Schlagwortarchiv für: Kälteanlagen

Erfolgreiche Umsetzung DGWZ Seminar Kälteanlagen

Neues DGWZ-Seminar „Kälteanlagen“ durchgeführt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-23

Am 22. und 23. Oktober 2024 hat in München zum ersten Mal das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erfolgreich stattgefunden.

Das zweitägige Seminar vermittelte den Teilnehmern fundierte Kenntnisse zur eigenständigen Prüfung von Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei wurden sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Aspekte wie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung und Dokumentation von Prüfergebnissen intensiv behandelt. Besondere Beachtung fand die praxisnahe Vermittlung von Kontrollmaßnahmen sowie die Vorbereitung auf mögliche Problemfälle, die bei Kälteanlagen auftreten können.

Das Seminar richtete sich an betriebliche Führungskräfte, Servicetechniker sowie Fachkräfte aus den Bereichen Kältetechnik, Wartung und Arbeitssicherheit. Alle Teilnehmer, die die abschließende Prüfung erfolgreich absolviert haben, bekamen im Anschluss das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“.

Teilnehmer Bastian Zuck vom Gräflichen Hofbrauhaus Freising zeigte sich zufrieden: „Das Seminar war sehr informativ. Besonders überzeugt haben mich die sachkundigen Referenten, die komplexe Themen verständlich vermittelten und auf alle Fragen ausführlich eingingen.“

Die nächsten Seminare finden am 14. bis 15. Januar 2025 in Stuttgart und am 11. bis 12. Februar 2025 in Köln statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 30. bis 31. Januar 2025 und am 20. bis 21. März 2025 statt.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten stehen auf der DGWZ-Website www.dgwz.de/kaelteanlagen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ wurde im Oktober 2024 in München von der DGWZ erstmalig durchgeführt. www.dgwz.de/durchfuehrung-seminar-kaelteanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/durchfuehrung-seminar-kaelteanlagen

Pressemitteilung: PM-2024-23-Durchfuehrung-Seminar-Kälteanlagen.pdf (PDF)

Bild 1: Erfolgreiche-Umsetzung-Seminar-Kaelteanlagen-Presse-1.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Das neue Seminar „Kälteanlagen“ fand erfolgreich statt.

Erfolgreiche Umsetzung DGWZ Seminar Kälteanlagen

Bild 2: Erfolgreiche-Umsetzung-Seminar-Kaelteanlagen-Presse-2.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Eingangsschild zum neuen Seminar „Kälteanlagen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kaelteanlagen

DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom 11. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Herbst 2024 neu das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht.

Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 810 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 22. bis 23. Oktober 2024 in München statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 2. bis 3. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen können auf der Website www.dgwz.de/kaelteanlagen abgerufen werden.

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach BetrSichV müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

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Aimée Dietrich
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Neues DGWZ-Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Kältetechnik www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-kaelteanlagen

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kaelteanlagen

Kältemittelwahl neu überdenken!

Kältemittelwahl neu überdenken!

Im März ist die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für die Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten.

Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik entwickeln wird: Neuanlagen sollten nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Treibhauspotential geplant werden.

Die bisher vorrangig verwendeten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt erforderlich ist, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für F-Gase sind zu erwarten. Ob das für Wartungsarbeiten ggf. benötigte F-Gas erhältlich sein wird, ist nicht sichergestellt.

Entsorgen Sie also Ihre alten Planungsunterlagen und überdenken Sie die Kältemittelwahl neu!

Autor: Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien, Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF), Landesinnung Kälte-Klimatechnik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK)

Weitere Informationen

Referenten für Seminar „Prüfung von Kälteanlagen“ gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-14 vom 10. Juni 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt. Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Regeln und Normen wie unter anderem die DIN EN ISO 22712 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die GUV-R 500 Kapitel 2.35 „Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ vermittelt werden. Sie sollen zudem Einblicke in Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, aktuelle Kältemittelsituation, Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen sowie Gefährdungsbeurteilung erhalten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind betriebliche Führungskräfte, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker sowie Servicetechniker Kältetechnik und Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Klimatechnik www.dgwz.de/referenten-seminar-kaelteanlagen

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Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kaelteanlagen-befaehigte-person-pruefung-betrsichv

Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft. #Kältemittel #Wärmepumpe #Kälteanlage www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

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www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

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Bildunterschrift: Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/kaeltemittel

Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

Weitere Informationen

Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-13 vom 3. Juli 2023

Der Einsatz natürlicher Kältemittel gewinnt an Bedeutung, damit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auch in Zukunft effizient und umweltfreundlich betrieben werden können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 42 hin, der zum 1. Juli 2023 erschienen ist.

Weitere Themen im Planerbrief sind Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen, überkopf installierte Photovoltaik-Module, Co2-neutrale Aufzüge und der Fachkräftemangel im Handwerk. Ein Referenzbeispiel zeigt, in welchen Bereichen Unternehmen Innovationen umsetzen können. Worauf ist bei der regelkonformen Installation von Photovoltaik-Modulen zu achten, die zum Beispiel als Dach eines Carports geplant werden? Ein Hersteller von Aufzügen erläutert die auf Co2-Neutralität ausgerichtete digitale Ausstattung moderner Aufzugsmodelle. Gastautor Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, geht darauf ein, wie Berufe in den für die Energiewende wichtigen Gewerken für junge Menschen attraktiver werden können.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 43 erscheint am 1. September 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Natürliche Kältemittel im neuen Planerbrief Nr. 42 vom Juni 2023. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-42

  • Pressemitteilung Nr. 2023-13 (PDF)
  • Bild: Planerbrief-42.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Die Wahl des richtigen Kältemittels ist ein Thema im neuen Planerbrief.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Die Wahl des richtigen Kältemittels hat nicht nur Einfluss darauf, ob Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten. Das richtige Kältemittel sorgt ebenso dafür, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch unverändert betrieben werden darf.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen – in Europa allen voran die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 – sehen eine drastische Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen und damit auch das schrittweise Aus von Kältemitteln mit einem hohen Global Warming Potential (GWP) vor. Hinzu kommen mögliche Verbote von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), was die Auswahl an langfristig verfügbaren Kältemitteln weiter eingrenzen würde, denn viele Niedrig-GWP-Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, die für die Erfüllung der Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung vorgesehen waren, fallen unter die PFAS-Definition. Der Kältemarkt entwickelt sich mit einer großen Dynamik hin zu natürlichen Kältemitteln. Neben CO2 (R744) und Ammoniak (R717) wird den brennbaren Stoffen der Sicherheitsklasse A3 wie Propan (R290) eine große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen geplanter Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sollten – unter Beachtung von Faktoren wie Kälteleistung und Sicherheit – Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden. HFKW-Kältemittel (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) lassen sich häufig etwa durch Hydro-Fluor-Olefine (HFO) wie R1234yf austauschen. Es gilt aber zu beachten, dass ein Kältemittelersatz in vielen Fällen nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Ein niedrigerer GWP geht oft beispielsweise mit einer leichteren Entflammbarkeit des Stoffes einher, was eine angepasste Risikobeurteilung und spezielle Komponenten erfordert. Vor allem bei Investitionen in neue Anlagen sollten zukunftssichere natürliche Kältemittel immer in Betracht gezogen werden. Bei der Auslegung neuer Anlagen sowie Umstellung oder Umrüstung auf alternative Kältemittel empfiehlt es sich daher für Planer und Betreiber von Kälteanlagen, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Autorin: Stefanie Holst, Head of Corporate Communications and Marketing Content, BITZER Kühlmaschinenbau GmbH

Weitere Informationen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Kälteanlagen

Hersteller und Anbieter von Kälteanlagen

Hersteller und Anbieter von Kälteanlagen

Einführung | Herstellerverzeichnis Kälteanlagen | Amberger Kühltechnik GmbH | Berndt Kältetechnik GmbH & Co. KG | Cooltherm Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH | eGo Kältesysteme GmbH | FRYKA-Kältetechnik GmbH | GOHL-KTK GmbH |KälteConcept GmbH | L&R Kältetechnik GmbH & Co.KG | Moersch- Elektro- und Kältebau GmbH | MTA Deutschland GmbH | MULTI Kühlsysteme GmbH | Polaris R. Laude GmbH | Redeker Kältetechnik GmbH & Co. | Roter Kältetechnik GmbH | Rox – Klimatechnik GmbH | S&M Simon und Matzer GmbH & Co. KG | Schrezenmaier Kältetechnik GmbH & Co KG | Stiel Kälte + Klima GmbH | Tölzer Kälte-Klimatechnik GmbH | Vaust Inh. Martin Haase | VG Ventilatortechnik GmbH | Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH| Weitere Informationen

Einführung

Kälteanlagen sind essenzielle Hilfsmittel zur Temperaturregulierung in verschiedenen Industriebereichen. Sie werden vor allem in der Lebensmittelproduktion, der chemischen Industrie sowie in der Gebäudetechnik und Logistik eingesetzt, wo sie für eine präzise Kühlung und effiziente Betriebsabläufe sorgen. Der einwandfreie Betrieb dieser Anlagen ist entscheidend für die Energieeffizienz und die Vermeidung von Ausfällen. Betreiber sind für die Wartung, Sicherheit und Effizienz der Kälteanlagen verantwortlich. Zudem unterliegen Kälteanlagen technischen Normen und Zertifizierungen, die ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzgrenzen definieren.

Herstellerverzeichnis Kälteanlagen

Seminar Betreiberverantwortung

Herstellerverzeichnis Kälteanlagen (PDF)

Amberger Kühltechnik GmbH

Eiserntalstraße 329
Dr.-Aigner-Straße 15
92224 Amberg
Telefon: 09621 47290
E-Mail: info@amberger-kuehltechnik.de
Website: https://www.amberger-kuehltechnik.de

Berndt Kältetechnik GmbH & Co. KG

Otto-Hahn-Straße 6
53501 Grafschaft
Telefon: 02225 91320
E-Mail: info@berndt-kaelte.de
Website: https://www.berndt-kaelte.de/

Cooltherm Kälteanlagen und Wärmepumpen GmbH

Steinbruch 5
63755 Alzenau
Telefon: 06023 96800 100
E-Mail: info@cooltherm.de
Website: https://cooltherm.de/

eGo Kältesysteme GmbH

Donaustaufer Straße 48
93059 Regensburg
Telefon: 0941 402050
E-Mail: ego@eGo-Kaeltesysteme.de
Website: https://www.ego-kaeltesysteme.de/

FRYKA-Kältetechnik GmbH

Ohmstraße 4
73730 Esslingen
Telefon: 0711 3105990
E-Mail: info@fryka.de
Website: https://www.fryka.de

GOHL-KTK GmbH

Schlosserstraße 5
76448 Durmersheim
Telefon: 07245 919160
E-Mail: kuehlturm@kuehlturm.de
Website: https://www.gohl-ktk.de

KälteConcept GmbH

Verlängerte Goethestraße 9
08209 Auerbach
Telefon: 03744 183080
E-Mail: info@kaelteconcept.de
Website: https://www.kaelte-concept.de

L&R Kältetechnik GmbH & Co.KG

Hachener Straße 90a–c
59846 Sundern
Telefon: 02935 96520
E-Mail: info@lr-kaelte.de
Website: https://www.lr-kaelte.de/

Moersch- Elektro- und Kältebau GmbH

Nikolaus-Otto-Straße 5
54439 Saarburg
Telefon: 06581 92710
E-Mail: info@ek-moersch.de
Website: https://www.ek-moersch.de/

MTA Deutschland GmbH

Auf der Kurt 1
41334 Nettetal
Telefon: 02157 124020
E-Mail: info@mta.de
Website: https://www.mta.de

MULTI Kühlsysteme GmbH

Zschorlauer Straße 56
08280 Aue/Sachsen
Telefon: 03771 24670
E-Mail: info@multi-kuehlsysteme.de
Website: https://www.multi-kuehlsysteme.de/

Polaris R. Laude GmbH

Serkowitzer Straße 19
01139 Dresden
Telefon: 0351 8304741
E-Mail: polaris@polaris-laude.de
Website: https://www.polaris-laude.de/

Redeker Kältetechnik GmbH & Co.

Schützenpfad 2
32791 Lage
Telefon: 05232 696620
E-Mail: mail@redeker-kaeltetechnik.de
Website: https://www.redeker-kaeltetechnik.de

Roter Kältetechnik GmbH

Fockestraße 11
30827 Garbsen
Telefon: 05131 442880
E-Mail: info@roter-kaeltetechnik.de
Website: https://www.roter-kaeltetechnik.de/

Rox – Klimatechnik GmbH

Langenbacher Straße 25
57586 Weitefeld
Telefon: 02743 8070
E-Mail: info@rox-online.de
Website: https://rox-online.de

S&M Simon und Matzer GmbH & Co. KG

Blumenheckstraße 18
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 93050
E-Mail: info@simon-matzer.de
Website: https://simon-matzer.de

Schrezenmaier Kältetechnik GmbH & Co KG

Adolph-Kolping-Straße 21
58239 Schwerte
Telefon: 02304 255840
E-Mail: info@schrezenmaier-kaeltetechnik.de
Website: https://schrezenmaier-kaeltetechnik.de/

Stiel Kälte + Klima GmbH

August-Bebel Straße 9
72072 Tübingen
Telefon: 07071 407170
E-Mail: info@kaelte-stiel.de
Website: https://kaelte-stiel.de/

Tölzer Kälte-Klimatechnik GmbH

Gewerbering 22
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041 7935514
E-Mail: info@toelzer-kaelte.com
Website: https://www.toelzer-kaelte.com

Vaust Inh. Martin Haase

Sudetenstraße 28
35789 Weilmünster
Telefon: 06472 830842
E-Mail: info@vaust-kuehltechnik.de
Website: https://vaust-kuehltechnik.de/

VG Ventilatortechnik GmbH

Im Brühl 6
74405 Gaildorf
Telefon: 07971 7788
E-Mail: info@vg-ventilatortechnik.de
Website: https://vg-ventilatortechnik.de/

Wutke Kälte- und Klimatechnik GmbH

Burdastraße 15
77746 Schutterwald
Telefon: 0781 59955
E-Mail: info@wutke-kuehlsysteme.de
Website: https://www.wutke-kuehlsysteme.de/

Weitere Informationen

DIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

DIN EN ISO 22712
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Sie legt darüber hinaus die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen. Da von einem Kältemittelkreislauf angenommen wird, dass er keine elektrischen und elektronischen Systeme einschließt, sind Tätigkeiten in diesem Bereich kein Bestandteil der Norm. Bezüglich der Sachkunde zu elektrischen und elektronischen Systemen können nationale Vorschriften oder entsprechende nationale oder internationale Normen in Bezug genommen werden. Dieses Dokument ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (zum Beispiel Energieeffizienz) verantwortlich ist. Die Norm stellt kein Schulungsprogramm dar.

Die DIN EN ISO 22712 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 86 „Refrigeration and air-conditioning“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 182 „Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 044-00-01-06 AK „Sachkunde von Personal“ im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä).

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 22712:2024-01 ist im Januar 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN 13313:2011-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

Europäisches Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Grade der Sachkunde
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Bewertungsverfahren
4.2.3 Kriterien für die Bewertung der Sachkunde

Anhang A (normativ) Kriterien für die Bewertung von Sachkunde

A.1 Allgemeines
A.2 Bereiche der Beurteilung

Anhang B (informativ) Leitlinien für die Anwendung dieser Norm

B.1 Ziel der Leitlinien
B.2 Hintergrund und Erläuterung
B.2.1 Allgemeines
B.2.2 Verweisung auf ISO/IEC 17024B.2.3 Erläuterung von Anhang A

Anhang C (informativ) Beispiel für die Anwendung von Beurteilungsschemata für HFC-Kältemittel im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 [10]

C.1 Allgemeines
C.2 Beispiel der Umwandlung dieses Dokuments in Bezug auf die Verordnung (EU)
Nr. 517/2014

Anhang D (informativ) R 717 (NH3)

D.1 Allgemeines

Anhang E (informativ) R 744 (CO2)

E.1 Allgemeines

Anhang F (informativ) Entflammbare Kältemittel

F.1 Allgemeines

Literaturhinweise

Tabellen

Tabelle A.1 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle A.2 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle A.3 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle A.4 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle A.5 — Flüssigkeiten
Tabelle A.6 — Kommunikation
Tabelle C.1 — Umwandlungstabelle dieses Dokuments und Verordnung über F-Gase
Tabelle D.1 — R 717 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle D.2 — R 717 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle D.3 — R 717 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle D.4 — R 717 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle D.5 — R 717 — Flüssigkeiten
Tabelle D.6 — R 717 — Kommunikation
Tabelle E.1 — R 744 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle E.2 — R 744 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle E.3 — R 744 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle E.4 — R 744 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle E.5 — R 744 — Flüssigkeiten
Tabelle E.6 — R 744 — Kommunikation
Tabelle F.1 — Entflammbares Kältemittel — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle F.2 — Entflammbares Kältemittel — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle F.3 — Entflammbares Kältemittel — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle F.4 — Entflammbares Kältemittel — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle F.5 — Entflammbares Kältemittel — Flüssigkeiten
Tabelle F.6 — Entflammbares Kältemittel — Kommunikation

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Die Norm kann in unserem Webshop bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN ISO 22172, Befähigte Person, Instandhaltung, Kälteanlagen, Kältetechnik, Kühlsysteme, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien, Personal

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen gemäß BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Die Termine finden über das Jahr verteilt bundesweit sowie online statt.

Weitere Termine folgen in Kürze.

Das Seminar Kälteanlagen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

  • 20.-21. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-15. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. März 2025 – Hannover – keine Anmeldung mehr möglich
  • 08.-09. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 06.-07. Mai 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 03.-04. Juni 2025 – Berlin – freie Plätze
    Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel | Osloer Straße 116 a | 13359 Berlin
  • 08.-09. Juli 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 09.-10. September 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 28.-29. Oktober 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 04.-05. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation für die Prüfung von Kälteanlagen. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten eines Betreibers sowie einer befähigten Person vertraut gemacht.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ist nicht gleichzusetzen mit dem Kälteschein.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betriebliche Führungskräfte,
  • Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (hier: Kälteanlagen Vorkenntnisse empfehlenswert)
  • Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker,
  • Servicetechniker Kältetechnik,
  • Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 (Ziffer 2.2 bis 2.4) genannten Anforderungen werden vorausgesetzt.

  • Einschlägige technische Berufsausbildung oder abgeschlossenes technisches Studium
  • Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen:
    BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen
  • Grundlagen Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten
  • Aktuelle Kältemittelsituation, umweltfreundliche Alternativen
  • Arten, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Erik Martini ist Kälteanlagenbauermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes.
  • Kevin Neu ist Geschäftsführer der Neukälte GmbH und Meister Kälteanlagenbau sowie Gutachter für Wärmepumpen.
  • Toni Schinderling ist freiberuflicher Ingenieur und Sachverständiger für Kältetechnik.
  • Prof. Dr.-Ing. Magnus Schober ist Professor für Energie- und Anlagentechnik mit dem Schwerpunkt Kältetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm.
  • Jan Schultz ist Meister Kälteanlagenbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauer Handwerk für die HWK München und Oberbayern.

Anmeldung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Rea Saleh, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de.

Weitere Informationen

Betriebssicherheitsverordnung, Kälteanlagen, BetrSichV, Inbetriebnahme, Druckanlagen, Gefährdungsbeurteilung, Kältetechnik, Befähigte Person, Kältekreislauf, Kältemittel, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV, Druckbehälter, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2025

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Übersicht zu Kälteanlagen

Übersicht zu Kälteanlagen

Kälteanlagen | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Weitere Informationen

Kälteanlagen

Eine Kälteanlage erzeugt Kälte durch einen thermodynamischen Kreislaufprozess. Dabei wird einem Körper Wärme entzogen, die dann einem anderen Körper zugeführt wird. Sie dienen der Kühlung von Räumen oder auch von Gütern und werden in verschiedenen Breichen verwendet. Im folgenden werden einige der Anwendungsbereiche aufgezählt:

  • Lebensmittelindustrie
  • Medizinische Einrichtungen
  • Industrie
  • Klimatisierung von Gebäuden
  • Chemische Industrie
  • Energieerzeugung
  • Transport

Der Kühlungsprozess kann mittels folgender Verfahren geschehen:

  • Kompressionskälteprozess
  • Sorptionskälteprozess
  • Kaltdampf-Kompressionskälteprozess

Eine Kältemaschine besteht aus vielen Bestandteilen, die wichtigsten sind die folgenden Bauteile:

  • Verdichter
  • Verflüssiger
  • Drosselorgan
  • Verdampfer

Vorschriften

Für Kälteanlagen gelten folgende technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Hersteller

Herstellerverzeichnis

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Chemiekalienklimaschutzverordnung,ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-1, DIN EN 378-2, DIN EN 378-3

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kälteanlagen
3.2 Zugangsbereiche, Aufstellungsorte
3.3 Drücke
3.4 Komponenten von Kälteanlagen
3.5 Rohrleitungen und Verbindungen
3.6 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
3.7 Fluide
3.8 Verschiedenes

4 Symbole und Abkürzungen

5 Klassifizierung

5.1 Kategorien der Zugangsbereiche
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Anwendungsfälle, für die mehrere Kategorien von Zugangsbereichen zutreffen
5.2 Bezeichnung und Klassifikation von Kältemitteln
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte von Kälteanlagen
5.4 Klassifikation von Kälteanlagen
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Direkt freisetzende Anlagen
5.4.3 Indirekte Anlagen
5.5 Beispiele für Anlagen
5.5.1 Direkt freisetzende Anlagen
5.5.2 Indirekte Anlagen
5.6 Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

6 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

7 Berechnungen des Raumvolumens

Anhang A (informativ) Gleichbedeutende Begriffe in Englisch, Französisch und Deutsch

Anhang B (informativ) Gesamter äquivalenter Treibhauseffekt (TEWI)

Anhang C (normativ) Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge
C.1 Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge für Kälteanlagen
C.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge aufgrund der Brennbarkeit bei Komfort Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C.2.1 Kältemittelführende Teile in einem Personen-Aufenthaltsbereich
C.2.2 Besondere Anforderungen an Einzelbaugruppen nicht ortsfester werkseitig dauerhaft geschlossener Klimageräte oder Wärmepumpen mit begrenzter Füllmenge
C.3 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in Personen-
Aufenthaltsbereichen
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

Anhang D (informativ) Schutz von Personen in Kühlräumen

D.1 Allgemeines
D.2 Öffnen von Türen und Notausgangstüren
D.3 Notschalter oder Notsignal
D.4 Kühlräume mit kontrollierter Atmosphäre

Anhang E (normativ) Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln

Anhang F (normativ) Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

F.1 Hallen-Eissportanlagen
F.2 Freianlagen für den Eissport und Einrichtungen für ähnliche sportliche Betätigungen

Anhang G (informativ) Potentielle Gefährdungen von Kälteanlagen

Anhang H (informativ) Berechnungsbeispiele zu C.2 und C.3

H.1 Beispiel 1 zu C.2.1
H.2 Beispiel 2 zu C.2.1
H.3 Beispiel 3 zu C.3
H.4 Beispiel 4 zu C.3

Literaturhinweise

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift

DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Normenreihe DIN EN 378
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Übersicht | Teile der Normenreihe | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen