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Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

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Übersicht zu BEG

Übersicht zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einführung | Richtlinien| Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) handelt es sich um die finanzielle Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung der Bundesregierung soll dazu anregen, durch energieeinsparende Maßnahmen im Gebäudesektor langfristig Energiekosten einzusparen und damit das Klima zu schützen. Zudem soll die BEG den Anreiz schaffen, die Energie- und Klimaziele 2030 in die Tat umzusetzen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung, Anschaffung einer neuen Heizung.

Zur BEG gehören drei Neufassungen, die mit ihrem Inkrafttreten die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) ersetzen.

Richtlinien der BEG

Zur BEG gehören folgende Teilprogramme:

Die Antragstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfolgen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Zuschussförderung in den Programmen BEG WG und BEG NWG kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Publikationen

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