Schlagwortarchiv für: Feuerlöschanlagen

VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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VdS-BrandSchutzTage 2024

Vom 4. bis 5. Dezember 2024 finden in Köln die VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse für den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, statt. Darüber hinaus bieten die begleitenden Fachtagungen Besuchern die Möglichkeit, sich über Trends und neue Lösungen z.B. bei Feuerlöschanlagen, Sprachalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und im baulichen Brandschutz zu informieren.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage 2023

Vom 6. bis 7. Dezember 2023 finden in Köln die 10. VdS-BrandschutzTage statt. Die internationale Fachmesse rund um den anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz bietet den Messebesuchern über das Ausstellerangebot hinaus ein breit gefächertes Tagungsprogramm.

Die Tagungen widmen sich folgenden Themen: Baulicher Brandschutz, Hydrantenanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Bauen und Brandschutz in Nordrhein-Westfalen. In der zweitägigen VdS-Fachtagung „Feuerlöschanlagen“ werden aktuelle Fallbeispiele und Lösungen aus dem In- und Ausland vorgestellt und diskutiert. Veranstaltet wird die Fachmesse von der VdS Schadenverhütung GmbH.

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 7. bis 8. Dezember 2022 finden die 9. VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse rund um den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, in Köln statt. Parallel zur Messe erwartet die Besucher ein umfassendes Fachtagungsprogramm zu den Themen Feuerlösch-, Sprachalarm-, Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Hydrantenanlagen. Messebesucher können sich zudem im „Zukunftsforum Brandschutz“ sowie im „Austellerforum“ weitergehend informieren.

 

VdS-BrandschutzTage

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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VdS 2496:2024-08 – Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2496
VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

Übersicht | InhaltRichtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen mit Steuereinrichtungen, die mit

– elektrischer
– mechanischer
– pneumatischer oder
– hydraulischer

Energie oder einer Kombination dieser Energien betrieben werden.

Diese Richtlinien gelten nicht für Anlaufsteuerungen von Pumpen- und Kompressoranlagen. Sie gelten nicht für Anlagen z. B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und im Bergbau unter Tage. Für diese Anlagen können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten

Diese Richtlinien gelten nicht für Funkenlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen.

Für Ansteuerungen von neuen Löschtechniken nach VdS 2562 oder Schutzkonzepten nach VdS 3115 gelten die jeweiligen Vorgaben des Konzeptes bzw. Systems.

Inhalt

VdS 2496 Inhaltsangabe

1 Vorwort

1.1 Allgemein
1.2 Gültigkeit

2 Anwendungsbereich

3 Mitgeltende Regelwerke

4 Begriffe und Abkürzungen

4.1 Begriffe
4.2 Abkürzungen

5 Allgemeine Anforderungen

5.1 Gerätespezifische Voraussetzungen
5.1.1 Geräte- und Systemanerkennung
5.1.2 Standardschnittstelle Löschen
5.1.3 Anschluss und Wirkungsbereich
5.2 Ausführung
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Direkte Ansteuerung von Ventilstationen
5.2.3 Gesamtverantwortung
5.3 Allgemeine Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Überspannungsschutz
5.3.3 Auswirkung von Fehlern
5.3.4 Anschluss und Wirkungsbereich der Steuereinrichtung
5.3.5 Funktionen einer Feuerlöschanlage, die an eine Brandmeldeanlage
delegiert werden dürfen
5.3.6 Weiterleitung von Meldungen
5.3.7 Rückstellbarkeit
Ansteuerung von Feuerlöschanlagen VdS 2496 : 2024-08 (07)

6 Besondere Anforderungen an die Steuerung und Ansteuerung bei verschiedenen Feuerlöschanlagen

6.1 Vorgesteuerte Trockenanlagen
6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A1
(double action, single in-terlock with fail safe
6.1.3 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ A2 (single interlock)
6.1.4 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ B
(trocken-schnell, primed single interlock)
6.1.5 Vorgesteuerte Alarmventilstation Typ C (double interlock)
6.1.6 Anzeige des Betriebszustands

7 Anforderungen an die Branderkennung

7.1 Automatische Branderkennung
7.2 Handansteuereinrichtungen
7.2.1 Auswahl
7.2.2 Farbgebung und Beschriftung
7.3 Vermeidung von Falschauslösungen
7.4 Installation von automatischen Branderkennungselementen
und deren Auslösekonditionen
7.4.1 Gas-, Sprühwasser-, Schaum-, Aerosol-Löschanlagen und Wassernebel-Systeme
7.4.2 Vorgesteuerte Alarmventilstationen
7.5 Umfang der Überwachung

8 Standardschnittstelle Löschen

8.1 Ausführung, Planung und Einbau
8.1.1 Umfang
8.1.2 Anzeigen
8.1.3 Schnittstellenanschlüsse
8.1.4 Verteilergehäuse
8.1.5 Gemeinsame Absprache
8.2 Bezeichnungen
8.2.1 Anschlusspunkte
8.2.2 Übertragung von Meldungen, Störungen und zusätzlichen Informationen

9 Leitungsnetz

9.1 Überspannungsschutzmaßnahmen
9.2 Funktionserhalt

10 Inbetriebsetzung, Überprüfung und Abnahme durch den Betreiber

11 Instandhaltung

11.1 Zuständigkeit
11.2 Durchführung der Instandsetzungsarbeiten
11.3 Änderungen und Erweiterungen
11.4 Wesentliche Änderungen

12 Abschaltung und Blockierung

Anhang A (informativ) Beispiele einer elektrisch über BMA ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang B (informativ) Beispiel einer pneumatisch ausgelösten Gas-Feuerlöschanlage

Anhang C (verbindlich) VdS-Standardschnittstelle Löschen, erweiterter Anschlussplan

Anhang D (informativ) Prüfbescheinigung der gemeinsamen Inbetriebsetzung

Anhang E (informativ) Abnahmebescheinigung

Anhang F (verbindlich) Direkte Ansteuerung

Technische Daten und Anschaltbedingungen
Anforderungen und Verantwortlichkeiten
Hinweise zur Tabelle F-1
Hinweise zur Berechnung des zulässigen Leitungswiderstands
Anwendungs- und Berechnungsbeispiele

Anhang G (informativ) Verantwortlichkeiten

Anhang H (informativ) Vernetzte Brandmeldeanlagen mit Löschanlagen

 

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Stichworte
Feuerlöschanlagen, Brandschutz, Grundlagen, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, abwehrend, vorbeugend, organisatorisch, technisch, baulich, bautechnisch, Feuerschutzwesen, Brandklassen, Baustoffklassen, Feuerwiderstandsklassen, Normen, Richtlinien

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene

Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Normen und Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen