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GEG und Planungspraxis im neuen Planerbrief Nr. 47

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-11 vom
13. Mai 2024

Zum 1. Mai 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 47 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial gibt Gastautorin Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, einen Ausblick darauf, wie sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf die Planungspraxis auswirkt.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind baulicher Brandschutz nach Gebäudeklassen, Lastenmanagement in Unternehmen, IT-Sicherheit im Handwerk, Feuerwehraufzüge und Krisenmanagement in kommunalen Verwaltungen. Der Beitrag über Gebäudeklassen erläutert, nach welchen Kriterien die Musterbauordnung (MBO) Gebäude in Klassen einteilt und welche Anforderungen sich daraus für den Brandschutz ergeben. Ein weiterer Beitrag stellt Lösungen zur Vermeidung von Netzüberlastungen beim gleichzeitigen Laden mehrerer E-Autos im Unternehmen vor. Autor Andreas Hoffmann vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk gibt Tipps, wie sich Handwerksbetriebe gegen Hackerangriffe rüsten können. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Prüfpflicht von Feuerwehraufzügen in hohen Gebäuden und Sonderbauten. Darüber hinaus wird über Umfang und Inhalt des neuen DGWZ-Seminars „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ berichtet, in dem die Teilnehmer das Fachwissen über das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz erlernen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 48 erscheint am 1. Juli 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Feuerwehraufzüge: Neue Prüfpflicht

Feuerwehraufzüge: Prüfpflicht beachten

Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden und Sonderbauten müssen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies schreibt die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4, erweitert durch Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“, vor.

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Für die Prüfung müssen zusätzlich zum Aufzugssachverständigen mehrere Gewerke sowie die Feuerwehr eingebunden sein. Die Änderung schreibt zusätzliche Prüfschritte z.B. im Hinblick auf die Steuerungs- und Gebäudetechnik vor.

Autor: Tilman Vögele-Ebering, Pressesprecher Industrie, DEKRA e.V.

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