser #Normen www.dgwz.de/neue-din-14462-wandhydrantenanlagen-1

Download
www.dgwz.de/neue-din-14462-wandhydrantenanlagen-1

Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Bildquelle: Minimax Mobile Services GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken’“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14462

DGUV Information 205-040 Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz

Prüffristen im betrieblichen Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.

Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.

Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:

  • Löschanlagen
  • Brandvermeidungsanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Branderkennungsanlagen
  • Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

Weitere Informationen

vfdb-Merkblatt zu Wassernebel-Löschanlagen

Ein neues Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb) zeigt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Wassernebel-Löschanlagen auf. Auch wird die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Personen, die regelmäßig mit
derartigen Systemen beschäftigt sind. Dazu gehören Betreiber,
Brandschutzbeauftragte, Architekten und Planer. Das Merkblatt ist kostenlos als PDF zum Download erhältlich.

Weitere Informationen:

Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Löschanlagen

VdS CEA 4001:2018-01 – Sprinkleranlagen – Inhalt

Inhaltsverzeichnis:

VdS CEA 4001
VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

Inhaltsverzeichnis | Inhalt|

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VdS CEA 4001 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau (PDF)

Inhalt

Vorwort

Anwendung der VdS CEA-Richtlinien

Klassifizierungssystem für Sprinkleranlagen

Inhalte der Richtlinien

1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Ziele
1.3 Beschreibung
1.4 Anerkennung
1.5 Normative Verweisungen

2 Definitionen

3 Vertragsplanung und Dokumentation
3.1 Allgemeines
3.2 Grundsätzliche Überlegungen
3.3 Vorbereitungsstadium
3.4 Planungsstadium
3.5 Beginn der Installationsarbeiten

4 Umfang des Sprinklerschutzes
4.1 Schutzumfang und Ausnahmen
4.2 Brandabschnittsbildung und Trennung

5 Einstufung in Brandgefahrenklassen
5.1 Allgemeines
5.2 Brandgefahrenklassen
5.3 Lagerung
5.4 Schutz von Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

6 Hydraulische Auslegung
6.1 Allgemeines 37 62 Hohe Brandgefahr, Lagerrisiko (HHS)
6.3 Anforderungen an Druck- und Durchflussraten für vorberechnete Anlagen
6.4 Dimensionierung und Anordnung von Rohren

7 Wasserversorgung – Allgemeines
7.1 Eignung
7.2 Anschluss anderer Verbraucher an die Wasserversorgung
7.3 Einbauort von Bestandteilen für die Wasserversorgung
7.4 Prüfeinrichtungen und Messgeräte
7.5 Durchflussprüfungen an Wasserversorgungen
7.6 Druckprüfung der Wasserversorgung

8 Wahl der Wasserversorgung
8.1 Allgemeines
8.2 Öffentliches Wasserleitungsnetz
8.3 Wasserbehälter
8.4 Natürliche und künstliche Wasserquellen
8.5 Druckluftwasserbehälter
8.6 Art der Wasserversorgung
8.7 Abtrennung von Wasserversorgungen
8.8 Auswahl der Wasserversorgung

9 Pumpen
9.1 Allgemeines
9.2 Anordnungen mit mehreren Pumpen
9.3 Einbauort von Pumpenanlagen
9.4 Maximale Temperatur der Wasserversorgung
9.5 Ventile und Zubehör
9.6 Förderbedingungen
9.7 Leistungsbemessung
9.8 Elektrisch angetriebene Pumpen
9.9 Dieselmotorgetriebene Pumpen

10 Art und Größe von Sprinkleranlagen
10.1 Nassanlagen
10.2 Trockenanlagen
10.3 Nass-Trocken-Anlagen
10.4 Vorgesteuerte Anlagen
10.5 Tandem- Trockenanlagen
10.6 Sprinkleranlagen-Erweiterung mit einem Steuerventil

11 Abstände und Anordnung von Sprinklern
11.1 Allgemeines
11.2 Maximale Schutzfläche je Sprinkler
11.3 Mindestabstände zwischen Sprinklern
11.4 Anordnung von Sprinklern zum Gebäude und Einrichtungen
11.5 Zwischenebenensprinkler in HH-Risiken
11.6 Alternatives Schutzkonzept für Regallager

12 Konstruktionsmerkmale und Verwendungsmöglichkeiten von Sprinklern
12.1 Allgemeines
12.2 Sprinklerarten und ihre Anwendungen
12.3 Ausflussrate von Sprinklern
12.4 Nennöffnungstemperaturen
12.5 Ansprechempfindlichkeit von Sprinklern
12.6 Sprinklerschutzkorb
12.7 Abschirmbleche für Sprinkler
12.8 Sprinklerrosetten
12.9 Korrosionsschutz für Sprinkler

13 Armaturen
13.1 Alarmventilstationen
13.2 Absperrarmaturen
13.3 Ringleitungsarmaturen
13.4 Entwässerungsventile
13.5 Prüfeinrichtungen
13.6 Spülanschlüsse
13.7 Manometer
13.8 Überdruckventile

14 Alarme und Alarmierungseinrichtungen
14.1 Alarmglocken bzw interne elektrische Alarmierung
14.2 Elektrische Strömungsmelder, Wasser- und Luftdruckschalter
14.3 Alarmübertragungseinrichtungen zu ständig besetzten Stellen

15 Rohrleitungen
15.1 Allgemeines
15.2 Rohrhalterungen
15.3 Rohrleitungen in Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

16 Schilder, Hinweise und Informationen
16.1 Übersichtsplan
16.2 Schilder und Hinweise

17 Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfungen
17.1 Inbetriebnahmeprüfungen
17.2 Installationsattest und Dokumentation

18 Erhaltung der Betriebsbereitschaft
18.1 Allgemeines
18.2 Verfahrensweise nach einer Auslösung der Anlage
18.3 Kontrollprogramm für den Betreiber
18.4 Instandhaltungsprogramm durch den VdS-anerkannten Errichter

19 Überwachung von Sprinkleranlagen
19.1 Absperreinrichtungen
19.2 Füllstand
19.3 Druck
19.4 Energieversorgung
19.5 Leitungen
19.6 Meldelinien
19.7 Sprinklerpumpe
19.8 Sprinklerzentrale
19.9 Störungsanzeige
19.10 Energieversorgung des Überwachungssystems
19.11 Energieversorgung durch das elektrische Netz
19.12 Energieversorgung durch Akkumulatoren
19.13 Anforderungen an Bauteile von Überwachungseinrichtungen

Anhang A Klassifizierung von Risiken

Anhang B Methode für die Zuordnung von Lagergut
B.1 Allgemeines
B.2 Materialfaktor
B.3 Auswirkungen der Lagerkonfiguration
B.4 Zusätzliche Methode für die Einstufung von Polypropylen, Polyethylen,
Polystyrol und Kunststoffen mit ähnlichem Brandverhalten

Anhang C Alphabetische Auflistung gelagerter Produkte und deren Kategorien

Anhang D Anforderungen an mehrgeschossige Gebäude, die in Zonen unterteilt sind
D.1 Geltungsbereich
D.2 Unterteilung von Gruppen in Zonen
D.3 Anforderungen für in Zonen unterteilte Sprinklergruppen
D.4 Übersichtsplan

Anhang E Besondere Anforderungen an Hochhausanlagen
E.1 Geltungsbereich
E.2 Auslegungskriterien
E.3 Wasserversorgungen

Anhang F Zusatzanforderungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Sprinkleranlagen
F.1 Unterteilung in Zonen
F.2 Nassanlagen
F.3 Art und Ansprechempfindlichkeit der Sprinkler
F.4 Alarmventilstation
F.5 Wasserversorgungen
F.6 Theater
F.7 Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für die Wartung

Anhang G Methoden für die Dimensionierung des Rohrnetzes
G.1 Berechnung des Druckverlustes im Rohrnetz
G.2 Vorberechnete Anlagen
G.3 Hydraulisch berechnete Anlagen

Anhang H Abbildungen mit Beispielen (informativ)

Anhang I Anerkannte Bauteile

Anhang J Neue Techniken (informativ)

Anhang K Schutz von besonderen Risiken
K.1 Aerosole
K.2 Hängend gelagerte Bekleidung
K.3 Brennbare Flüssigkeiten
K.4 Leere Paletten
K.5 Alkoholische Getränke in Holzfässern
K.6 Betriebe für nicht gewebte Kunstfasern
K.7 Risiken mit Kunststofflagerung – Lager mit Lagerbehältern aus ungeschäumten Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS)
oder gelagerten PP/PE/PS-Materialien und Kunststoffe mit ähnlichem Brandverhalten
K.8 Einrichtungsschutz für Holzwerkstoffplattenherstellung
K.9 Spezielles Schutzkonzept von Regalen mit geschlossenen Zwischenböden und Laufbühnen
K.10 Kabelkanäle, -schächte und -geschosse
K.11 Recyclingbetriebe für Verpackungsmaterial aus Kunststoff
K.12 Einrichtungsschutz für Papiermaschinen
K.13 Besondere Anforderungen für den Schutz von Verschieberegalen nur mit Deckensprinklern
K.14 Anforderungen für den Schutz von automatischen Parksystemen

Anhang L ESFR-Sprinklerschutz (normativ)
L.1 Einleitung
L.2 Anwendungsbereich
L.3 Spezielle Definitionen
L.4 Einstufung des Lagerguts
L.5 Allgemeines
L.6 Nutzungen und Brandgefahren
L.7 ST4 (Paletten-Regallager), ST5 (geschlossene oder gelattete Zwischenböden), ST2 und ST3 (ein- und mehrreihige Ständer-
oder Gitterboxpaletten)
L.8 Auslegungskriterien
L.9 Bauliche Voraussetzungen
L.10 Anordnung von ESFR-Sprinklern
L.11 Dimensionierung von Rohren
L.12 Wasserversorgung

Anhang M Zumischung von Schaummitteln in Sprinkleranlagen
M.1 Auswahl und Art der Sprinkleranlage
M.2 Schaummittel-Zumischeinrichtungen
M.3 Schaummittelpumpen
M.4 Schaummittel
M.5 Schaummittelbehälter
M.6 Schaummittel-Leitungen und Wasser-Schaummittel-Gemischleitungen
M.7 Druckverlustberechnung bei Schaummittel führenden Rohrleitungen
M.8 Entsorgung

Anhang N Methode zur Klassifizierung von Lagergut unter Anwendung des Kalorimetertests (informativ)
N.1 Einführung
N.2 Testprinzipien
N.3 Methode
N.4 Evaluierung der Methode
N.5 Bibliographie

Anhang P Bestätigung zum Anschluss von Hydrantensystemen

Anhang Q Bestätigung: Einbetonieren von Sprinklerrohrleitungen

Anhang R Anforderungen der Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen und ihre Zuordnung nach DIN 4102 und DIN EN 13501
R.1 Grundsätze
R.2 Brennbarkeit der Baustoffe
R.3 Feuerwiderstand von Bauteilen

Anhang S Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen (gem VdS 2134)
S.1 Allgemeines
S.2 Anwendungsbereich
S.3 Anwendung der Tabellen

Anhang SL Selbsttätige Löschhilfeanlagen
SL.1 Geltungsbereich
SL.2 Errichterfirma
SL.3 Abtrennung
SL.4 Bemessungsgrundlagen
SL.5 Wasserversorgung

Anhang Z Installationsanzeige für Sprinkleranlagen
Indexverzeichnis

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • VdS CEA-Richtlinie 4001
  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

DIN EN 12845:2020-05 – Sprinkleranlagen – Inhalt

Inhaltsverzeichnis:

DIN EN 12845:2020-05
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung

Inhalt|

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Vertragsplanung und Dokumentation

5 Umfang des Sprinklerschutzes

6 Einstufung in Nutzung und Brandgefahren

7 Hydraulische Bemessung

8 Wasserversorgungen

9 Art der Wasserversorgung

10 Pumpen

11 Art und Größe von Sprinkleranlagen

12 Abstände und Anordnung von Sprinklern

13 Dimensionierung von Anordnung von Rohren

14 Auslegungskennwerte und Verwendungen von Sprinklern

15 Ventile

16 Alarmmeldungen und Alarmierungseinrichtungen

17 Rohrleitungen

18 Schilder, Hinweise und Informationen

19 Inbetriebnahme

20 Instandhaltung

21 Regelmäßige Prüfung der Anlage

Anhang A Klassifizierung typischer Risiken [normativ]

Anhang B Methode für die Zuordnung von Lagergut [normativ]

Anhang C Alphabetische Auflistung gelagerter Produkte und deren Kategorien [normativ]

Anhang D Zonenunterteilung von Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang E Besondere Anforderungen an Hochhausanlagen [normativ]

Anhang F Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft der Sprinkleranlage [normativ]

Anhang G Schutz vor besonderen Risiken [normativ]

Anhang H Überwachung von Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang I Alarmübertragung [normativ]

Anhang J Vorsichtsmaßnahmen und Verfahren bei einer nicht vollständig funktionsfähigen Anlagen [informativ]

Anhang K 25-Jahres-Überprüfung [informativ]

Anhang L Besondere Technologien [informativ]

Anhang M Unabhängige Zertifizierungsstellen [informativ]

Anhang N CMSA-Sprinkler [normativ]

Anhang O Beispiel für Verrohungs- und Amaturenschaltplan [P&ID] [informativ]

Anhang P ESFR-Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang Q Regelmäßige Prüfung der Anlage [informativ]

Literaturhinweise [informativ]

 

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN EN 12845
  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Sprinkleranlagen

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“ legt die allgemeinen Anforderungen für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen fest. Im Unterschied zur DIN EN 12845, die sich am kleinsten gemeinsamen europäischen Nenner für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen orientiert, berücksichtigt die VdS CEA-Richtlinie 4001 den deutschen Standard.

Die Vds CEA-Richtlinie 4001:2024-01 ist im Januar 2024 erschienen und ersetzt die VdS CEA-Richtlinie 4001:2021-01 vom Januar 2018.

Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der VdS CEA-Richtlinie 4001 finden Sie hier.

Norm bestellen

Normenbestellung SprinkleranlagenNormen für Sprinkleranlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, VdS CEA-Richtlinie 4001, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Übersicht zu Wandhydranten

Übersicht zu Wandhydranten

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Wandhydranten handelt es sich um ortsfeste Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die mit einer angeschlossenen, aufgerollten Gewebe- bzw. formstabilen Schlauchleitung dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Um im Brandfall das Feuer schnell und wirksam bekämpfen zu können, sollten Wandhydranten frei und leicht zugänglich sein, sodass sie auch von Laien verwendet werden können.

Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, müssen Löschwassereinrichtungen in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet werden. Gemäß der Betriebssicherheitverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit dürfen nur Befähigte Personen die Prüfung übernehmen. Über die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung informieren die Normen DIN 14462 und die DIN EN 671-3.

Vorschriften

Für Wandhydranten gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

  • DIN EN 671-3 Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 3: Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch
  • DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten
  • DIN 14461-1 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch
  • DIN 14461-2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“
  • DIN 14461-3 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 3: Schlauchanschlussventile PN 16
  • DIN 14461-4 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 4: Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 14461-5 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 5: Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW
  • DIN EN 694 Feuerlöschschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten; Deutsche Fassung EN 694:2014
  • VDI 3810 Blatt 2 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Sanitärtechnische Anlagen
  • DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Wandhydranten, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung, DIN EN 671-3, DIN 14462, DIN EN 694, DIN 14461, Norm, Vorschrift

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene

Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Normen und Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen