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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-08 vom 8. Juli 2021

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/licht

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen

Lichtquellen: Neue Ökodesign-Richtlinie

Ab 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung (VO) festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen.

Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen).

In der Verantwortung stehen hier die Hersteller beziehungsweise Importeure, nicht jedoch Handel und Anwender. Beim Planen von Neuanlagen sollte somit darauf geachtet werden, dass keine Produkte mehr zum Einsatz kommen, die (wie zum Teil ausgewiesen) in absehbarer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls beim Lieferanten (Hersteller beziehungsweise Importeur) produktbezogen entsprechend nachzufragen.

Bis Ende August 2021 gelten noch die drei unterschiedlichen EU-Verordnungen EU 244/2009, 1194/2012 und 245/2009 für Lichtquellen.

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