Schlagwortarchiv für: Flucht- und Rettungspläne

Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnung schon erneuert?

Seit März 2014 gelten mit der aktuellen DIN 14096 neue Regeln für Brandschutzordnungen (BSO). Bereits 2013 wurde mit der ASR 1.3 die Gestaltung von Sicherheitszeichen sowie von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten aktualisiert. Alles austauschen müssen Gebäudebetreiber jedoch nicht in jedem Fall.

Viele Sicherheitszeichen wurden mit der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 einheitlich gestaltet und wirken sich auf Flucht- und Rettungspläne aus. Die alte Beschilderung kann weiterverwendet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass damit die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Nicht erlaubt dagegen ist das Mischen von alten und neuen Zeichen: werden zum Beispiel bei einem Umbau neue Zeichen verwendet, muss die Beschilderung im gesamten Unternehmen ausgetauscht werden. Sofort erneuert werden sollten die Brandschutzordnungen, denn diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. (jw)

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DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien

DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen Sekundär-Batterien

DIN EN IEC 62485-2
Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien“ ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.

Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-2:2019-04 ist im April 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-2:2001-12 vom Dezember 2001.

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN EN IEC 62485-2:2019-04

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Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-2

DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und

DIN EN IEC 62485-1 Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 1
Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-1 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“ befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-1:2019-01 ist im Januar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-1:2011-10 vom Oktober 2011.

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Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-1

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN 50171
Zentrale Stromversorgungssysteme

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Übersicht

Die Norm DIN EN 50171 „Zentrale Stromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme sind dafür vorgesehen, bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege zu versorgen, und können für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personensuchanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen und CO-Warnanlagen. Verschiedene Einrichtungen sollten jedoch nicht mit demselben zentralen Sicherheitsstromversorgungssystem kombiniert werden. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Norm ist das Stromversorgungssystem für Feueralarm, das in EN 54 behandelt wird

Zuständig für die Norm ist das DKE/K 331 „Leistungselektronik“ der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50171:2022-10 ist im Oktober 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50171:2013-07 vom Juli 2013.

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Arten zentraler Stromversorgungssysteme

5 Betriebsbedingungen und Anforderungen

6 Konstruktion

7 Hinweise für die Errichtung und den Betrieb zentraler Stromversorgungssysteme

Anhang A (informativ)

Systemprüfung

Bilder

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Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Stromversorgungssysteme, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Norm, Vorschrift, DIN EN 50171

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN 1838
Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

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Übersicht

Diese Norm legt die lichttechnischen Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen fest, einschließlich adaptiver Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, elektrischer Notbeleuchtung, die in Räumlichkeiten oder an Orten installiert werden, an denen derartige Anlagen erforderlich sind oder benötigt werden, und sie sind grundsätzlich anwendbar für Orte, zu denen die Öffentlichkeit oder Arbeitnehmer Zugang haben.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-16 AA „Notbeleuchtung“ im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL).

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1838:2025-03 ist im März 2025 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 1838:2019-11 .

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN EN 1838 Notbeleuchtung – Inhaltsverzeichnis

1 Europäisches Vorwort
2 Einleitung
3 Anwendungsbereich
4 Normative Verweisungen
5 Begriffe
6 Notbeleuchtung
6.1 Allgemeines
6.2 Hervorzuhebende Stellen
7 Sicherheitsbeleuchtung
7.1 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
7.2 Antipanikbeleuchtung
7.3 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
7.4 Anforderungen an bestimmte Bereiche
7.4.1 Toiletten und Umkleideräume
7.4.2 Öffentliche Hallenbäder
7.4.3 Motorgenerator Kontroll Schalt und Betriebsräume
8 Sicherheitszeichen
8.1 Allgemeines
8.2 Konformität
8.3 Beleuchtung
8.4 Erkennungsweite und Montagehöhe
9 Räumlich begrenzte Beleuchtung und Ersatzbeleuchtung
9.1 Räumlich begrenzte Beleuchtung
9.2 Ersatzbeleuchtung
Anhang A informativ Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit
A.1 Systembetriebsdauer
A.2 Aktivierungszeit
Anhang B informativ Vor Ort Messungen von Leuchtdichte und der Beleuchtungsstärke
B.1 Einleitung
B.2 Allgemeines
B.3 Beleuchtungsstärkemessgerät und Leuchtdichtemessgerät
B.4 Messung der Beleuchtungsstärke von Notbeleuchtungen
B.4.1 Allgemeine Überlegungen
B.4.2 Methode A
B.4.3 Methode B
B.4.4 Methode C
B.4.5 Methode D
B.5 Beleuchtungsstärkemessungen vor Ort
B.5.1 Allgemeines
B.5.2 Beleuchtungsstärkemessungen der Antipanikbeleuchtung der räumlich begrenzten Beleuchtung und der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
B.5.3 Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
B.6 Sicherheitszeichen
B.6.1 Hinterleuchtete Sicherheitszeichen
B.6.2 Beleuchtete Sicherheitszeichen
B.7 Konformitätsbewertung
Anhang C informativ Räumlich begrenzte Beleuchtung
Anhang D informativ A Abweichungen
Literaturhinweise
Bilder
Bild 1 Horizontal verlaufende Rettungswege
Bild 2 Andere Rettungswege und Flächen
Bild 3 Maximale Erkennungsweite
Bild B.1 Übersicht über die Messwertkorrekturmethoden
Tabellen
Tabelle 1 Arten der Notbeleuchtung
Tabelle 2 Überblick über die Anforderungen an die einzelnen Arten der Notbeleuchtung
Tabelle 3 Grenzwerte der physiologischen Blendung
Tabelle A.1 Systembetriebsdauer nach Anwendungsart
Tabelle B.1 Messraster für die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

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Die Norm kann in unserem Webshop und per Bestellformular bestellt werden.

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Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 1838, 2025

DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung

DIN ISO 23601
Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne

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Übersicht

Die Norm DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“ legt die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne fest.

Die internationale Norm wurde vom ISO/TC 145 „Graphical symbols“, Unterkomitee SC 2 „Safety identification, signs, shapes, symbols and colours“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-06 GA „Sicherheitskennzeichnung“ des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) für die Bearbeitung verantwortlich.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 23601:2021-11 ist im November 2021 in Kraft getreten und ersetzt die DIN ISO 23601:2010-12.

Inhalt

Nationales Vorwort

Nationaler Anhang (NA)

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Allgemeines

5 Gestaltungsgrundlagen

6 Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes

7 Inhalte und Darstellung

7.1 Überschrift

7.2 Übersichtsplan

7.3 Detailplan

7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen

7.5 Legende

7.6 Sonstige Informationen

7.7 Farbgestaltung

8 Materialien

9 Anbringung und Standort

10 Prüfung und Überarbeitung

Anhang A Beispiele für Flucht- und Rettungspläne (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne, DIN ISO 23601, Norm, Vorschrift

Übersicht zu Brandschutzplänen

Übersicht zu Brandschutzplänen

Einführung | Flucht- und Rettungspläne | Feuerwehrpläne | Brandschutzvisualisierungsplan| FAQ | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Ein Brandschutzplan zeigt den Grundriss eines Gebäudes, auf dem alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dargestellt werden. Häufig wird der Begriff „Brandschutzplan“ als übergeordneter Begriff für Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne verwendet.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne bilden alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, Versammlungsstätten und sonstige gefährdete Objekte (z.B. Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) ab. Mit einer einfachen Gebäudeskizze geben Flucht- und Rettungspläne Betroffenen schnelle Orientierung, indem sie  den nächsten Notausgang abbilden und über den nächstgelegenen Sammelplatz informieren.

Für Flucht- und Rettungspläne ist vor allem die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ relevant.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Die Planung und Erstellung von Feuerwehrplänen ist in der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt.

Brandschutzvisualisierungsplan

Der Brandschutzvisualisierungsplan stellt die wesentlichen Aspekte des Brandschutzkonzeptes bei der Brandschutzplanung dar und dient zur Vorlage bei den Prüfinstanzen. Der Brandschutzvisualisierungsplan gibt einen einfachen Gesamtüberblick ohne detailliert Flächen auszuweisen. Auf die Verwendung von Symbolen wird verzichtet.

Brandschutzpläne sind in Deutschland noch weitgehend undefiniert. Der VDI hat deshalb den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.  Die Anforderungen an Brandschutzpläne sind in der VDI-Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 Entwurf „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ geregelt.

Häufige Fragen zu Brandschutzplänen (FAQ)

Was ist ein Brandschutzplan?

Der „Brandschutzplan“ ist ein übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und für Brandschutz-Visualisierungspläne. Der Brandschutzplan ist ein farbiger, vereinfachter Grundrissplan eines Gebäudes und stellt alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dar und ist Teil des Brandschutzkonzeptes.

Wer darf einen Brandschutzplan erstellen?

Brandschutzpläne dürfen nur von regelmäßig geschulten Fachkräften erstellt und geprüft werden. Feuerwehrpläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN 14095 erstellt werden. Flucht- und Rettungspläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.

Wann ist ein Brandschutzplan erforderlich?

Unter dem Begriff Brandschutzpläne sind Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutz-Visualisierungspläne zu verstehen. Flucht- und Rettungspläne werden in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden wie z.B. Hotels, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt und an zentralen Stellen aufgehängt. Sie dienen der schnellen Orientierung, damit im Brandfall die Notausgänge schnell erreicht werden können. Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung im Gebäude und werden im Rahmen der Abnahme eines Gebäudes von der zuständigen Feuerwehr eingefordert. Brandschutz-Visaulierungspläne werden für das Brandschutzkonzept erstellt und für die Freigabe den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, DIN 14095, DIN ISO 23601