Schlagwortarchiv für: Feuerwehr

Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-01
vom 12. Januar 2026

Am 1. Januar 2026 ist der neue Planerbrief Nr. 57 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erklärt Gastautor Dipl.-Bauing. (FH) Matthias Mosig, Prokurist und Head of Digital Transition bei TÜV SÜD Advimo GmbH, wie sich durch den gezielten Einsatz Künstlicher Intelligenz Energiekosten in Gebäuden senken lassen. Die zentralen Hürden für den effizienten Betrieb moderner Gebäude sind eingesparte Simulationen, eine zunehmend komplexe Gebäudeleittechnik, fehlende Fachkräfte für Inbetriebnahme und Einregulierung sowie flexible Nutzungskonzepte mit stark schwankenden Lasten. Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die Light + Building 2026, die Beleuchtungssanierung der Alten Oper in Frankfurt, die Notstromversorgung durch die Feuerwehr, E-Mail-Sicherheit in Unternehmen sowie die Trinkwasserverordnung.

Im ersten Beitrag geht es um die Messerundgänge der DGWZ auf der Light + Building 2026, die vom 8.-13. März 2026 in Frankfurt stattfindet. Die Rundgänge richten sich an Planer, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden und geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik.

Der zweite Beitrag berichtet über die neue Beleuchtung der Alten Oper Frankfurt, bei der Denkmalschutz, Farblicht und eine DMX-taugliche Steuerung für den Veranstaltungsbetrieb berücksichtigt werden mussten.

Im dritten Artikel geht es um die sichere Notstromeinspeisung in Gebäuden durch die Feuerwehr bei Stromausfällen. Zudem wird erläutert, warum herkömmliche Feuerwehr-Stromerzeuger nach DIN 14685 wegen der unterschiedlichen Netzform (IT statt TN) nicht einfach angeschlossen werden dürfen.

Der vierte Beitrag zeigt, weshalb E-Mails ein häufiges Einfallstor für Phishing, Betrug und Schadsoftware sind und weshalb wirksame E-Mail-Sicherheit nur als Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen funktioniert. Genannt werden technische Schutzmechanismen sowie organisatorische Regeln, klare Meldewege und regelmäßige Trainings, um Angriffe früh zu erkennen und Schäden zu begrenzen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Bleileitungen ab dem 12. Januar 2026 in Trinkwasserinstallationen laut Trinkwasserverordnung entfernt werden müssen. Eigentümer und Betreiber müssen den Bestand prüfen, kennzeichnen, den Austausch fachgerecht dokumentiert und abgestimmt umsetzen. Bei Verstößen drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.

Der Planerbrief kann auf der Website www.planerbrief.de kostenlos abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 58 erscheint am 1. März 2026.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57. www.dgwz.de/planerbrief-57-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
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Pressemitteilung: PM-Planerbrief-57.pdf

Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57
Bild 1: Planerbrief-57-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57.

Planerbrief 57 - Januar-Februar 2026
Bild 2: Planerbrief-57-Titel.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel des Planerbriefs Nr. 57.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Gebäude-Einspeisung durch die Feuerwehr

Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, wenn eine Einspeisung durch die Feuerwehr erfolgen soll.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr werden auf den Fahrzeugen für Einsatzzwecke benötigt. Dennoch kann es vorkommen, dass vereinzelt eine Notstromversorgung in Gebäude durch die Feuerwehr erfolgen soll, z.B. wenn das eigene Feuerwehrhaus, das ja als Element der kritischen Infrastruktur gilt, noch keine eigene Notstromversorgung hat.

Kann ein genormter Stromerzeuger der Feuerwehr zur Gebäudeeinspeisung benutzt werden?

Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685 – 14687 sind in der Schutzart „Schutztrennung“ ausgeführt. Man spricht bei dieser Art von einem IT-Netz und es ist anders aufgebaut als das Haus-Stromnetz, das üblicherweise als TN-Netz ausgebildet ist. Diese beiden Netze kann man nicht einfach miteinander verbinden. Auf erläuternde elektrische Zeichnungen oder tiefgreifende Erklärungen verzichten wir an dieser Stelle. Wir wollen den Feuerwehren nur kurz deutlich machen, warum es nicht funktioniert und eine Lösungsmöglichkeit für die Gebäudeeinspeisung darstellen.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr arbeiten mit einer Schutztrennung mit Potentialausgleich. Dieses System ist nicht geerdet. Auch wenn an den Stromerzeuger ein „sogenannter Erdungspunkt“ mit Flügelschraube sowie ein Erdungsanker vorhanden sind, so ist dies keine funktionierende Erdung. Es dient nur dem Potentialausgleich, um eine statische Aufladung des Stromerzeugers oder des Systems abzuleiten.

Um noch einige den Feuerwehren bekannte Vorgaben zum Betrieb von Feuerwehr-Stromerzeugern ins Gedächtnis zu rufen, haben wir hier einen Teil einer Betriebsanleitung eines Stromerzeugers nach DIN 14685-1 dargestellt:

„Der Stromerzeuger ist werksmäßig für die Versorgung von Einzelverbrauchern vorgesehen (Betrieb im IT-Netz). Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und dem Schutzleiter verbunden. Der Anschluss der Einzelverbraucher erfolgt ausschließlich an den am Stromerzeuger angebauten Steckdosen. Werden Verlängerungsleitungen verwendet, darf die Schleifenimpedanz (Gesamtwiderstand) nicht mehr als 1,5 Ω betragen. Um dies auch ohne Messung sicherzustellen, ergeben sich folgende maximale Leitungslängen: 1,5 qmm – max. 60 m / 2,5 qmm – max. 100 m.

Werden an mehr als einer Steckdose Verlängerungsleitungen angeschlossen, halbieren sich die zulässigen Leitungslängen. Als bewegliche Verlängerungsleitungen müssen mindestens Leitungen H07RN-F nach DIN VDE 57282 Teil 810 verwendet werden. Soll der Stromerzeuger an anderen Netzen betrieben werden, ist eine Anpassung der Schutzmaßnahme erforderlich. Diese Arbeiten, sowie der Eingriff in den Schaltkasten des Stromerzeugers darf nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Die Fachkraft ist für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme verantwortlich. Ferner sind die örtlichen Vorschriften zu beachten; gegebenenfalls ist eine Genehmigung des EVU einzuholen.“

Voraussetzung zur Einspeisung

Für die Notstrom- bzw. Ersatzstromversorgung von Gebäuden gelten auf Basis der Norm DIN VDE 0100-551 besondere Vorgaben an die Laienbedienbarkeit dieser Einrichtungen. Dazu zählen Steckdosenkombinationen und Steckvorrichtungen sowie spezielle Steckvorrichtungen für Notstromeinspeisungen.

Gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100- 551 sind unter anderem nur spezielle Steckdosen, Stecker und Kupplungen mit der Schutzleiterstellung auf der Sonderuhrzeit „1 h“ für diese Ersatzstromversorgung zulässig. Dadurch sind eine sichere Handhabung und Stromverteilung gewährleistet, da keine falschen Stecker versehentlich gekoppelt werden können.

Technische Spezifikation für mobile Stromerzeuger zur Gebäudeeinspeisung

Mit anderen Worten gesagt, kann die Feuerwehr also mit einem genormten Stromerzeuger nicht einfach in ein Gebäude einspeisen. Die erforderlichen Arbeitsschritte durch eine Elektrofachkraft lassen sich im Einsatzfall nicht darstellen, daher muss eine andere Lösung her. Ein möglicher Weg wird durch die Technische Spezifikation DIN/TS 14684 „Feuerwehrwesen – Ausstattung von mobilen Stromerzeugern zur Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln und Gebäudeeinspeisung“ vom Juli 2020 aufgezeigt.

Ein solcher Stromerzeuger wird über einen Umschalter in Schalterstellung 1 in der Betriebsart „Direktversorgung“ betrieben. Dann funktioniert er wie ein üblicher Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685.

In Schalterstellung 2 wird die Betriebsart „Einspeisebetrieb“ gewählt. Dadurch wird die Netzform TN-S System gewählt. Das bedeutet, eine Direktversorgung ist nicht mehr möglich, da die Steckdosen allesamt abgeschaltet werden und nur noch eine spezielle Steckdose (5-polige CEE-Steckdose 400 V/1h, IP 67) in grauer Farbe mit 1 Uhr-Stellung betrieben wird.

Umschaltbarer Stromerzeuger allein reicht nicht

Allerdings reicht diese Ausstattung der Feuerwehr mit dem umschaltbaren Stromerzeuger allein nicht aus. Das einzuspeisende Gebäude muss von einer Elektrofachkraft vorbereitet und durchgemessen werden. Der Betreiber des Gebäudes muss ein entsprechendes Kabel mit grauem Stecker und grauer Kupplung und der 1h-Codierung für die Feuerwehr vorhalten. Ein weiteres Durchmessen der Anlage ist dann nicht mehr nötig und die Feuerwehr kann mit dem Einspeisen des Gebäudes nach der vorgegebenen Prozedur beginnen.

Die DIN/TS 14684 legt allerdings nur die Anforderungen an mobile Stromerzeuger mit CEE-Steckerverbinder bis 125 A (ca. 87 kVA) zur wahlweisen direkten Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln oder der Einspeisung in Gebäude fest, die ausschließlich als Netzersatzbetrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über einen definierten Einspeisepunkt in einem Gebäude erfolgt.

Dieser Artikel zeigt den Feuerwehren eine Einspeisemöglichkeit in einem Gebäude auf und soll davor warnen, einen genormten Stromerzeuger der Feuerwehr mit normalem IT-Netz dafür zu verwenden.

Der „Normalbetrieb“ von Stromerzeugern der Feuerwehr kann durch eingewiesene Feuerwehrangehörige unter der Beachtung der Vorgaben aus der Bedienungsanleitung, die auch Bestandteil der Feuerwehrausbildung ist, ohne weitere elektrische Kenntnisse erfolgen.

Autor: Jürgen Kalweit, Leitende Aufsichtsperson, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

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Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Zum 1. Februar 2024 ist für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ eine überarbeitete Fassung erschienen. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Die DIN 14090:2024-02 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

Weitere Informationen

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090

 

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

Weitere Informationen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

3.510 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Norm-Entwurf DIN 14090:2022-11 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/normentwurf-din-14090-flaechen-feuerwehr

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www.dgwz.de/normentwurf-din-14090-flaechen-feuerwehr

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

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Seminar Brandschutzpläne erstellen und prüfen

Seminar Brandschutzpläne erstellen und prüfen

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Brandschutzpläne vermittelt die Sachkunde für die Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.

Seminareinladung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Brandschutzpläne dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. Mai 2026 – Online-Seminar – wenige freie Plätze
  • 01.-02. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. September 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Oktober 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. November 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. Dezember 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. März 2026 – Hannover – wenige freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover

  • 15.-16. April 2026 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 05.-06. Mai 2026 – Nürnberg – freie Plätze
    Hotel Cristal | Willibaldstraße 5-7 | 90491 Nürnberg
  • 19.-20. Mai 2026 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 17.-18. Juni 2026 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 07.-08. Juli 2026 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 01.-02. September 2026 – Dresden – freie Plätze
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  • 22.-23. September 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Das Spenerhaus Tagungshotel | Dominikanergasse 5 | 60311 Frankfurt am Main
  • 13.-14. Oktober 2026 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 24.-25. November 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover
  • 15.-16. Dezember 2026 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung an der Einsatzstelle. Flucht- und Rettungspläne dienen dem Nutzer, das Gebäude auf schnellstem Weg zu verlassen. Die Pläne müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber erstellt werden, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Pläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Nutzen

Das Seminar Brandschutzpläne vermittelt an zwei Tagen die normgerechte Sachkunde zur richtigen Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnungen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, Symbole, was bei der Planerstellung zu beachten ist, wie Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind und wer für was verantwortlich ist. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Brandschutzpläne wird von folgenden Kammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar Brandschutzpläne richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Brandschutzplaner, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.

Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Brandschutzziele
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Erstellung und Aktualisierung der Pläne
  • Fallbeispiele aus der Praxis: Rettungswege, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Verhaltensregeln, Anbringung
  • Schriftliche Prüfung

1. Tag: Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Brandschutzordnung nach DIN 14096

  • Was sind Flucht- und Rettungspläne?
  • Anforderungen der Normen:
    DIN ISO 23601, DIN 4844-2, DIN ISO 7010
  • Arbeitsstättenrecht, Baurecht
  • Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichnung
  • Symbole: Maßstab, Größe, Schrifthöhen
  • Brandschutzordnungen Aufbau/Anforderungen

2. Tag: Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Was sind Feuerwehrpläne? Aufbau und Inhalt
  • Übersicht und Anforderungen der DIN 14095
  • Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
  • Symbole nach DIN 14034
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Marcel Münchow ist Nutzfahrzeugmeister, Fachplaner Brandschutz sowie Geschäftsführer der Fire-tec GmbH.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.

Anmeldung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Atmosphäre beim Seminar war locker, die Erklärungen waren gut und der Referent hat Beispiele aus dem wahren Leben gegeben.“
    Lisa Schlichting, Stadt Flensburg
  • „Die Inhalte waren lehrreich, hilfreich und praxisbezogen. Die offenen Fragen wurden detalliert beantwortet.“
    Selim Gündüz, BE+P OstIngenierugesellslchaft für das Bauwesen mbH, Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, um mit der Thematik umzugehen. Es hat mir gefallen, dass der Referent zur Mitarbeit annimiert hat.“
    Gudrun Liermann, Schlueter + Thomsen Brandschutz GmbH & Co. KG, Neumünster
  • „Ich finde das Seminar war eine sehr interessante und informative Schulung. Ich konnte schon bekanntes Wissen festigen und mir vor allem weiteres Wissen aneignen. Es wurde immer schnell und informativ auf Fragen eingegangen und die ruhige und besonnene Sprechweise des Referenten hat mir besonders gefallen. Insgesamt sehr gut.“
    Steffen Habermann, Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co.KG
  • „Aus dem Seminar konnte ich neue Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Erstellen der Pläne mitnehemen und habe mehr Hintergrundwissen erlangen.“
    Marc Hagebölling, Hagebölling-Brandschutzplanungs- und beratungsgesellschaft mbh, Coesfeld
  • „Sehr gute Einführung in die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen. Die Veranstaltung war sehr übersichtlich.“
    Daniel Absenger, Markt Kaufering
  • „Das Seminar enthielt sehr viele detaillierte Informationen, die sehr hilfreich waren. Ich habe dadurch mehr Sicherheit beim Erstellen von Brandschutzplänen erhalten.“
    Thomas Nau, Konstruktionsbüro Nau, Rösrath
  • „Die Veranstaltung hat mir insgesamt sehr gut gefallen. Der Umstand, dass die Schulung nur Online möglich war, wurde gut umgesetzt. Der Referent ist sehr detailliert auf alle relevanten Punkte eingegangen und hat diese verständlich erläutert.“
    Jan Mark , INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH, Mannheim

Weitere Informationen

Stichworte
Feuerwehrpläne, DIN 14095, Flucht- und Rettungspläne, DIN ISO 23601, Brandschutzordnung, DIN 14096, Brandschutzplan, DIN 4844, DIN ISO 7010, ASR A1.3, A2.3, Flächen, Feuerwehr, DIN 14090, Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Event, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Fachkraft, 2026

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