Schlagwortarchiv für: Gesundheitsgefahren

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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Sicherheitsbeauftragter – FAQ

FAQ – Sicherheitsbeauftragter

Einführung | Häufig gestellte Fragen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. In dieser FAQ beantworten wir zentrale Fragen rund um Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Zuständigkeiten von Sicherheitsbeauftragten – kompakt und verständlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Er erkennt Risiken, sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten und wirkt bei Arbeitsschutzmaßnahmen mit – ohne Weisungsbefugnis, aber mit Vorbildfunktion.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter pflicht?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial und der Arbeitsorganisation. Ab 151 Mitarbeitenden sind in der Regel mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Bei besonderen Gefahren oder Schichtbetrieb kann auch eine höhere Anzahl nötig sein.

Kann ich als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld fordern?

  • Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf mehr Gehalt besteht nicht, da die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt. Eine Vergütung ist jedoch möglich, wenn sie im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig vom Arbeitgeber vorgesehen ist.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

  • Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Anbieter und Umfang. Sie umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise zur Gefahrenvermeidung.

Ist man als Sicherheitsbeauftragter haftbar?

  • Nein, als Sicherheitsbeauftragter bist du in der Regel nicht persönlich haftbar, da du keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz trägst. Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Du handelst unterstützend und auf freiwilliger Basis.

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

  • Das Gehalt eines Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Branche, Region und Erfahrung. Da die Aufgabe meist zusätzlich und ehrenamtlich ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf Extra-Vergütung – viele Unternehmen honorieren sie aber freiwillig mit Zulagen oder Anerkennung.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Sicherheitsbeauftragter kann jede zuverlässige und regelmäßig im Betrieb tätige Person werden, die mit den Arbeitsabläufen vertraut ist und Interesse an Arbeitssicherheit mitbringt. Eine spezielle Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.

Haben Sicherheitsbeauftragte Kündigungsschutz?

  • Nein, Sicherheitsbeauftragte haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie z. B. Betriebsräte. Sie können grundsätzlich wie andere Beschäftigte gekündigt werden. Allerdings kann eine Kündigung wegen der Ausübung dieser Funktion unzulässig sein, wenn sie diskriminierend oder benachteiligend erfolgt.

Kann ich gezwungen werden, Sicherheitsbeauftragter zu werden?

  • Nein, die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist freiwillig. Du kannst nur mit deinem Einverständnis dafür bestellt werden. Eine Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Kann man auch ohne Schulung Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Ja, man kann grundsätzlich auch ohne Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Allerdings ist eine Schulung dringend empfohlen, da sie das nötige Wissen für die Aufgaben im Arbeitsschutz vermittelt. Viele Berufsgenossenschaften bieten entsprechende kostenlose oder kostengünstige Schulungen an.

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Stichworte

Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Sicherheitsbeauftragte ist ein Grundlehrgang für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Seminareinladung

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. Februar 2026 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 11.-12. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. November 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13.-14. Januar 2026 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 10.-11. Februar 2026 – Dortmund – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14.-15. April 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Hamburger Hof | Poststraße 10-12 | 60329 Frankfurt am Main
  • 05.-06. Mai 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover

  • 06.-07. Oktober 2026 – Dresden – freie Plätze
    Hotel Elbflorenz | Rosenstraße 36 | 01067 Dresden
  • 10.-11. November 2026 – Hamburg – freie Plätze
    NewLivingHome | Julius-Vosseler-Straße 40 | 22527 Hamburg

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

720,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.

Nutzen

Das zweitägige Intensivseminar richtet sich an verantwortungsbewusste Mitarbeiter und vermittelt das Fachwissen, um als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Sie lernen, arbeitsbedingte Unfälle zu minimieren, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu überwachen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragter bestellt zu werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen,
  • Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind,
  • Betriebsräte.

Hinweis: Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
  • Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
  • Notfallmanagement und Krisenintervention
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle, Ausbildung, Grundlagenausbildung, Fortbildungsseminar, Aufbauseminar, Qualifizierung, Berufskrankheiten, Zertifizierung, Zertifikatskurs, Intensivkurs, Fortbildung, Seminar, Weiterbildung, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, Kurs Veranstaltung, Event, Training, Normen, Vorschriften, Gesetze, Lehrgang, Fachkraft, 2026

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