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Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Neuerungen bei der DIN VDE 0833-4

Am 1. Juni 2024 trat die neue DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ in Kraft und ersetzt damit die DIN VDE 0833-4:2014-10. Verantwortliche für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von Anlagen zur Sprachalarmierung erhalten dadurch detaillierte Anweisungen sowohl zu funktionalen Eigenschaften der technischen Einrichtungen als auch zu deren Handhabung und der hierfür erforderlichen Qualifikation.

Seit der letzten Überarbeitung hat sich einiges im Hinblick auf Technik, Anforderungen und Rahmenbedingungen geändert, so dass eine Aktualisierung dringend erforderlich war. Besondere Bedeutung erhalten in der Neufassung die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls, wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Zudem wurde der Anwendungsbereich aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Ebenso enthält das Dokument nun ein „vereinfachtes“ und ein „ausführliches“ Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit von den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung zu dem europäischen Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Autor: Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH

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Entwurf DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierung

Der Entwurf der DIN VDE 0833-4:2023-02 “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist am 13. Januar 2023 erschienen. Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. So wurden u.a. die Phasen für den Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A aktualisiert, die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit umfangreich überarbeitet und ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Ebenso wurden die Anforderungen an die Brandfalldurchsage in einem neuen Abschnitt konkretisiert sowie die Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ entfernt. Hinzugefügt wurde Anhang E zur Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen. Die Durchführung von Hörtests wurde klargestellt.

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