Schlagwortarchiv für: Heimrauchmelder

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Heimrauchmelder

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder – Übersicht und Informationen

Übersicht Rauchwarnmelder

Rauchmelder / Rauchwarnmelder / Heimrauchmelder / Brandmelder

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Rauchmelder hingegeben sind an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen und lösen darüber definierte Notfallmaßnahmen aus. In Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung auf die Feuerwehr meistens für besonders gefährdete Gebäude vorgeschrieben (Flughäfen, Bahnhöfe, Universitäten, Schulen, Firmengebäude, Fabrikhallen, Altenwohnheime, Krankenhäuser).

Für Rauchwarnmelder sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien in der europäischen Produktnorm bzw. Gerätenorm DIN EN 14604 festgelegt. In der Anwendungsnorm DIN 14676 ist die Zertifizierung der Geräte nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung geregelt.

Normen

Richtlinien

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

 Stichworte

  • Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Geprüfte Fachkraft, Kompetenznachweis, Zertifizierung
  • Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung
  • DIN 14676, DIN EN 14694, VdS 3515
  • Rauchmelder retten Leben

Rauchwarnmelder