Schlagwortarchiv für: Gefährdungsbeurteilung

Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

ZVEI-Merkblatt 82015 zu Gefährdungsbeurteilungen an Entrauchungsanlagen

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V. hat im Juni 2024 das Merkblatt 82015-06-24 „Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung“ veröffentlicht. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert über die formalen Anforderungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen zielen darauf ab, potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu identifizieren sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Sie sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.

Insbesondere bei Entrauchungsanlagen ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant, da die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung auf Dächern oder an Fassaden stattfinden.

Das Merkblatt steht beim ZVEI zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Referenten für Seminar „Prüfung von Kälteanlagen“ gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-14 vom 10. Juni 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt. Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Regeln und Normen wie unter anderem die DIN EN ISO 22712 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die GUV-R 500 Kapitel 2.35 „Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ vermittelt werden. Sie sollen zudem Einblicke in Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, aktuelle Kältemittelsituation, Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen sowie Gefährdungsbeurteilung erhalten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind betriebliche Führungskräfte, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker sowie Servicetechniker Kältetechnik und Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren.

1.508 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

 

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Klimatechnik www.dgwz.de/referenten-seminar-kaelteanlagen

Download
www.dgwz.de/referenten-seminar-kaelteanlagen

Bildquelle: BITZER
Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kaelteanlagen-befaehigte-person-pruefung-betrsichv

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

1.543 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-43


Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest. (al)

Weitere Informationen

Farbige LED-Leuchten für Augenduschen

Augenduschen richtig ausleuchten

Bei der Umsetzung von Beleuchtungskonzepten rücken verstärkt Produktionsstätten und Einrichtungen in den Fokus, die in besonderer Weise beleuchtet werden müssen. Ein spezieller Bedarf besteht bei Sicherheitseinrichtungen, die unverwechselbar farbig markiert werden müssen. Durch Leuchten mit farbigen LED ist dies besonders möglich, da monochrome LED mit einer sehr hohen Farbsättigung einhergehen. Vorteilhaft ist dies für die Standorte von Not- und Augenduschen. Denn als technische Einrichtung zur Ersten Hilfe müssen Notduschen jederzeit schnell auffindbar sein, um bei akuten Verätzungen, Verbrennungen oder eingedrungenen Fremdkörpern ein sofortiges Ab- oder Ausspülen zu gewährleisten.

Nach der DGUV Information 213-850 sind seitens des Arbeitgebers die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Wo eine Gefährdungsbeurteilung die Installation von Körper- und Augenbrausen erforderlich macht, sollten diese Einrichtungen von jedem Ort innerhalb von fünf Sekunden zu erreichen sein. Deshalb muss dafür gesorgt sein, dass im Augenblick der Orientierung keine Zeit verloren geht. Dabei sollte die Lichtquelle zwei Funktionen erfüllen und neben der Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtung die nähere Umgebung der Einrichtung ausleuchten.

Autor: Rico Schulz, Produktmanager Leuchten, R. STAHL Schaltgeräte GmbH

Weitere Informationen

DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Die DGWZ erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu zwölf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes.

„Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen können, wissen die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-04 vom 22. März 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu elf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes und der Gastronomie.

Digitale Lernformate haben an Bedeutung gewonnen. „Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen möchten, wissen mittlerweile die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Themen und Starttermine der 90-Minuten-Online-Seminare in der Übersicht

04. Mai 2022 Umsetzung einer Aufbauorganisation in der Elektrotechnik in der Praxis
05. Mai 2022 Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
09. Mai 2022 Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 – Bauliche Anforderungen
13. Mai 2022 Piktogramme für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
16. Mai 2022 Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtig erstellen
17. Mai 2022 Brandschutzbeauftragte in der Verantwortung
20. Mai 2022 Aufbau einer sicheren Stromversorgung in Gebäuden
24. Mai 2022 Der richtige Umgang mit Kraftstoffen für die Notstromversorgung
31. Mai 2022 Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV und Folgebelehrung nach IfSG
08. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen
30. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der benötigten Anzahl an Brandschutzhelfern

Die Teilnahmegebühr für das 90-Minuten-Online-Seminar beträgt 49 EUR zzgl. MwSt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Eine Teilnahme steht grundsätzlich jedem Interessenten offen. Mit der Anmeldung über das Onlineformular auf der DGWZ-Website erhält jeder Teilnehmer einen Einladungs-Link mit seinen persönlichen Zugangsdaten zum Online-Seminar. Weitere Informationen und neue Themen und Termine können unter www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare abgerufen werden.

2.474 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare zu TGA-Themen. www.dgwz.de/neue-90-minuten-online-seminare

Download
www.dgwz.de/neue-90-minuten-online-seminare

Bildquelle: fizkes – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die neuen 90-Minuten-Online-Seminare der DGWZ vermitteln kompaktes TGA-Wissen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

1.183 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neuer Planerbrief 34 – März-April 2022 informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/presse-planerbrief-34

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

0

Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Gefährdungsbeurteilung

DGUV Vorschrift 3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals bekannt als BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit elektrischen Geräten zu gewährleisten. Die Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und damit potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Die aktuell gültige Regel DGUV Vorschrift 3 ist im Januar 1997 in Kraft getreten und ersetzt die BGV A3.

 

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Grundsätze
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
§ 5 Prüfungen
§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen
§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
§ 8 Zulässige Abweichungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV_Regel_208-061DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsschutz, DGUV, DGUV Vorschrift 3, Elektirsche Anlagen, Betriebsmittel, Regeln, Vorschriften

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

Übersicht | Inhalt | Richtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Organisation und Verantwortung
4.1. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
4.2. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Betreibers
5 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
5.1. Absturz, Durchsturz
5.2. Elektrische Gefährdungen
5.3. Weitere Gefährdungen
5.4. Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung
6 Anhang
6.1. Weitere Informationen
6.2. Literatur
6.3. Überstieg von einer Hubarbeitsbühne
6.4. Hinweise zum Brandschutz

Richtlinie herunterladen

Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur PrüfungSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Anschlagmittel
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Lastaufnahmemittel

bzw. als Online-Seminar 1. Tag: 09:00-15:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. Juni 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 04.-05. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 01.-02. Juli 2025 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 15.-16. Juli 2025 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze

Teilnahmegebühr

780,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
  • Meister, Techniker

Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen:
    ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
  • Sachgerechte Aufbewahrung
  • Ablegereife
  • Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar
  • Marco Kolender ist langjähriger freiberuflicher Ausbilder rund um die Logistik und zertifizierter Arbeitsmittel Prüfer. Inhaber von MaKo Ausbildung und Schulungen. Schwerpunkte sind Ladungssicherung, Krane und Anschlagmittel
  • Dipl. Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK Prüferin
  • Michael Simon ist Schulungsleiter und Geschäftsführer der Schulungsbox GbR, Sachverständiger für Ladungssicherung und Gefahrengutachter
  • Karsten Stein ist freiberuflicher Dozent und staatlich geprüfter Logistiker
  • Dipl. Ing. Volker Sukany ist langjähriger Referent, Ausbilder und Prüfer von Arbeitsmitteln

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Nevena Vasilachi, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de.

Weitere Informationen

Stichworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013, VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10, Prüfung, Dokumentation, Lasten, Anschlagseile, Hebezeuge, Schäkeln, Kran, Ketten, Hebetechnik, Sicherheit, Unfallprävention, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1203, Befähigte Person, Instandhaltung, Wartung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, 2025, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

4.3

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen gemäß BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Die Termine finden über das Jahr verteilt bundesweit sowie online statt.

Weitere Termine folgen in Kürze.

Das Seminar Kälteanlagen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

  • 14.-15. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. Juli 2025 – Dortmund – keine Anmeldung mehr möglich
  • 09.-10. September 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 28.-29. Oktober 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 04.-05. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation für die Prüfung von Kälteanlagen. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten eines Betreibers sowie einer befähigten Person vertraut gemacht.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ist nicht gleichzusetzen mit dem Kälteschein.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betriebliche Führungskräfte,
  • Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (hier: Kälteanlagen Vorkenntnisse empfehlenswert)
  • Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker,
  • Servicetechniker Kältetechnik,
  • Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 (Ziffer 2.2 bis 2.4) genannten Anforderungen werden vorausgesetzt.

  • Einschlägige technische Berufsausbildung oder abgeschlossenes technisches Studium
  • Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen:
    BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen
  • Grundlagen Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten
  • Aktuelle Kältemittelsituation, umweltfreundliche Alternativen
  • Arten, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Erik Martini ist Kälteanlagenbauermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes.
  • Kevin Neu ist Geschäftsführer der Neukälte GmbH und Meister Kälteanlagenbau sowie Gutachter für Wärmepumpen.
  • Toni Schinderling ist freiberuflicher Ingenieur und Sachverständiger für Kältetechnik.
  • Prof. Dr.-Ing. Magnus Schober ist Professor für Energie- und Anlagentechnik mit dem Schwerpunkt Kältetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm.
  • Jan Schultz ist Meister Kälteanlagenbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauer Handwerk für die HWK München und Oberbayern.

Anmeldung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Rea Saleh, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de.

Weitere Informationen

Betriebssicherheitsverordnung, Kälteanlagen, BetrSichV, Inbetriebnahme, Druckanlagen, Gefährdungsbeurteilung, Kältetechnik, Befähigte Person, Kältekreislauf, Kältemittel, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV, Druckbehälter, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2025

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

5

Übersicht zu Gefahrstofflagerung

Übersicht zu Gefahrstofflagerung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Gefahrstoffe sind nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Lagergut, wenn sie gefährliche Stoffe und Gemische, die krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind oder derartige Stoffe bei der Herstellung und Verwendung freisetzen. Zudem gehören dazu Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder Stoffe, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.

Eine Gefahr stellen diese Stoffe jedoch nur dar, wenn sie falsch gelagert werden. Eine zu hohe Lagertemperatur, UV-Einstrahlung oder Überlagerung können für eine Reaktion der Stoffe sorgen und somit gravierende Folgen mit sich ziehen. Um Gefährdungen in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen zu vermeiden, wird die ordnungsgemäße und sichere Lagerung dieser Stoffe in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 geregelt.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gefahrstoffe, Gefahrstofflagerung, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, gefährliche Stoffe, Arbeitsplatzsicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Technische Regel für Gefahrstoffe 510, TRGS 510

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Seminareinladung

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 07.-09. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-17. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-21. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-24. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 01.-03. Juli 2025 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich
  • 11.-13. November 2025 – Berlin – freie Plätze
    Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel | Osloer Straße 116 a | 13359 Berlin
  • 10.-12. März 2026 – Hannover – freie Plätze

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortliche Personen
  • Führungskräfte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsingenieure,
  • Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
  • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Instrumente und Methoden
  • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
  • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikobewertung
  • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Typische Beispiele und praktische Übungen
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
    Brian Neumann , WeWatch Security Service

Weitere Informationen

Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2025, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

3.9

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

Leitern

Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

  • Anlege- u. Stehleiter
  • Seilzugleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Podestleiter
  • Schiebeleiter
  • Stechleiter

Tritte

Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
  • Große Tritt- und Standflächen
  • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
  • fahrbar mit feststellbaren Rollen

Fahrgerüste

Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

  • Aluminium
  • Stahl
  • Holz
  • Metall

Normen und Vorschriften

Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Einleitung | Inhalt | Volltext | Weitere Informationen

Einleitung zur Betriebssicherheitsverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine der Betriebssicherheitsverordnung sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Richtlinie 2009/104/EG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG über über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzt.

Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1    Anwendungsbereich und Zielsetzung
§  2    Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§  3    Gefährdungsbeurteilung
§  4    Grundpflichten des Arbeitgebers
§  5    Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§  6    Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  7    Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  8    Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§  9    Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10    Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11    Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12    Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13    Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14    Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16    Wiederkehrende Prüfung
§ 17    Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18    Erlaubnispflicht

Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19    Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20    Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21    Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22    Ordnungswidrigkeiten
§ 23    Straftaten
§ 24    Übergangsvorschriften

Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Volltext der Betriebssicherheitsverordnung

Volltext der Betriebssicherheitsverordnung als PDF-Datei zum Herunterladen:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – PDF

Weitere Informationen zur Beriebssicherheitsverordnung

Stichworte
Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Schutzkonzept