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VDI 2511 – Flurförderzeuge – Regelmäßige Prüfung, Mindestanforderungen

VDI 2511
Flurförderzeuge – Regelmäßige Prüfung, Mindestanforderungen

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Übersicht

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff „UVV-Prüfung“ nicht mehr aktuell. In der Richtlinie werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt und ein einheitliches Prüfkonzept vorgestellt. Dieses Konzept nennt die gültigen Gesetze, Normen und Regeln und legt die Ausführung der Prüfung fest. Sie eignet sich als Maßstab zur Bewertung der auf dem Markt angebotenen Prüfdienstleistungen hinsichtlich Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die aktuell gültige Norm VDI 2511:2018-06 ist im Juni 2018 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2511:2010-02.

Inhalt

VDI 2511 – Flurförderzeuge – Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
Einleitung

1 Anwendungsbereich
2 Prüfberechtigung
3 Zur Prüfung befähigte Personen
4 Nachweis der Prüfung
5 Prüffristen
6 Pflichtverletzung
7 Durchführung der Prüfung

7.1 Lenkung
7.2 Bremsen
7.3 Räder
7.4 Fahrgestell
7.5 Antrieb
7.6 Elektrische Anlage
7.7 Hubwerk
7.8 Fahrerschutz
7.9 Sonstiges
7.10 Assistenzsysteme

Anhang A Auswahl von Prüf- und Messgeräten Werkzeugen und Hilfsmitteln
Anhang B Prüfnachweis Muster

Anhang C Abbremsung für kraftbetriebene Flurförderzeuge Betriebsbremse
C1 Allgemeines
C2 Messverfahren
C3 Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit
C4 Mindestanforderung Verzögerung

Anhang D Mindestwirkung der Feststellbremse nach DIN ISO 6292

Schrifttum

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Stichworte
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