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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-09 vom 9. April 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Die eintägige Schulung vermittelt das Fachwissen für Notfall-und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Enttäuschte Erwartungshaltungen und Überreaktionen können schnell zur Eskalation führen. Daher lernen die Teilnehmer im Seminar die Grundlagen von Notfall- und Krisenmanagement, Gründung und Aufgaben eines Krisenteams, Erstellung eines Krisenhandbuchs und -katalogs inklusive Bewertung, Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen, technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall sowie Sicherungskonzepte und Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen.

Michael Schenkelberg, Referent und Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS): „In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen: Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.“

Die Schulung richtet sich an Amtsleiter und Abteilungsleiter, Personalverantwortliche, Arbeitsschutzverantwortliche und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämter, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden und Finanzämter.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/krisenmanagement abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neues DGWZ-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Bildquelle: LICHTGUT/Max Kovalenko
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zum Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/krisenmanagement

Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Seminar: Rauchwarnmelder – Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat neue Termine für das eintägige Seminar “Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676″ angesetzt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Städten statt. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäusern ist nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Die Qualifikation für Planung, Installation und Prüfung ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Das eintägige Seminar bildet zur qualifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 aus und schließt mit einer Fachprüfung ab. Die Teilnehmer erhalten das herstellerunabhängige Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und erfüllen damit die Anforderungen der Norm und sind zur Projektierung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern berechtigt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige, Hersteller, Prüforganisationen, Öffentliche Hand, Fachleute, die Rauchwarnmelder planen, installieren, prüfen und instandhalten, Mitarbeiter von Wohnungswirtschaft, Elektrounternehmen, Ablesefirmen und Facility Management-Unternehmen und Kaminkehrer / Schornsteinfeger.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/rauchmelder erhältlich.

Veranstaltungsformat: Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung.

Energietechnik, Energieerzeugung, Energiegewinnung, Energieübertragung, Energieverteilung, Stromerzeugung, Stromübertragung, Stromversorgung, Stromnetze, Energietechnik, Energieerzeugung, Energiegewinnung, Stromerzeugung, Kraftwerkstechnik, Kernkraft, regenerative Energiequellen, Energienetze, Leitungsnetze, Stromtrassen, Freileitungen, Energie-Ressourcen, Energiequellen, Energieträger

Kompakt-Seminar: Energietechnik verstehen – Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Verbrauch

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Kompakt-Seminar „Energietechnik verstehen – Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Verbrauch“ an.

Veranstaltungstermine

  • 18. September 2013 – Hannover
  • 6. November 2013 – Stuttgart

Website und Anmeldung zur Veranstaltung

www.dgwz.de/seminar-energietechnik

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Teilnehmer

Die Veranstaltung richtet sich an Industrieunternehmen, Energiewirtschaft, Behörden, Dienstleister, Fach- und Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeiter aus allen technischen und kaufmännischen Bereichen, die täglich mit dem Thema Energie umgehen müssen.

Nutzen

„Der Strom kommt aus der Steckdose“, diese Aussage, wird gerne angeführt, wenn man nicht exakt die Wege der Stromerzeugung kennt. Das Seminar zeigt die komplexen Prozesse der Energietechnik verständlich auf, um die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Energie zu fällen. Dabei wird die gesamte Bandbreite der Energietechnik aufgegriffen und die komplexen Zusammenhänge werden anschaulich erläutert. Eine kurze Einführung in die elektrotechnische Begriffswelt auch für Fachfremde steht zu Beginn des Seminars. Es werden die Erzeugungsprozesse von Energie und ihre Eigenschaften betrachtet. Auch die regenerativen Energien werden gestreift. Wichtige Komponenten werden erläutert und moderne Verfahren zur besseren Auslastung der bestehenden Netze beschrieben. Ein Blick auf die Ressourcen zur Erzeugung von Energie rundet das Seminar ab.

Hintergrund

Die Bereitstellung von Energie zur täglichen Verfügbarkeit wird das vorherrschende Thema der nächsten Jahrzehnte sein. Elektrische Energie spielt dabei die Hauptrolle, da ihre Umwandlung in andere Energieformen besonders einfach zu realisieren ist. Von der Erzeugung über die Übertragung bis zur Verteilung und zum Verbrauch elektrischer Energie gelten verschiedene technische Gesetze und Zusammenhänge, deren Verständnis für den effizienten Umgang mit Energie und die dabei zu treffenden Entscheidungen notwendig ist. Bei steigenden Energiekosten spielen Entscheidungen zur Energie eine immer größere wirtschaftliche Rolle.

Weiter zur Anmeldung…

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Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Verantwortliche über die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 9. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. Juni 2024 – Düsseldorf – freie Plätze
  • 19. September 2024 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lerninhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen:

Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerbescheinigung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Amtsleiter,
  • Abteilungsleiter,
  • Personalverantwortliche,
  • Arbeitsschutzverantwortliche,
  • Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämtern, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden, Finanzämter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Grundlagen Notfall- und Krisenmanagement
  • Gründung und Aufgaben eines Krisenteams
  • Krisenhandbuch, Krisenbewertung, Krisenkatalog
  • Trennung von Bürgerbereichen und Arbeitsbereichen
  • Technische Notfall-Alarmierungssysteme
  • Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall
  • Sicherungskonzepte
  • Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen
  • Fallbeispiele aus der Praxis

Referenten

  • Michael Schenkelberg ist Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Notfall- und Krisenmanager BdSI, Dozent für Technisches Risikomanagement sowie Mitglied in nationalen und internationalen Normungsgremien.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Krisenmanagement, Sicherheit, Mitarbeitersicherheit, Amokalarmierung, Amokfall, Notfallmanagement, Krisenbewertung, Krisenhandbuch, Krisenteam, Krisenorganisation, Öffentliche Verwaltung, Seminar, Schulung, Kurs, Veranstaltung, 2024

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Seminar: Verträge für Bauleistungen optimal einsetzen

Baurecht Vertrag Bauleistung Bauvertrag VOB HOAIDas Seminar macht Architekten, Planer, Errichter und Bauherren mit den grundlegenden Vertragsarten für Bauleistungen vertraut und versetzt sie in die Lage, die einzelnen Vertragsarten optimal zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden.

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Getränke und Mittagessen.

Beschreibung

Wer Bauleistungen erbringt oder einfordert, sollte die unterschiedlichen Vertragstypen sicher beherrschen. In der kaufmännischen oder technischen Ausbildung lernt man aber nur wenig über das deutsche Vertragsrecht.

Nutzen

Dieses Seminar hilft Ihnen, Verträge für Bauleistungen richtig abzuschließen und zu beurteilen und typische Fehler zu vermeiden. Anhand zahlreicher Musterbeispiele werden Sie in die Lage versetzt, Verträge richtig einzuordnen und Vor- und Nachteile sicher zu bestimmen. Die Seminarunterlagen mit Checklisten sind eine wertvolle Hilfe für die tägliche Praxis im Baurecht.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Zeiten und Lehrinhalte.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachplaner, Architekten, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden
  • Mitarbeiter aus den Planungsabteilungen von Unternehmen

Inhalte

  • Wie Sie mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern die richtigen Verträge für Bauleistungen abschließen
  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Einführung VOB, Werklieferungsvertrag
  • Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten der Verträge
  • Vor- und Nachteile der einzelnen Verträge
  • Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten
  • Leistungsstörungen im Vertragsgeschäft
  • Konsequenzen von Pflichtverletzungen
  • Rechtsschutz
  • Formulierungen richtig nutzen
  • Praktische Übungen

Dozent

Dr. Josef Christian Wirth (Kanzlei Helms/Renner/Wirth, Hannover) ist Rechtsanwalt und Notar.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Stichworte

  • Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Vertragsrecht, Kaufvertrag, Werkvertrag, Vergabeordnung, VOB, Auftrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Werklieferungsvertrag
  • Lehrgang, Seminar, Schulung, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung

Seminar, Schulung: Vertragsrecht für Bauleistungen in der Praxis

Seminar: LED-Beleuchtung

LED-Beleuchtung im Büro: Energieeffizienz und Ergonomie am ArbeitsplatzIn dem Seminar werden herstellerunabhängig und neutral der aktuelle Stand der LED-Lichttechnik und die Grundlagen vermittelt. Damit können Sie bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen die richtigen Entscheidungen treffen, um bei Lichtprojekten auch tatsächlich eine Energieeinsparung und Investitionssicherheit unter Einhaltung der gültigen Normen zu erreichen.

Termine

Das Intensiv-Seminar dauert 1 Tag. Es beginnt um 10:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. 1 Tag Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen stellt Entscheider gerade vor große Herausforderungen. Die Lichttechnik entwickelt sich mit der LED-Technologie in großem Tempo weiter und Energieeinsparungen müssen bei langfristiger Investitionssicherheit auch tatsächlich realisiert werden. LED-Module werden mit unterschiedlichen Leistungen und Qualitätsmerkmalen angeboten und haben inzwischen eine viel höhere Farbwiedergabe, sind lichtstärker, energieeffizienter und halten wesentlich länger als noch vor wenigen Jahren. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Qualitätsstandards, die zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Ebenso müssen kritische Punkte bei effizienten und ästhetischen Lichtlösungen beachtet werden.

Nutzen

Das Seminar gibt eine Übersicht den aktuellen Stand der Lichttechnik und über Anwendungs-möglichkeiten. Es werden die kritischen Punkte aufgezeigt, die bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen aktuell zu beachten sind, um ein Beleuchtungsprojekt auch tatsächlich energieeffizient und investitionssicher umzusetzen. Die neuen gestalterischen Möglichkeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie der effiziente Einsatz neuer Technologien und die Einhaltung geänderter Normen.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Architektur- und Ingenieurbüros
  • Errichter, Betreiber von Gebäuden, Öffentliche Hand, Handel
  • Mitarbeiter aus Planungsbüros, Bau- und Planungsabteilungen

Inhalte

  • Grundlagen zur LED- und Lichttechnik
  • Aktueller Stand der technologischen Entwicklung in der Beleuchtung
  • Praktische Anwendungsbeispiele zur Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
  • Einsatzmöglichkeiten von technischem Licht in der gewerblichen Allgemeinbeleuchtung
  • Kritische Punkte bei der Lichtplanung
  • Qualitätsstandards und Preise
  • Lichtstärke, Farbwiedergabe, Lebensdauer, Entblendung
  • Komponenten: Kühlkörper, Vorschaltgerät, Optik
  • LED-Kenndaten im Vergleich zur konventionellen Lichttechnik
  • Aktuelle Normen und Vorschriften
  • Planungssicherheit und Investitionssicherheit
  • Amortisationsrechnung, Energiekosten, Energieeinsparung

Dozenten

  • Fachleute aus der Lichtindustrie

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • LED, Licht, Lampen, Leuchten, Lichtplanung, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage, Neuplanung, Modernisierung
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Umrüstung, Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik

 

Pressemitteilung Nr. 2014-02

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

5. Februar 2014

Sicherheits-Seminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834“. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.

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Ansprechpartnerin für die Presse

Frau Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Dateien zum Download

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  • Link zum Seminar Rufanlagen:
  • Link zum Seminar Sicherheitsbeleuchtung:
  • Link zum Seminar Sicherheitsstromversorgung:
Seminare

Seminare

Seminare

Seminare | Seminarprogramm

Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind firmen- und produktneutral, kompakt, fachkompetent und vermitteln den neuesten Stand von Normen, Richtlinien und Vorschriften. Ihr Fachwissen wird mit den führenden Fachleuten und Referenten der Branche auf den neuesten Stand gebracht. Dies meisten Seminare bieten wir als Präsenzveranstaltungen und als Online-Seminare an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Aktuelle Seminarthemen


Seminarprogramm

Seminarprogramm 2024

Seminarprogramm 2024 zum Download (PDF)

 


 

Stichworte
Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung, Programm, Seminarprogramm, 2024

Pressemitteilung Nr. 2013-02

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

6. Juni 2013

Seminar: Marktzugang China

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Aktuelle Bedingungen für den Marktzugang China – ein Handelspartner im Umbruch“ an. Die Veranstaltung findet am 8. Juli 2013 in Stuttgart statt und kann über die Website www.dgwz.de/marktzugang-china gebucht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 480 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Die berufliche Weiterbildung richtet sich an Industrieunternehmen verschiedener Branchen mit Handelsbeziehungen nach China und deren Mitarbeiter, die mit chinesischen Behörden und Vorschriften zu tun haben.

In dem neutralen Fachseminar werden Hintergrundinformationen zu den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in China vermittelt und über die neuen Veränderungen bei den Regierungsorganisationen, der Gesetzgebung und den technischen Vorschriften informiert. Es wird auf einzelne Bedingungen für den eigegangen und sowohl technische Themen als auch Umweltrichtlinien und rechtliche Fragestellung behandelt.

Unternehmen, die nach China exportieren, sehen sich mit weitreichenden Veränderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und dem Inverkehrbringen von Produkten in der Volksrepublik konfrontiert. Die neue chinesische Führung und die Verabschiedung des zwölften Fünfjahresplans haben massiven Einfluss auf die weitere Entwicklung von Organisationen, Gesetzgebung und technische Vorschriften.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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