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Änderungen der Sorgfaltspflichten Thema im Planerbrief Nr. 53

Sorgfaltspflichten für Firmen im Planerbrief 53

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-15
vom 02. Mai 2025

Am 1. Mai 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 53 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Prof. Dr. Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität, auf die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten ein, die vor allem mittelständische Unternehmen entlasten, jedoch zugleich zentrale Ziele des Green Deals gefährden könnten.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue DIN EN 1838 zur Notbeleuchtung, die neue DIN EN 31010 zur Risikobeurteilung, der Einsatz von KI in der Videosicherheit, die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung sowie die Lichtsteuerung mit DALI-2. Der erste Beitrag geht auf die Neuerungen der im März 2025 erschienenen DIN EN1838 zur Notbeleuchtung für bauliche Anlagen ein. Der zweite Beitrag informiert über die neue DIN EN 31010, die Unternehmen durch erweiterte Methoden und gezielte Entscheidungshilfen ein effektiveres Risikomanagement in Bereichen wie TGA, Cybersecurity und Nachhaltigkeit ermöglicht. Der dritte Beitrag zeigt, wie sich die Videosicherheit durch KI, IoT und neue gesetzliche Vorgaben weiterentwickelt und welche Herausforderungen dabei für Planung, Betrieb und Datenschutz entstehen. Der vierte Beitrag erläutert die neue DIN 18232-10, die klare Anforderungen an Dienstleister im Bereich Rauch- und Wärmefreihaltung stellt und damit mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen schafft. Der fünfte Beitrag schildert wie DALI-2 als Weiterentwicklung des Lichtsteuerungsstandards mehr Interoperabilität, Effizienz und Kompatibilität in moderne Gebäudekonzepte bringt. Außerdem werden zehn neue DGWZ-Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 54 erscheint am 1. Juli 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, DIN EN 31010, Risikomanagement, Risikobeurteilung, KI, Videosicherheit, DIN 18232-10, Rauch- und Wärmefreihaltung, DALI-2, Seminare, Persönlichkeitsentwicklung, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

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Die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu Berichts- und Sorgfaltspflichten sind Thema im Planerbrief Nr. 53 der Mai-Juni-Ausgabe 2025. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung: PM-2025-15-Planerbrief-53.pdf

Planerbrief 53 - Mai-Juni 2025
Bild 1: Planerbrief-53-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).


Bild 2: Planerbrief-53-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-18
vom 2. September 2024

Zum 1. September 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 49 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Dr.-Ing. Maximilien Kintz vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation berichtet, wie mittelständische Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) in ihrem Geschäftsalltag schon heute effektiv nutzen können.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), Brandschutzklappen, Photovoltaikanlagen, Trinkwasserhygiene und Brandmeldeanlagen. Der Beitrag zu Predictive Maintenance erläutert, wie ein nachhaltiger energieschonender Betrieb von modernen Gebäuden mit Hilfe von Predictive Maintenance in der Gebäudeautomation erreicht werden kann. Ein anderer Beitrag schildert, was es bei der Prüfung von Brandschutzklappen zu beachten gilt. Autor Andreas Telkemeier von der node.energy GmbH geht auf die Pflichten eines Betreibers von Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Anlagenleistung ein. In einem weiteren Beitrag werden die Vorteile von digitalen Wassermanagementsystemen zur Senkung des Legionellenrisikos vorgestellt. Darüber hinaus sind die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) durch eine Eingewiesene Person (EP) und eine Sachkundige Person (SP) Thema.

Der nächste Planerbrief Nr. 50 erscheint am 1. November 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

 

 

Was bringt KI dem Mittelstand?

Egal in welcher Branche, egal wie digitalisiert das eigene Unternehmen bereits ist: Die Zeit ist reif, um auch im Mittelstand von Künstlicher Intelligenz (KI) zu profitieren. Doch wo fängt man an? Und wie lassen sich die größten Potenziale heben?

Sogenannte „Quick Wins“ sind KI-Anwendungsfälle, die direkt genutzt werden können. Aktuelle Paradebeispiele sind die automatische Übersetzung von Texten mit Werkzeugen wie DeepL, die Zusammenfassung längerer Texte und Hilfe bei der Softwareentwicklung mit ChatGPT oder die Bildgenerierung mit Bing Copilot. Diese Anwendungen sind einfach, qualitativ hochwertig, teilweise kostenlos und in vielen Fällen ohne Datenschutzbedenken direkt einsetzbar.

Wie erreicht ein Unternehmen die nächste KI-Stufe? Mit guten Voraussetzungen: KI-Basiswissen durch Schulungen für alle Mitarbeiter bis hin zur Geschäftsführung, etablierte Digitalisierung und durchdachtes Datenmanagement, definierte Prozesse, strategische Ziele und passende Partnerschaften. So kann KI in allen Bereichen Prozesse unterstützen, optimieren oder automatisieren. Aus Kundenanfragen automatisch das passende Angebot finden, die Produktion beschleunigen oder überwachen, neue Ideen und Impulse in Innovations- und Entwicklungsprojekte einbringen – all das ist heute schon mit KI möglich.

Auch in kleineren Unternehmen und regulierten Bereichen: Sie können und sollten das Thema KI jetzt angehen!

Autor: Dr.-Ing. Maximilien Kintz, Leitung Team Angewandte KI, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom
2. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 48 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Wolfgang Unger von der Novar GmbH erläutert die Änderungen, die mit der im Juni 2024 in Kraft getretenen neuen DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ zu beachten sind.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue F-Gase-Verordnung, Blitz- und Überspannungsschutz, Cybersicherheit, RLT-Anlagen in Schwimmbädern und Fortbildungspunkte für Energieeffizienzberater. Im Editorial wird aufgezeigt, welche Kältemittel mit der novellierten F-Gase-Verordnung bei der Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zu berücksichtigen sind. Ein anderer Beitrag schildert die Neuerungen der seit diesem Jahr ausnahmslos anzuwendenden neuen DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation“. Der Beitrag zur Cybersicherheit berichtet über die Auflagen, die die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) an bestimmte Unternehmen stellt. Ein weiterer Beitrag zeigt, welche Vorteile eine durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Lüftungsregelung in Schwimmbädern hat. Darüber hinaus wird Fortbildung als eine Möglichkeit zur Verlängerung des Eintrages in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erläutert und Inhalt und Umfang des Fortbildungsangebotes der DGWZ für Energieeffizienz-Experten vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 49 erscheint am 1. September 2024. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024.

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KI-Lüftungsregelung

KI-Lüftungsregelung

Die Hardware von Lüftungsgeräten in Schwimmbädern ist bereits sehr effizient. Mit möglichst niedrigem Energieaufwand sollen notwendige Temperatur- und Feuchtewerte sowie der Frischluftbedarf erreicht werden. Um die Anlagen möglichst effizient zu betreiben, ist ein erweitertes Modellwissen erforderlich. Denn viele externe Einflussgrößen sind zu berücksichtigen, damit die Lüftungsgeräte im besten Betriebsmodus laufen. Konventionelle Regelansätze stoßen da an ihre Grenzen. Lösungen bieten hier zum Beispiel durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte, modellbasierte Regler. Mit einer KI-Lüftungsregelung können im Mittel 25 Prozent Energiekosten in Neu- und Bestandsanlagen eingespart werden.

 Autor: Dr.-Ing. Matthias Lamping, Geschäftsleiter, HANSA Klimasysteme GmbH

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

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KI-Systeme: Chancen nutzen, Risiken kennen

Künstliche Intelligenz (KI) ist zweifelsfrei eine bahnbrechende Erfindung, doch wir müssen uns frühzeitig mit den Risiken beschäftigen. Die Einsatzgebiete von KI sind vielfältig – und natürlich loten auch Cyberkriminelle aus, welche neuen Möglichkeiten die Technologie bietet. So lassen sich etwa gängige Angriffsvektoren wie Phishing oder Malware durch Automatisierung unterstützen. Umgekehrt hilft KI aber auch in der Verteidigung: So kann sie bei der proaktiven Suche nach Sicherheitslücken unterstützen, die Beschaffenheit von Angriffsvektoren erlernen und durch prädiktive Analyse Sicherheitsvorfälle prognostizieren und abwehren.

Doch auch die Technologie selbst kann zum Ziel von Cyberangriffen werden: Wer verstanden hat, wie ein Algorithmus funktioniert, findet auch Möglichkeiten, ihn zu beeinflussen. Zudem bilden die Daten, aus denen die KI lernt, einen Angriffspunkt. Wenn es Hackern gelingt, die Trainingsdaten zu manipulieren oder das System mit falschen Informationen zu füttern, können sie das Lernverhalten der KI steuern und Fehlfunktionen provozieren.

Rund um KI kommen also völlig neue Angriffsszenarien auf uns zu, bei denen etablierte Security-Tools und Best Practices nicht greifen. Dieses Feld gilt es nun zu adressieren. Der wichtigste Schritt dafür ist, zunächst überhaupt ein Bewusstsein für Chancen und Risiken von KI-Systemen zu schaffen.

Autor: Wolfgang Kurz, Geschäftsführer und Gründer, indevis IT-Consulting and Solutions GmbH

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Die Neutralität des Fachplaners im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-10 vom 2. Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 41 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO der Burnickl Ingenieure Holding GmbH, mit der zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichteten Aufgabe eines Fachplaners auseinander.

Weitere Themen im Planerbrief sind Wärmepumpen, das KRITIS-Dachgesetz, Stromüberlastung durch E-Ladesäulen und künstliche Intelligenz im Brandschutz. Die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4645 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Was wird auf Unternehmen mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz zukommen, dessen Eckpunkte Ende 2022 veröffentlicht wurden? Ein Stromanbieter zeigt auf, wie eine Stromüberlastung durch E-Ladesäulen vermieden werden kann. Darüber, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der videobasierten Branderkennung bereits heute genutzt werden kann, informiert ein weiterer Beitrag.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 42 erscheint am 1. Juli 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023.

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Schlagwortarchiv für: KI

Übersicht zu ChatGPT und KI Tools

ChatGPT effektiv nutzen

ChatGPT effektiv nutzen

Prompt | Tipps für bessere Prompts | Weitere Informationen

Was ist ein Prompt?

Ein Prompt ist die Eingabe, mit der ChatGPT eine Aufgabe erhält. Je klarer, konkreter und strukturierter ein Prompt formuliert ist, desto präziser und relevanter fällt die Antwort aus. ChatGPT ist ein dialogbasiertes Textmodell, das auf Formulierungen, Anweisungen und Kontexteingaben reagiert.

5 Tipps für bessere Prompts

1. Präzise und konkret formulieren

Je klarer eine Aufgabenstellung formuliert ist, desto besser fällt die Antwort von ChatGPT aus. Vage oder offene Eingaben führen oft zu allgemeinen oder ungenauen Ergebnissen. Eine konkrete Formulierung mit klarer Zielrichtung, Umfang oder gewünschtem Format ermöglicht eine präzise Interpretation. Nützlich sind auch zusätzliche Angaben wie Stichworte, Zielgruppe oder gewünschter Stil.

2. Rollen oder Perspektiven vorgeben

ChatGPT kann in verschiedene Rollen oder Perspektiven schlüpfen, z. B. als Fachperson, Lehrer, Journalist oder Berater. Eine solche Vorgabe beeinflusst den Stil und die fachliche Ausrichtung der Antwort positiv. Dies ist besonders hilfreich, wenn bestimmte Sprachstile, Wissensniveaus oder Anwendungsbereiche gewünscht sind.

3. Eingaben strukturiert und klar gestalten

Strukturiert formulierte Prompts mit Aufzählungen, Absätzen oder nummerierten Listen verbessern die Verständlichkeit. Eine klare Gliederung erleichtert es der KI, die Inhalte korrekt zu erfassen und Missverständnisse zu vermeiden. So entstehen präzisere und inhaltlich klarere Antworten.

4. Kontext bereitstellen, wenn erforderlich

Ohne Hintergrundinformationen kann ChatGPT nur auf allgemeines Wissen zurückgreifen. Die Antworten von Prompts ohne Kontext bleiben häufig allgemein. Angaben zum Zweck der Antwort, zur Zielgruppe, zum Vorwissen oder thematischen Rahmen helfen, passgenauere Inhalte zu generieren.

5. Verbesserungen und Varianten aktiv einfordern

Antworten von ChatGPT lassen sich durch gezieltes Nachfragen oder Feedback weiterentwickeln. Die Aufforderung, alternative Formulierungen, Varianten oder Vereinfachungen zu liefern, ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Nutzung, die möglich ist ohne den Prompt vollständig neu zu schreiben.

Weitere Informationen

ChatGPT und KI-Tools – Crashkurs für die effiziente Nutzung

ChatGPT und KI-Tools – Crashkurs für die effiziente Nutzung

Seminar ChatGPT und KI-Tools – Crashkurs für die effiziente Nutzung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult alle Mitarbeiter, die Künstliche Intelligenz in ihrem Arbeitsumfeld gezielt nutzen möchten, um ihre Arbeitsabläufe zu verbessern.

Seminareinladung

Online-Seminar ChatGPT und KI-Tools

Online-Seminar KI – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar ChatGPT und KI-Tools

Seminar KI – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 10:00-17:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Teilnahmeurkunde sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. September 2025 – Online-Seminar freie Plätze
  • 13.-14. November 2025 – Online-Seminar freie Plätze
  • 08.-09. Januar 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 02.-03. März 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 29.-30. April 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 22.-23. Juni 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 02.-03. September 2025 – Frankfurt freie Plätze
  • 07.-08. Oktober 2025 – Essen freie Plätze
  • 28.-29. Oktober 2025 – München freie Plätze
  • 25.-26. November 2025 – Berlin freie Plätze
  • 13.-14. Januar 2026 – Hamburg freie Plätze
  • 03.-04. Februar 2026 – Stuttgart freie Plätze
  • 10.-11. März 2026 – Köln freie Plätze
  • 21.-22. April 2026 – Nürnberg freie Plätze
  • 05.-06. Mai 2026 – Dresden freie Plätze
  • 16.-17. Juni 2026 – Mannheim freie Plätze
  • 23.-24. Juni 2026 – Hannover freie Plätze

Teilnahmegebühr

1.200,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Künstliche Intelligenz und Tools wie ChatGPT sind zunehmend Bestandteil in vielen Arbeitsbereichen. Trotz des großen Potentials dieser Technologien fehlt vielen Anwendern das nötige Fachwissen für eine effektive Nutzung. Durch den gezielten Einsatz von KI kann die Qualität von allen Aufgaben verbessert und die Produktivität gesteigert werden.

Nutzen

Das zweitägige Seminar vermittelt den Teilnehmern, wie sie Künstliche Intelligenz und Tools wie ChatGPT in jedem Bereich nutzen können. Der Fokus des Seminars liegt auf der Anwendung von KI für die Optimierung von Texten, Datenanalyse und der Erstellung von virtuellen Assistenzen. Das Seminar bietet zahlreiche Ideen für den Einsatz von KI, sodass die Teilnehmer ihre Leistung steigern und Arbeitsprozesse optimieren können.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme diel Teilnahmeurkunde „ChatGPT und KI-Tools – Crashkurs für die effiziente Nutzung“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Führungskräfte und Teamleiter
  • Projektmanager
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Mitarbeiter und Angestellte

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine Voraussetzung.

Hinweis für die Teilnahme: Alle Teilnehmer benötigen ein mobiles Endgerät, idealerweise einen Laptop und sollten bereit sein, sich bei ChatGPT anzumelden.

Inhalte

  • Einführung und Grundlagen der KI
  • Funktionsweise und Anwendungsgebiete im beruflichen Kontext
  • Textoptimierung, Recherche und Informationssammlung mit ChatGPT
  • Grundlagen des Promptings
  • Einfluss von Prompts auf KI-Antworten und –Leistung
  • Fehleranalyse
  • Optimierung des Qualitätsmanagements und Projektmanagements
  • Innovationen, Trends und Automatisierungen im Bereich KI
  • Weitere KI-Tools für Präsentationen, Bilder und Multimedia
  • Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung
  • Plagiatserkennung und Urheberrechtsprüfung
  • Datenschutz und Datensicherheit

Referenten

Die Referenten sind Experten im Bereich Künstliche Intelligenz und digitale Tools. Sie bringen fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung mit, um den Teilnehmer den Umgang mit ChatGPT und andere KI-Tools zu vermitteln.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar ChatGPT und KI-Tools

Online-Seminar KI – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar ChatGPT und KI-Tools

Seminar KI – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Künstliche Intelligenz, KI, KI-Tools, ChatGPT, Chatbots, Digitalisierung, Projektmanagement, Microsoft, Prompt, Automatisierung, Textoptimierung, Qualitätsmanagement, Effizienz, Effizienzsteigerung, Prozessorientierung, Zeitplanung, Produktivität, Zeitnutzung, Kreativität, Weiterbildung, Schulung, Seminar, Online-Seminar, 2025, 2026

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