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Übersicht Notwendige Flure - Fluchtwege - Brandschutz

Notwendige Flure – Übersicht

Notwendige Flure – Übersicht

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Einführung

Als notwendiger Flur wird der horizontale Flucht- und Rettungsweg zwischen Nutzungsräumen oder Aufenthaltsräumen und dem Treppenraum oder ins Freie bezeichnet. Das heißt, die notwendigen Flure bilden die Verbindung zum sicheren Ort im Brandfall und sind erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Nutzungsraum nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Sie sind abhängig anzuordnen von:

  • der Gebäudeklasse
  • der Größe der Nutzungseinheit
  • der Art der Nutzung
  • der Lage der Räume (z.B. Keller)

Die notwendigen Flure müssen von anderen Räumen feuerwiderstandsfähig und raumabschließend getrennt und gegen das Einbrechen von Feuer und Rauch geschützt sein.

Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 werden notwendige Flure benötigt. Bei Sonderbauten, wie z.B. Hochhäusern muss auf besondere Anforderungen an die Flure geachtet werden, die in den entsprechenden Verordnungen oder Richtlinien (z.B. Muster-Hochhaus-Richtlinie) festgelegt sind.

Flure sind in der Regel nicht notwendig in:

  • Wohneinrichtungen und Nutzungseinheiten, die kleiner als 200 m² sind, und in
  • Nutzungseinheiten von Büros und Verwaltungen, deren Nutzfläche in einem Geschoss weniger als 400 m² beträgt.

Normen und Vorschriften

Für notwendige Flure gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Notwendiger Flur, Fluchtweg, Rettungsweg, Treppenraum, Hochhaus-Richtlinie