Führerscheine müssen getauscht werden
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag ist der 19. Januar 2026. Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt umgetauscht werden. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Für später ausgestellte Führerscheine gelten die folgenden Fristen:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Eine Ausnahme gilt für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Diese müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Autor: Christoph Härtl, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

