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Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Fachwissen zur selbständigen Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen für einen sicheren und funktionstüchtigen Zustand.

Seminareinladung

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart) Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

1. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr

  • 11.-12. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 30.-31. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Sprinkleranlagen sind Löschwasseranlagen und Brandschutzanlagen und dürfen gemäß VdS CEA 4001 und Betriebssicherheitsverordnung nur durch eine Befähigte Person (Sprinklerwart) überprüft werden. Nach Bauordnungsrecht sowie Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen verantwortlich und muss diese regelmäßig prüfen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen
  • Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte
  • Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
  • Brandschutzfirmen und Feuerwehren

Voraussetzungen

Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind

  • eine themenrelevante Berufsausbildung,
  • erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der Anlagen) sowie
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen: DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Komponenten und Ausstattung
  • Alarmventilstationen im Überblick
  • Sicherer Betrieb der Anlagen
  • Aufbau, Bauteile und Funktion
  • Wartung und Instandhaltung
  • Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen
  • Pflichten des Betreibers und Dokumentation
  • Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

 Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Insgesamt sehr zufrieden. Vor allem fachlich sehr gelungen und mit sehr kompetentem Referenten. Besonders hat mir der kurzweilige, interessante und interessierte Vortragsstil des Referenten gefallen.“
    Stephan Bucko, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB), Dresden
  • „Besonders gut gefallen haben mir die Querschnittbilder mit der Erklärung. So kann man sich gut in die Anlage eindenken.“
    Dexter Lionel Brings, Piepenbrock Instandhaltung GmbH & Co. KG, Bremen
  • „Durch das Seminar verstehe ich unsere Anlage jetzt besser und muss keine Angst haben, etwas falsch zu machen.“
    Denis Freitag, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising
  • „Ich als „Neuling“ konnte durch das Seminar viel Neues und Wissenswertes auf diesem Gebiet mitnehmen.“
    Heiko Böhme, Nosta Holding GmbH, Großschirma
  • „Eine sehr gute Veranstaltung! Alle relevanten Themen wurden vermittelt.“
    Corinna Hinze, ENGIE Deutschland GmbH, Hamburg

Weitere Informationen

Stichworte
Befähigte Person, Sprinklerwart, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV, Sprinkler-Norm, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung, Trinkwasserverordnung, Seminar, 2025, 2024

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Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung