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Übersicht zu Energieberatung

Übersicht zu Energieberatung

EinführungEnergiemanagementsystem (EnMS) | Energiemanagement-Beauftragter | EnsimiMaV | Normen und Vorschriften | Publikationen | InstitutionenWeitere Informationen

Einführung

Energieeinsparungen gewinnen zunehmend an Relevanz. Aufgrund der Verschärfung der Klimaschutzvorgaben durch die Regierung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 müssen Unternehmen und Gebäudebetreiber Energien effizienter nutzen. Für eine langfristige und effiziente Energienutzung eines Gebäudes sorgen sogenannte Energiemanagement-Beauftragte. Die Energieberatung richtet sich dabei nach dem Energiemanagementsystem (EnMS), das seit 2013 als Voraussetzung für Energie- und Steuerermäßigungen gilt. Ebenso bestimmen politische Rahmenbedingungen sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO²-Bepreisung die Art und Weise der Energieeinsparungen.

Energiemanagementsystem (EnMS)

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) wird von Unternehmen genutzt, um den Energieverbrauch zu senken sowie die Energieeffizienz systematisch zu erhöhen. Das System veranschaulicht den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens, sodass ohne Weiteres Bereiche bestimmt werden können, in denen eine Einschränkung des Energieverbrauchs möglich ist. Die richtige Etablierung und Erhaltung des EnMS sind in der Norm DIN EN ISO 50001 geregelt. Für große Unternehmen sind sogenannte Energieaudits, eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation, Pflicht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht ausgenommen. Für die Pflege eines EnMS sind Energiemanagement-Beauftragte verantwortlich.

Energiemanagement-Beauftragter

Ein Großteil der Unternehmen in der anlagenintensiven Industrie haben bereits einen Energiemanagment-Beauftragten. Zu seinen Aufgaben gehören folgende:

  • Auditierung nach ISO 50001
  • Energiecontrolling mittels Energiemanagementsoftware
  • Betreuung und Weiterentwicklung des EnMS
  • Leitung von Instandhaltungs- und Modernisierungsprojekten (HLS)
  • Zentraler Ansprechpartner zum EnMS für die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter intern

Ein Energiemanagement-Beauftragter sollte über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Weitreichende Kenntnisse im Bereich Energie (z.B. durch Ausbildung in der Energietechnik oder ein naturwissenschaftliches Studium)
  • Eine Personalzertifizierung zum Beauftragten nach ISO 50001
  • EDV-Kenntnisse

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnsimiMaV)

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt für die nächsten zwei Jahre. Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugungen durch Erdgas genutzt werden, sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden sowie Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sind von der Verpflichtung zur Heizungsprüfung ausgenommen.

Normen und Vorschriften

Für die Energieberatung gelten folgende Normen und Vorschriften:

Publikationen

Institutionen

Weitere Informationen

Suchbegriffe

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