Schlagwortarchiv für: Kälteanlagen

DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom 11. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Herbst 2024 neu das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht.

Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 810 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 22. bis 23. Oktober 2024 in München statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 2. bis 3. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen können auf der Website www.dgwz.de/kaelteanlagen abgerufen werden.

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach BetrSichV müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

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Neues DGWZ-Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Kältetechnik www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-kaelteanlagen

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kaelteanlagen

Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

Weitere Informationen

Referenten für Seminar „Prüfung von Kälteanlagen“ gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-14 vom 10. Juni 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt. Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Regeln und Normen wie unter anderem die DIN EN ISO 22712 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die GUV-R 500 Kapitel 2.35 „Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ vermittelt werden. Sie sollen zudem Einblicke in Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, aktuelle Kältemittelsituation, Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen sowie Gefährdungsbeurteilung erhalten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind betriebliche Führungskräfte, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker sowie Servicetechniker Kältetechnik und Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren.

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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Klimatechnik www.dgwz.de/referenten-seminar-kaelteanlagen

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Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kaelteanlagen-befaehigte-person-pruefung-betrsichv

Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft. #Kältemittel #Wärmepumpe #Kälteanlage www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

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Bildunterschrift: Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/kaeltemittel

Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

Weitere Informationen

Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Die Wahl des richtigen Kältemittels hat nicht nur Einfluss darauf, ob Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten. Das richtige Kältemittel sorgt ebenso dafür, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch unverändert betrieben werden darf.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen – in Europa allen voran die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 – sehen eine drastische Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen und damit auch das schrittweise Aus von Kältemitteln mit einem hohen Global Warming Potential (GWP) vor. Hinzu kommen mögliche Verbote von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), was die Auswahl an langfristig verfügbaren Kältemitteln weiter eingrenzen würde, denn viele Niedrig-GWP-Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, die für die Erfüllung der Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung vorgesehen waren, fallen unter die PFAS-Definition. Der Kältemarkt entwickelt sich mit einer großen Dynamik hin zu natürlichen Kältemitteln. Neben CO2 (R744) und Ammoniak (R717) wird den brennbaren Stoffen der Sicherheitsklasse A3 wie Propan (R290) eine große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen geplanter Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sollten – unter Beachtung von Faktoren wie Kälteleistung und Sicherheit – Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden. HFKW-Kältemittel (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) lassen sich häufig etwa durch Hydro-Fluor-Olefine (HFO) wie R1234yf austauschen. Es gilt aber zu beachten, dass ein Kältemittelersatz in vielen Fällen nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Ein niedrigerer GWP geht oft beispielsweise mit einer leichteren Entflammbarkeit des Stoffes einher, was eine angepasste Risikobeurteilung und spezielle Komponenten erfordert. Vor allem bei Investitionen in neue Anlagen sollten zukunftssichere natürliche Kältemittel immer in Betracht gezogen werden. Bei der Auslegung neuer Anlagen sowie Umstellung oder Umrüstung auf alternative Kältemittel empfiehlt es sich daher für Planer und Betreiber von Kälteanlagen, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Autorin: Stefanie Holst, Head of Corporate Communications and Marketing Content, BITZER Kühlmaschinenbau GmbH

Weitere Informationen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

Weitere Informationen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

Gegenüber der Vorgängerversion hat sich nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Autor: Thorsten Lerch, Dozent für Gesetze und Verordnungen, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Kälteanlagen

DIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

DIN EN ISO 22712
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Sie legt darüber hinaus die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen. Da von einem Kältemittelkreislauf angenommen wird, dass er keine elektrischen und elektronischen Systeme einschließt, sind Tätigkeiten in diesem Bereich kein Bestandteil der Norm. Bezüglich der Sachkunde zu elektrischen und elektronischen Systemen können nationale Vorschriften oder entsprechende nationale oder internationale Normen in Bezug genommen werden. Dieses Dokument ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (zum Beispiel Energieeffizienz) verantwortlich ist. Die Norm stellt kein Schulungsprogramm dar.

Die DIN EN ISO 22712 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 86 „Refrigeration and air-conditioning“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 182 „Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 044-00-01-06 AK „Sachkunde von Personal“ im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä).

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 22712:2024-01 ist im Januar 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN 13313:2011-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

Europäisches Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Grade der Sachkunde
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Bewertungsverfahren
4.2.3 Kriterien für die Bewertung der Sachkunde

Anhang A (normativ) Kriterien für die Bewertung von Sachkunde

A.1 Allgemeines
A.2 Bereiche der Beurteilung

Anhang B (informativ) Leitlinien für die Anwendung dieser Norm

B.1 Ziel der Leitlinien
B.2 Hintergrund und Erläuterung
B.2.1 Allgemeines
B.2.2 Verweisung auf ISO/IEC 17024B.2.3 Erläuterung von Anhang A

Anhang C (informativ) Beispiel für die Anwendung von Beurteilungsschemata für HFC-Kältemittel im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 [10]

C.1 Allgemeines
C.2 Beispiel der Umwandlung dieses Dokuments in Bezug auf die Verordnung (EU)
Nr. 517/2014

Anhang D (informativ) R 717 (NH3)

D.1 Allgemeines

Anhang E (informativ) R 744 (CO2)

E.1 Allgemeines

Anhang F (informativ) Entflammbare Kältemittel

F.1 Allgemeines

Literaturhinweise

Tabellen

Tabelle A.1 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle A.2 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle A.3 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle A.4 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle A.5 — Flüssigkeiten
Tabelle A.6 — Kommunikation
Tabelle C.1 — Umwandlungstabelle dieses Dokuments und Verordnung über F-Gase
Tabelle D.1 — R 717 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle D.2 — R 717 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle D.3 — R 717 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle D.4 — R 717 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle D.5 — R 717 — Flüssigkeiten
Tabelle D.6 — R 717 — Kommunikation
Tabelle E.1 — R 744 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle E.2 — R 744 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle E.3 — R 744 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle E.4 — R 744 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle E.5 — R 744 — Flüssigkeiten
Tabelle E.6 — R 744 — Kommunikation
Tabelle F.1 — Entflammbares Kältemittel — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle F.2 — Entflammbares Kältemittel — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle F.3 — Entflammbares Kältemittel — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle F.4 — Entflammbares Kältemittel — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle F.5 — Entflammbares Kältemittel — Flüssigkeiten
Tabelle F.6 — Entflammbares Kältemittel — Kommunikation

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN ISO 22172, Befähigte Person, Instandhaltung, Kälteanlagen, Kältetechnik, Kühlsysteme, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien, Personal

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen gemäß BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Die Termine finden über das Jahr verteilt bundesweit sowie online statt.

Weitere Termine folgen in Kürze.

Das Seminar Kälteanlagen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

  • 02.-03. Dezember 2024 – Online-Seminar freie Plätze
  • 22.-23. Oktober 2024 – München freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 12.-13. November 2024 – Hamburg freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 10.-11. Dezember 2024 – Leipzig freie Plätze
    Hotel Markkleeberger Hof | Städtelner Straße 122-124 | 04416 Leipzig

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation für die Prüfung von Kälteanlagen. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten eines Betreibers sowie einer befähigten Person vertraut gemacht.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betriebliche Führungskräfte,
  • Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker,
  • Servicetechniker Kältetechnik,
  • Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 (Ziffer 2.2 bis 2.4) genannten Anforderungen werden vorausgesetzt.

  • Einschlägige technische Berufsausbildung oder abgeschlossenes technisches Studium
  • Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen:
    BetrSichV, DIN EN ISO 22712 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“ (vormals: DIN EN 13313), DGUV Regel 100-500 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ Kap. 2.35 „Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ (wurde im März 2023 zurückgezogen und wird überarbeitet)
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen
  • Grundlagen Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten
  • Aktuelle Kältemittelsituation, umweltfreundliche Alternativen
  • Arten, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Erik Martini ist Kälteanlagenbauermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes.
  • Kevin Neu ist Geschäftsführer der Neukälte GmbH und Meister Kälteanlagenbau sowie Gutachter für Wärmepumpen.
  • Toni Schinderling ist freiberuflicher Ingenieur und Sachverständiger für Kältetechnik.
  • Prof. Dr.-Ing. Magnus Schober ist Professor für Energie- und Anlagentechnik mit dem Schwerpunkt Kältetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm.
  • Jan Schultz ist Meister Kälteanlagenbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauer Handwerk für die HWK München und Oberbayern.

Anmeldung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Rea Saleh, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de.

Weitere Informationen

Betriebssicherheitsverordnung, Kälteanlagen, BetrSichV, Inbetriebnahme, Druckanlagen, Gefährdungsbeurteilung, Kältetechnik, Befähigte Person, Kältekreislauf, Kältemittel, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, GUV-R 500 Kap. 2.35, DIN EN 13313, DIN EN ISO 22712, Druckbehälter, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2024

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Übersicht zu Kälteanlagen

Übersicht zu Kälteanlagen

Kälteanlagen | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Weitere Informationen

Kälteanlagen

Eine Kälteanlage erzeugt Kälte durch einen thermodynamischen Kreislaufprozess. Dabei wird einem Körper Wärme entzogen, die dann einem anderen Körper zugeführt wird. Sie dienen der Kühlung von Räumen oder auch von Gütern und werden in verschiedenen Breichen verwendet. Im folgenden werden einige der Anwendungsbereiche aufgezählt:

  • Lebensmittelindustrie
  • Medizinische Einrichtungen
  • Industrie
  • Klimatisierung von Gebäuden
  • Chemische Industrie
  • Energieerzeugung
  • Transport

Der Kühlungsprozess kann mittels folgender Verfahren geschehen:

  • Kompressionskälteprozess
  • Sorptionskälteprozess
  • Kaltdampf-Kompressionskälteprozess

Eine Kältemaschine besteht aus vielen Bestandteilen, die wichtigsten sind die folgenden Bauteile:

  • Verdichter
  • Verflüssiger
  • Drosselorgan
  • Verdampfer

Vorschriften

Für Kälteanlagen gelten folgende technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Hersteller

Für Kälteanlagen gibt es einige Hersteller und Anbieter, hier werden eine Anzahl von diesen aufgelistet:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Chemiekalienklimaschutzverordnung,ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-1, DIN EN 378-2, DIN EN 378-3

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kälteanlagen
3.2 Zugangsbereiche, Aufstellungsorte
3.3 Drücke
3.4 Komponenten von Kälteanlagen
3.5 Rohrleitungen und Verbindungen
3.6 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
3.7 Fluide
3.8 Verschiedenes

4 Symbole und Abkürzungen

5 Klassifizierung

5.1 Kategorien der Zugangsbereiche
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Anwendungsfälle, für die mehrere Kategorien von Zugangsbereichen zutreffen
5.2 Bezeichnung und Klassifikation von Kältemitteln
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte von Kälteanlagen
5.4 Klassifikation von Kälteanlagen
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Direkt freisetzende Anlagen
5.4.3 Indirekte Anlagen
5.5 Beispiele für Anlagen
5.5.1 Direkt freisetzende Anlagen
5.5.2 Indirekte Anlagen
5.6 Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

6 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

7 Berechnungen des Raumvolumens

Anhang A (informativ) Gleichbedeutende Begriffe in Englisch, Französisch und Deutsch

Anhang B (informativ) Gesamter äquivalenter Treibhauseffekt (TEWI)

Anhang C (normativ) Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge
C.1 Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge für Kälteanlagen
C.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge aufgrund der Brennbarkeit bei Komfort Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C.2.1 Kältemittelführende Teile in einem Personen-Aufenthaltsbereich
C.2.2 Besondere Anforderungen an Einzelbaugruppen nicht ortsfester werkseitig dauerhaft geschlossener Klimageräte oder Wärmepumpen mit begrenzter Füllmenge
C.3 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in Personen-
Aufenthaltsbereichen
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

Anhang D (informativ) Schutz von Personen in Kühlräumen

D.1 Allgemeines
D.2 Öffnen von Türen und Notausgangstüren
D.3 Notschalter oder Notsignal
D.4 Kühlräume mit kontrollierter Atmosphäre

Anhang E (normativ) Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln

Anhang F (normativ) Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

F.1 Hallen-Eissportanlagen
F.2 Freianlagen für den Eissport und Einrichtungen für ähnliche sportliche Betätigungen

Anhang G (informativ) Potentielle Gefährdungen von Kälteanlagen

Anhang H (informativ) Berechnungsbeispiele zu C.2 und C.3

H.1 Beispiel 1 zu C.2.1
H.2 Beispiel 2 zu C.2.1
H.3 Beispiel 3 zu C.3
H.4 Beispiel 4 zu C.3

Literaturhinweise

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

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Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift

DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Normenreihe DIN EN 378
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Übersicht | Teile der Normenreihe | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

  • Webshop-Normenbestellung: DIN EN 378-1
  • Webshop-Normenbestellung: DIN EN 378-2
  • Normen für Kälteanlagen und Wärmepumpen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen