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Übersicht zu Gefahrstofflagerung

Übersicht zu Gefahrstofflagerung

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Einführung

Gefahrstoffe sind nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Lagergut, wenn sie gefährliche Stoffe und Gemische, die krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind oder derartige Stoffe bei der Herstellung und Verwendung freisetzen. Zudem gehören dazu Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder Stoffe, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.

Eine Gefahr stellen diese Stoffe jedoch nur dar, wenn sie falsch gelagert werden. Eine zu hohe Lagertemperatur, UV-Einstrahlung oder Überlagerung können für eine Reaktion der Stoffe sorgen und somit gravierende Folgen mit sich ziehen. Um Gefährdungen in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen zu vermeiden, wird die ordnungsgemäße und sichere Lagerung dieser Stoffe in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 geregelt.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gefahrstoffe, Gefahrstofflagerung, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, gefährliche Stoffe, Arbeitsplatzsicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Technische Regel für Gefahrstoffe 510, TRGS 510