Schlagwortarchiv für: Gefährdungsbeurteilung

Farbige LED-Leuchten für Augenduschen

Augenduschen richtig ausleuchten

Bei der Umsetzung von Beleuchtungskonzepten rücken verstärkt Produktionsstätten und Einrichtungen in den Fokus, die in besonderer Weise beleuchtet werden müssen. Ein spezieller Bedarf besteht bei Sicherheitseinrichtungen, die unverwechselbar farbig markiert werden müssen. Durch Leuchten mit farbigen LED ist dies besonders möglich, da monochrome LED mit einer sehr hohen Farbsättigung einhergehen. Vorteilhaft ist dies für die Standorte von Not- und Augenduschen. Denn als technische Einrichtung zur Ersten Hilfe müssen Notduschen jederzeit schnell auffindbar sein, um bei akuten Verätzungen, Verbrennungen oder eingedrungenen Fremdkörpern ein sofortiges Ab- oder Ausspülen zu gewährleisten.

Nach der DGUV Information 213-850 sind seitens des Arbeitgebers die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Wo eine Gefährdungsbeurteilung die Installation von Körper- und Augenbrausen erforderlich macht, sollten diese Einrichtungen von jedem Ort innerhalb von fünf Sekunden zu erreichen sein. Deshalb muss dafür gesorgt sein, dass im Augenblick der Orientierung keine Zeit verloren geht. Dabei sollte die Lichtquelle zwei Funktionen erfüllen und neben der Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtung die nähere Umgebung der Einrichtung ausleuchten.

Autor: Rico Schulz, Produktmanager Leuchten, R. STAHL Schaltgeräte GmbH

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DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Die DGWZ erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu zwölf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes.

„Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen können, wissen die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-04 vom 22. März 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu elf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes und der Gastronomie.

Digitale Lernformate haben an Bedeutung gewonnen. „Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen möchten, wissen mittlerweile die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Themen und Starttermine der 90-Minuten-Online-Seminare in der Übersicht

04. Mai 2022 Umsetzung einer Aufbauorganisation in der Elektrotechnik in der Praxis
05. Mai 2022 Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
09. Mai 2022 Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 – Bauliche Anforderungen
13. Mai 2022 Piktogramme für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
16. Mai 2022 Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtig erstellen
17. Mai 2022 Brandschutzbeauftragte in der Verantwortung
20. Mai 2022 Aufbau einer sicheren Stromversorgung in Gebäuden
24. Mai 2022 Der richtige Umgang mit Kraftstoffen für die Notstromversorgung
31. Mai 2022 Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV und Folgebelehrung nach IfSG
08. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen
30. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der benötigten Anzahl an Brandschutzhelfern

Die Teilnahmegebühr für das 90-Minuten-Online-Seminar beträgt 49 EUR zzgl. MwSt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Eine Teilnahme steht grundsätzlich jedem Interessenten offen. Mit der Anmeldung über das Onlineformular auf der DGWZ-Website erhält jeder Teilnehmer einen Einladungs-Link mit seinen persönlichen Zugangsdaten zum Online-Seminar. Weitere Informationen und neue Themen und Termine können unter www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare zu TGA-Themen. www.dgwz.de/neue-90-minuten-online-seminare

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Bildunterschrift: Die neuen 90-Minuten-Online-Seminare der DGWZ vermitteln kompaktes TGA-Wissen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Planerbrief 34 – März-April 2022 informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung. www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neues DGWZ-Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“. #Gefährdungsbeurteilung #Arbeitsschutz www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.

Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.

Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.

Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH

Weitere Informationen:

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

Weitere Informationen:

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 1. Juni 2015 in Kraft

Einige wichtige Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). (hk)

Autor: Holger Kück (hk), Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Gefährdungsbeurteilung

Übersicht zu Gefahrstofflagerung

Übersicht zu Gefahrstofflagerung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Gefahrstoffe sind nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Lagergut, wenn sie gefährliche Stoffe und Gemische, die krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind oder derartige Stoffe bei der Herstellung und Verwendung freisetzen. Zudem gehören dazu Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder Stoffe, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.

Eine Gefahr stellen diese Stoffe jedoch nur dar, wenn sie falsch gelagert werden. Eine zu hohe Lagertemperatur, UV-Einstrahlung oder Überlagerung können für eine Reaktion der Stoffe sorgen und somit gravierende Folgen mit sich ziehen. Um Gefährdungen in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen zu vermeiden, wird die ordnungsgemäße und sichere Lagerung dieser Stoffe in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 geregelt.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gefahrstoffe, Gefahrstofflagerung, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, gefährliche Stoffe, Arbeitsplatzsicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Technische Regel für Gefahrstoffe 510, TRGS 510

Online-Seminar Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen

Online-Seminar
Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen

Teilnahmegebühr | Termin | Seminarbeschreibung | Inhalte | Zielgruppe | Referent | Anmeldung

Das Online-Seminar vermittelt in 90 Minuten das nötige Wissen im Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen. Den Teilnehmern wird gezeigt, worauf sie bei Sanierung und Entsorgung der Bauteile achten müssen.

Teilnahmegebühr

120 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Unterlagen und DGWZ-Teilnahmebescheinigung.

Termin

Das Kompakt-Seminar findet online statt und dauert 90 Minuten.

  • 26. Juni 2023 – 10:00-11:30 Uhr – freie Plätze

Seminarbeschreibung

Asbesthaltige Brandschutzklappen stellen für alle Gebäudenutzer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Beim Auslösen besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Heute kommt Asbest nicht mehr zum Einsatz, dennoch sind noch rund 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb. Um das Gesundheitsrisiko zu senken, müssen einige Brandschutzklappen saniert oder entsorgt werden. Die Sanierungsbedürftigkeit und entsprechenden Maßnahmen hängen von der Gefährdungsbeurteilung ab.

Das Online-Seminar vermittelt den Teilnehmern in 90 Minuten das nötige Wissen im Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen. Sie erfahren, ob, wann und wie Brandschutzklappen saniert oder entsorgt werden müssen.

Inhalte

  • Was ist bei der Sanierung von asbesthaltigen oder sogenannten „Altbestands“-Brandschutzklappen zu beachten?
  • Wie müssen asbesthaltige Brandschutzklappen oder Bauteile entsorgt werden?
  • Was bedeutet Dringlichkeitsstufe I bis III?
  • Welche Eigenschaften und Gesundheitsgefahren birgt Asbest?
  • Wie ist eine Gefährdungsbeurteilung für Brandschutzklappen zu erstellen?
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für Brandschutzklappen sind zulässig?
  • Wie werden Asbestraumluftmessungen durchgeführt?

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen,
  • Dienstleister für den Technischen Betrieb, Betreiber von Gebäuden,
  • Verantwortliche Personen.

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Referent

Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677 sowie Rauch – und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutzklappen und Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne. Außerdem ist Herr Schütz-Reinhardt Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr in Hessen.

Stefan Schütz-Reinhardt

Anmeldung

    Die Felder mit Sternchen * sind Pflichtangaben.

    Hiermit melde ich folgenden Teilnehmer zum Online-Seminar an.
    Wenn Sie mehrere Teilnehmer anmelden wollen, füllen Sie das Formular bitte für jeden Teilnehmer einzeln aus. Wir benötigen für jeden Teilnehmer eine individuelle E-Mail. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail die Anmeldebestätigung und Rechnung. 24 Stunden vor dem Online-Seminar erhält jeder Teilnehmer seine individuellen Zugangsdaten.

    Online-Seminar

    Termin

    Teilnehmer
    * Anrede

    Titel

    * Vorname

    * Nachname

    * E-Mail-Adresse - Pro Teilnehmer wird eine individuelle E-Mail-Adresse benötigt.

    Rechnungsanschrift

    * Firma oder Tätigkeit bei Selbständigen

    Zusatz, Abteilung, Bestellnummer (optional)

    * Anrede Rechnung

    * Vorname Rechnung

    * Nachname Rechnung

    * E-Mail Rechnung

    * Straße Rechnung

    * PLZ Rechnung

    * Ort Rechnung

    * Ich habe die folgenden Teilnahmebedingungen gelesen und bin damit einverstanden.
    Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldung kann bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Rechnung und Teilnahmeurkunde können nicht umgeschrieben werden. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzreferenten zu benennen und die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    * Ich habe die folgende Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.
    Meine Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung und zum Versand des Newsletters von der DGWZ gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Speicherung Ihrer Daten jederzeit widersprechen.

    captcha
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    Weitere Informationen

    Stichworte
    Asbest, Brandschutzklappen, Asbestsanierung, Brandschutz, Asbesthaltige Brandschutzklappen, Gefährdungsbeurteilung, Sanierungsmaßnahme, Dringlichkeitsstufe, Brandschutzklappenprüfung, Anschlagdichtungen, Mineralwolle, TRGS 519, Klappenblätter, Lüftungsanlagen, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, Webinar, Seminar, 2022

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    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

    Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

    Seminareinladung

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Nächste Termine 2023

    Das Seminar dauert 3 Tage:
    1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

    bzw. als Online-Seminar:
    1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

    Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

    • 26.-28. Juli 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 18.-20. Oktober 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 22.-24. August 2023 – Dortmund – freie Plätze
      Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
    • 21.-23. November 2023 – Mannheim – freie Plätze
      Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen

    Teilnahmegebühr

    920,- € zzgl. MwSt.
    3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

    Seminarbeschreibung

    Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

    Nutzen

    Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

    Schulungsnachweis

    Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

    Fortbildungspunkte

    Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

    4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

    Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an:

    • verantwortliche Personen
    • Führungskräfte,
    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
    • Sicherheitsbeauftragte,
    • Sicherheitsingenieure,
    • Behördenvertreter.

    Voraussetzungen

    Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

    Inhalte

    • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
    • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    • Instrumente und Methoden
    • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
    • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
    • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
    • Risikobewertung
    • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
    • Rechtssichere Dokumentation
    • Typische Beispiele und praktische Übungen
    • Diskussion und Erfahrungsaustausch
    • Schriftliche Prüfung

    Referenten

    • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

    Anmeldung

    Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

     

    Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

    Weitere Informationen

    Stichworte
    Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2023

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    Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

    Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

    Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

    Einführung

    Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

    Leitern

    Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

    Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

    • Anlege- u. Stehleiter
    • Seilzugleiter
    • Mehrzweckleiter
    • Podestleiter
    • Schiebeleiter
    • Stechleiter

    Tritte

    Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

    Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

    • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
    • Große Tritt- und Standflächen
    • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
    • fahrbar mit feststellbaren Rollen

    Fahrgerüste

    Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

    Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

    • Aluminium
    • Stahl
    • Holz
    • Metall

    Normen und Vorschriften

    Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

    Publikationen

    Hersteller

    Weitere Informationen

    Stichworte

    Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

    Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

    Die Betriebssicherheitsverordnung ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG. Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.

    Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

    Inhaltsübersicht

    BetrSichV (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1  (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)

    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

    Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
    §  1    Anwendungsbereich und Zielsetzung
    §  2    Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
    §  3    Gefährdungsbeurteilung
    §  4    Grundpflichten des Arbeitgebers
    §  5    Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
    §  6    Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    §  7    Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    §  8    Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
    §  9    Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    § 10    Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
    § 11    Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
    § 12    Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
    § 13    Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
    § 14    Prüfung von Arbeitsmitteln

    Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
    § 15    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
    § 16    Wiederkehrende Prüfung
    § 17    Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
    § 18    Erlaubnispflicht

    Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
    § 19    Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
    § 20    Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
    § 21    Ausschuss für Betriebssicherheit

    Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
    § 22    Ordnungswidrigkeiten
    § 23    Straftaten
    § 24    Übergangsvorschriften

    Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
    Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

    Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
    Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

    Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
    Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

    Weiterführende Informationen

    Schlagworte

    Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Verordnung, Gesetz, Schutzkonzept