Technische Regeln – Übersicht
Einführung | Arbeitsstättenregeln (ASR) | Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) | EU-Vorschriften | Gesetze und Verordnungen | Normen | Technische Regeln | Richtlinien
Auf dieser Website finden Sie eine Auflistung der gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS).
Einführung
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge für den Arbeitschutz und Gesundheitsschutz. Technische Regeln dienen als Orientierungshilfe bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden auch Arbeitsstättenregeln (ASR) bezeichnet und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet.
- ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
- ASR A1.5/1,2 Fußböden
- ASR A1.6 Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
- ASR A1.7 Türen und Tore
- ASR A 1.8 Verkehrswege
- ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4 Beleuchtung
- ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A3.6 Lüftung
- ASR A3.7 Lärm
- ASR A4.1 Sanitärräume
- ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
- ASR A4.4 Unterkünfte
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- ASR V5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Die TRBS-Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS ) werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
TRBS 1000er Allgemein gültige Regeln
- TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- TRBS 1112 Instandhaltung
- TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen
- TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
- TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
- TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
- TRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
- TRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
- TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren
- TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
- TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
- TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
- TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
- TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person
TRBS 2000er Gefährdungsbezogene Regeln
- TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
- TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
- TRBS 2111 Teil 2 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
- TRBS 2111 Teil 3 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen
- TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
- TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
- TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen – am 16. Juli 2010 aufgehoben
- TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen
- TRBS 2141 Teil 1 Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern
- TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
- TRBS 2152 Teil 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
- TRBS 2152 Teil 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- TRBS 2152 Teil 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen
TRBS 3000er Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- TRBS 3151 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen und in den Unterausschüssen erarbeitet. Veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden die TRGS-Regeln durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
TRGS-Regeln, die in der nachfolgenden Auflistung nicht enthalten sind, wurden aufgehoben und sind nicht mehr gültig.
TRGS 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
- TRGS 001 Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 100 – 199 Begriffsbestimmungen
TRGS 200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
- TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
TRGS 300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
TRGS 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen
- TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
- TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
- TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
- TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition
- TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- TRGS 460 Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik
TRGS 500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 500 Schutzmaßnahmen
- TRGS 505 Blei
- TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
- TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 511 Ammoniumnitrat
- TRGS 512 Begasungen
- TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
- TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
- TRGS 518 Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind (aufgehoben 2006)
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
- TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd
- TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
- TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
- TRGS 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- TRGS 526 Laboratorien
- TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien
- TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
- TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
- TRGS 530 Friseurhandwerk
- TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
- TRGS 552 Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B
- TRGS 553 Holzstaub
- TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
- TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- TRGS 557 Dioxine
- TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
- TRGS 559 Quarzhaltiger Staub
- TRGS 560 Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben
- TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
TRGS 600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
- TRGS 600 Substitution
- TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
- TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
- TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
- TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können
- TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
- TRGS 617 Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
- TRGS 619 Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle
TRGS 700 – 899 Brand- und Explosionsschutz
- TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
- TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
- TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- TRGS 724 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
- TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
- TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
- TRGS 741 Organische Peroxide
- TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
- TRGS 746 Ortsfeste Druckanlagen für Gase
- TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
TRGS 900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
- TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
- TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
- TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Stichworte
Technische Regel, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Gefahrstoffe, Gesundheitsschutz, ASR, TRBS, TRGS