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Neues Seminar zu Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-05 vom 30. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken“ an. Das eintägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, Facility Manager und Objektleiter sowie Dienstleister aus den Bereichen Haus- und Elektrotechnik und Betriebssicherheit.

Das sichere und bestimmungsgemäße Betreiben von Gebäuden, Liegenschaften und Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen. Die Verantwortung des Betreibers ist umfassend und rückt mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch stärker in den Fokus. Durch die komplexe Rechtslage sind Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und deren Anlagen deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zur nachweislichen Erfüllung von Betreiberpflichten und Minimierung von Haftungsrisiken. Es informiert über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten im Facility Management, Voraussetzungen für die Übertragung von Pflichten an Dritte, notwendige Dokumentationsanforderungen und Einbindung in die Aufbauorganisation.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. In 2018 findet die Veranstaltung am 20. Juni in Stuttgart, 22. August in Berlin und am 14. November in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/betreiberverantwortung heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

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    Bildquelle: immaginario75 – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Der Auftragnehmer ist für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Betreiberpflichten im Gebäudemanagement

Betreiberpflichten werden im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Die im Jahr 2015 novellierte und bis zur Fassung vom März 2017 mehrfach ergänzte aktuelle Version stellt Arbeitgeber, Betreiber und Gebäudedienstleister vor zahlreiche Herausforderungen.

Die BetrSichV regelt die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Für die Umsetzung der BetrSichV und die weiteren Pflichten aus dem Arbeitsschutz ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich, dessen Mitarbeiter die Instandsetzung oder den Betrieb der Anlagen durchführen.

Eine stärkere Rolle nehmen seit der Novellierung der BetrSichV die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen ein. Unternehmer haben vor der Verwendung von Arbeitsmitteln jegliche Art von möglichen Gefährdungen zu ermitteln und daraus Schutzmaßnahmen und Anweisungen für die Verwendung und Instandsetzung von Arbeitsmitteln abzuleiten.

Ein besonderes Spannungsfeld eröffnet sich beim Betrieb und der Instandhaltung von Kundenanlagen durch externe Dienstleister. Nach der Delegation von Betreiberpflichten ist der Arbeitgeber des Betriebspersonals für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Schwierig wird es, wenn mehrere Dienstleister und Nachunternehmer gemeinsam für Betrieb und Instandsetzung verantwortlich sind. Hier entstehen oft Fehler durch doppelte oder lückenhafte Verantwortungsbereiche.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, diese übertragenen oder delegierten Pflichten erfüllen zu können. Gerne wird dies eher als Pflicht des Auftragnehmers angesehen, was dazu führt, dass der Auftragnehmer durch Informations- bzw. Dokumentationslücken in Verantwortungsbereiche gerät, dessen er sich oft nicht bewusst ist.

Bei einem Unfall kann unter diesen Umständen der Auftragnehmer in die Haftung geraten, da er allein für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Möglichkeit zur Senkung des Haftungsrisikos ist die Beschreibung der erforderlichen Pflichten und Schnittstellen aller Beteiligten vor der Leistungserbringung.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

Weitere Informationen

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Arbeitsschutz

Übersicht Arbeitsschutz

Übersicht zu Arbeitsschutz

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

  • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
  • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
  • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
  • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Betreiberpflichten/Verantwortung

Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

Gesetze und Vorschriften

Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen, wie Sie als Betreiber bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminareinladung

Seminar Betreiberverantwortung

Online-Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

  • 17. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 30. Januar 2025 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 27. Februar 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 03. April 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Hotel Markkleeberger Hof | Städtelner Straße 122-124 | 04416 Leipzig
  • 15. Mai 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln

Teilnahmegebühr

540 € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Der Betrieb von Liegenschaften und gebäudetechnischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen, die nicht zuletzt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Fokus gerückt sind. Die Rechtslage ist komplex und unübersichtlich. Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt, wie Sie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei werden die möglichen persönlichen und unternehmerischen Risiken aufgezeigt und eventuelle Rechtsfolgen dargestellt. Sie erfahren, welche Betreiberrisiken für Sie relevant sind, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wie Sie eine sichere Aufbauorganisation gewährleisten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Betreiberverantwortung im Facility Management“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz   2 VDSI-Punkte Brandschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer, Betreiber,
  • Objektleiter, Instandhalter, Auftragnehmer, Facility Management Unternehmen, Haustechniker, Kommunen und Öffentliche Hand,
  • Technische und Organisatorische Leiter, Facility Manager, Elektrofachkraft, Betriebselektriker, Verantwortliche Fachkraft und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
  • Rechte und Pflichten im Facility Management
  • Rolle des Betreibers
  • Prüfung der Eignung des Dienstleisters
  • Rechtsgrundlagen
  • Inhalte und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Pflichtenübertragung
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Befähigte Person und Bestellung
  • Aufbauorganisation, Betriebsorganisation, Elektroaufbauorganisation
  • Dokumentationsanforderungen
  • Aktuelle Vorschriften
  • Beispiele aus der Praxis

Referent

Bernd Lausch, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Leiter Gebäudetechnik Deutschland ist Spezialist für Facility Management, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Dozent an der DHBW Mannheim, der Rheinland-Pfälzischen Technische Universität und der Frankfurt University of Applied Sciences.

Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Elektrotechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Betreiberverantwortung

Online-Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir nochmal vor Augen geführt auf was man alles achten muss. Es ensteht doch mit der Zeit eine Art Betriebsblindheit.“
    Ralf Samtleben, Landeshauptstadt Hannover
  • „Insgesamt gute Veranstaltung. Gut gefallen haben mir der hohe Praxisbezug, die Elektroaufbauorganisation-Erläuterung, das gesamtheitliche Konzept und der gute Überblick über die Betreiberverantwortung.“
    Martin Ullrich, Daimler AG, Stuttgart
  • „Guter erster Einblick in die Thematik.“
    Klaus Dobrindt, Bistum Essen
  • „Mir wurde klar, dass ich noch einiges lernen musste zum Thema Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken.“
    Tatjana Mahr, Westbridge Advisory GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es wurde ein sehr umfassender Überblick zum Thema vermittelt. Besonders gefallen haben die kompetenten Referenten.“
    Olaf Heymann-Rudel, Windmöller & Hölscher Academy GmbH, Lengerich
  • „Sehr informativ, deutlich, aufschlussreich und gezielt. Wichtiges in der Kürze der Zeit. Bestätigung und viel Arbeit und Gesprächsstoff für die Zukunft. Viel Theorie locker vermittelt.“
    Anja Kraft, Otto Bock SE+ Co. KGaA, Duderstadt
  • „Die Veranstaltung war sehr umfangreich und informativ und für die Praxis als ‚Gebäudemanagerin‘ sehr hilfreich. Besonders gefallen haben die gute Location, der Praxisbezug trotz  ‚trockner‘ Normen und Gesetze. Die Unterlagen zum Nachschlagen im Nachhinein möglich.“
    Anja Bauer, Berliner Volksbank eG
  • „Themen werden gut vermittelt. Die besprochenen Themen sind hilfreich für meine zukünftige Tätigkeit.“
    Kai Dumtzlaff, Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG, Bad Rothenfelde

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, Online-Seminar, Webinar, TGA, Schulung, 2025, 2024

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