Schlagwortarchiv für: KRITIS-Dachgesetz

Qualität für die KRITIS Sicherheit

Qualität für die KRITIS-Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz wird erstmalig die Mindeststandards für den physischen Schutz für Betreiber kritischer Infrastrukturen festlegen. In der Festlegung der Qualitätskriterien muss das Gesetz und nachgelagerte Verordnungen zwangsweise auf Normen und Richtlinien zurückgreifen, die für die einzelnen Gewerke zur Verfügung stehen.

Für die Absicherung von Freigeländen, Zäunen und Barrieren gab es lange keine entsprechende Anwendungsnorm. Im September 2023 wurde diese Lücke mit der DIN VDE V 0826-20 „Überwachungsanlagen“ geschlossen. Sie bietet allen Beteiligten eines Perimetersicherungsprojektes praktische Hilfestellung im Projektverlauf und liefert konkrete Antwort auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kann ein Perimetersicherungssystem (PSS) im Sicherheitskonzept übernehmen? Wie kann dieses überprüft werden? Welche Grade eines PSS sind für die Anlage vorzusehen? Welche Kriterien sollten bei der Auswahl des Detektionssystems zu Grunde gelegt werden? Mit Checklisten und einer Reihe von Anhängen begleitet die Norm von der Designphase bis zur Abnahme und schafft Klarheit für alle Beteiligten eines PSS-Projektes.

Autor: Thomas Hermes, Leiter Geschäftsfeld Energie, Securiton GmbH, Vorsitzender des Fachausschusses Perimeter beim Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., stellvertretender Vorsitzender des DKE 713.0.21

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protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Die Neutralität des Fachplaners im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-10 vom 2. Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 41 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO der Burnickl Ingenieure Holding GmbH, mit der zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichteten Aufgabe eines Fachplaners auseinander.

Weitere Themen im Planerbrief sind Wärmepumpen, das KRITIS-Dachgesetz, Stromüberlastung durch E-Ladesäulen und künstliche Intelligenz im Brandschutz. Die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4645 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Was wird auf Unternehmen mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz zukommen, dessen Eckpunkte Ende 2022 veröffentlicht wurden? Ein Stromanbieter zeigt auf, wie eine Stromüberlastung durch E-Ladesäulen vermieden werden kann. Darüber, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der videobasierten Branderkennung bereits heute genutzt werden kann, informiert ein weiterer Beitrag.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 42 erscheint am 1. Juli 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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KRITIS-Dachgesetz – Übersicht

KRITIS-Dachgesetz

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das KRITIS-Dachgesetz in Deutschland ist ein Konzept, das sich mit der Sicherung kritischer Infrastrukturen befasst. „KRITIS“ steht hierbei für „Kritische Infrastrukturen“, also Systeme und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Versorgung hätte. Das Dachgesetz geht auf die Initiative der Bundesregierung zurück und ist Teil des nationalen Konzepts zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Es besagt, dass die Steuerung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf einer übergeordneten Ebene erfolgen sollte, um ein ganzheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten. Hierzu hat das Kabinett Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Es ist ein wichtiger Baustein im Bereich der nationalen Sicherheit und trägt dazu bei, dass die Versorgung und Infrastruktur in Deutschland auch in kritischen Situationen aufrechterhalten werden kann.

KRITIS-Dachgesetz Eckpunkte:

  • KRITIS klar identifizieren
  • Bedrohungslage und Risiken besser erkennen
  • Schutzniveau verbindlich erhöhen
  • Störungen des Gesamtsystems erkennen und beheben
  • Einen institutionellen Rahmen schaffen

Normen und Vorschriften

Im Zusammenhang für Kritische Infrastrukturen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen zu KRITIS-Dachgesetz (FAQ)

Wann kommt das KRITIS-Dachgesetz?

Seit Mai 2021 gilt das aktuelle IT-Sicherheitsgesetz 2.0, während die EU-Richtlinien auf EU-Ebene verabschiedet wurden. Es wird derzeit daran gearbeitet, diese auf nationaler Ebene durch das KRITIS-Dachgesetz und das NIS2-Umsetzungsgesetz umzusetzen. Das KRITIS-Dachgesetz sollte ursprünglich im Jahr 2023 verabschiedet werden, während der erste Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Frühjahr 2023 vorgelegt wurde und derzeit geprüft wird. Hier finden Sie eine Zeitleiste.

Was ändert sich durch das KRITIS-Dachgesetz?

  • Kritische Infrastrukturen sollen deutlich und systematisch erkannt werden.
  • Gefahren sollen schneller erkannt werden, indem der Staat Risikobewertungen macht .
  • Richtlinien wurden etabliert etabliert, um Mindeststandards für die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen aufzustellen. Diese Standards sollen den Betreibern helfen, sich besser vor Gefahren zu schützen und ihnen ein höheres Maß an Sicherheit bei ihren Handlungen bieten.
  • Durch die Einführung eines zentralen Meldesystems für Störungen wird das Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit erweitert. Dadurch können potenzielle Schwachstellen bei der Sicherung Kritischer Infrastrukturen effektiver erkannt und verbessert werden.
  • Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich Kritischer Infrastrukturen zu verbessern, indem eine bessere Organisation und genaue Benennung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpartnern erfolgt.

Was ist die KRITIS-Verordnung?

Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnilk) gelten, wird durch die BSI-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der BSI-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für KRITIS-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG.

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Stichworte
KRITIS-Dachgesetz, KRITIS, Kritische Infrastrukturen, Infrastruktur, Versorgung, Sicherung, Schutz, öffentliche Sicherheit, Schutz Kritischer Infrastrukturen, physische Sicherheit, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, medizinische Versorgung, Notstromversorgung