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Architektenkammern

Architektenkammern

Mit der Eintragung in einer Architektenkammer ist man berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Architektenkammern vertreten all diese in relevanten Rechtsentwicklungen sowie in politischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Architektentätigkeit. Darüber hinaus sind sie für die ständige Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitglieder, für die Wahrung des Ansehens des Berufstandes in der Öffentlichkeit und für die Überwachung der Berufspflichten der Architekten verantwortlich.

Seminar Betreiberverantwortung

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Ingenieurkammern

Ingenieurkammern

Ingenieurkammern sind für die Wahrung und Förderung der Ingenieurtätigkeit zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und die Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen. Sie stehen außerdem als Schiedsstelle und Schlichtungsauschuss bei außergerichtliche Beilegungen von Streitigkeiten zur Stelle und dienen Behörden und Gerichten durch Gutachten als Berater und Unterstützer.

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