Schlagwortarchiv für: Feuerlöschanlagen

VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage 2023

Vom 6. bis 7. Dezember 2023 finden in Köln die 10. VdS-BrandschutzTage statt. Die internationale Fachmesse rund um den anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz bietet den Messebesuchern über das Ausstellerangebot hinaus ein breit gefächertes Tagungsprogramm.

Die Tagungen widmen sich folgenden Themen: Baulicher Brandschutz, Hydrantenanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Bauen und Brandschutz in Nordrhein-Westfalen. In der zweitägigen VdS-Fachtagung „Feuerlöschanlagen“ werden aktuelle Fallbeispiele und Lösungen aus dem In- und Ausland vorgestellt und diskutiert. Veranstaltet wird die Fachmesse von der VdS Schadenverhütung GmbH.

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 7. bis 8. Dezember 2022 finden die 9. VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse rund um den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, in Köln statt. Parallel zur Messe erwartet die Besucher ein umfassendes Fachtagungsprogramm zu den Themen Feuerlösch-, Sprachalarm-, Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Hydrantenanlagen. Messebesucher können sich zudem im „Zukunftsforum Brandschutz“ sowie im „Austellerforum“ weitergehend informieren.

 

VdS-BrandschutzTage

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

Weiterführende Informationen
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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene

Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Normen und Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen