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Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-14
vom 14. April 2025

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Schlagworte
DIN VDE 0834-1, Rufanlage, Krankenhaus, Pflegeheim, JVA, Norm, Entwurf, 2025

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Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung: Neuer-Norm-Entwurf-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Bild: DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen-Presse.jpg
Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/din-vde-0834

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Seit Juni 2016 ist die DIN VDE 0834-1:2016-06 in Kraft. Ihr Titel lautet: „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“.

Bei der elektrischen Sicherheit gelten für Rufanlagen nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte; maßgeblich dabei ist die DIN EN 60601-1. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die elektrische Sicherheit für Systeme die in Kontakt zum Patienten stehen. Hier werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Sicherheitsvorkehrungen gefordert. Rufanlagen müssen die dort spezifizierten Mindestanforderungen bezüglich Spannungsfestigkeit und Ableitströmen sowie Luft- und Kriechstrecken erfüllen.

Als Übertragungsweg innerhalb geschlossener Organisationsgruppen, etwa im Stationenverbund, ist weiterhin ein geschlossenes Netz vorgeschrieben, um die Ausfall- und Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Anders sieht es zwischen den einzelnen Organisationsgruppen aus: Hier sind jetzt auch alternative Übertragungswege möglich.

Ebenfalls neu: Rufanlagen dürfen nun zugleich als verteiltes Alarmsystem verwendet werden.

Autor: Dr. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer, EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H.

Weitere Informationen

Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-06 vom 30. Juni 2016

Im Juni 2016 wurde die geänderte DIN VDE 0834-1:2016-06 mit dem Titel „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für Rufanlagen gelten nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte bezüglich der elektrischen Sicherheit. In der DIN EN 60601-1 werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert (engl. Means of Patient Protection = MOPP). Dafür sind von den Rufanlagen zwingend Mindestanforderungen bezüglich der Spannungsfestigkeit, Ableitströme sowie der Luft- und Kriechstrecken zu erfüllen.

Für die Übertragungswege in geschlossenen Organisationsgruppen wie z.B. ein Stationenverbund ist weiterhin ein geschlossenes Netz für Ausfall- und Manipulationssicherheit vorgeschrieben, um die Sicherheit von lebenssichernden Notrufen zu gewährleisten. Zwischen verschiedenen Organisationsgruppen sind nun auch alternative Übertragungswege möglich. Tatsächlich wird die Praxis zeigen, wie dieser Interpretationsspielraum tatsächlich genutzt wird und wie sichergestellt werden kann, dass die Anforderungen der Norm eingehalten werden.

Rufanlagen dürfen nun auch als verteiltes Alarmsystem verwendet werden. Das hat jedoch eine umfangreiche und permanente Risikoanalyse für das medizinisch-elektrische System (ME-System) zur Folge und kommt somit nur für große Kliniken in Betracht.

Die DIN VDE 0834-1 regelt die Qualifikation der Fachkräfte, die Rufanlagen planen, errichten, ändern, erweitern, prüfen und betreiben. Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Rehaeinrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet.

Die DGWZ bildet in Seminaren bundesweit Fachkräfte nach der neuen DIN VDE 0834-1 aus, damit sie Rufanlagen planen, errichten, betreiben und instand halten dürfen. Weitere Informationen zum Seminar und zur neuen Norm sowie ein Verzeichnis der Fachkräfte und Anbieter können über die Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
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Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Schlagworte

Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, DIN VDE 0834-1, Fachkraft, Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim, JVA

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Für Rufanlagen gilt seit Juni 2016 die neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/rufanlagen

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    Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen
    Bildquelle: Jenny Sturm –­ Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0834-1 schafft seit Juni 2016 neue Rahmenbedingungen für Rufanlagen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/rufanlagen

Sicherheitsseminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834„. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.