DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
DGUV Regel 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
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Übersicht
Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Die Regel ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.
Inhalt
DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb – Inhaltsverzeichnis
Regel herunterladen
Die Regel kann unter folgendem Link herutergeladen werden.
Weitere Informationen
- Seminar zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- DGUV Information 209-013
- Übersicht zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von TGA
Stichworte
DGUV 109-017, Hebezeugbetrieb, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Regeln, Vorschriften, 2024