Wann ist ein notwendiger Flur erforderlich?
An notwendige Flure werden gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 der Musterbauordnung (MBO) besondere Anforderungen gestellt. So müssen Flure, die über Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie (notwendige Flure) führen, so angeordnet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
Im Sonderbau kann davon abgewichen werden, da im Brandschutzkonzept die Selbstrettung schutzzielorientiert betrachtet wird. Aufgrund der großen Raumhöhe, der Entrauchung und einer Brandfrüherkennung mit Alarmierung wird die Selbstrettung auch ohne notwendige Flure sichergestellt.
Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt
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