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Aufzugsanlagen - Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 22. Januar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18. März 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18. Januar 2024 – Frankfurt – freie Plätze
  • 08. Februar 2024 – München – freie Plätze
  • 07. März 2024 – Leipzig – freie Plätze
  • 18. April 2024 – Hamburg – freie Plätze
  • 16. Mai 2024 – Stuttgart – freie Plätze
  • 13. Juni 2024 – Dortmund – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betreiber von Aufzugsanlagen,
  • Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  • Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  • Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  • Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  • Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  • Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  • Aufzugsarten und deren Unterschiede in der Funktion
  • Betrieb einer Aufzugsanlage
  • Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  • Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Unfallgefahren
  • Verhalten bei Störungen
  • Personenbefreiung
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nezha Ezzouine ist Ingenieurin für Aufzugstechnik und Geschäftsführerin von EZ Ingenieurbüro. Sie betreut Aufzugsanlagen von der Planung bis zum Bau und Management.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, Personenbefreiung, TRBS 3121, DIN EN 81, DGUV Information 209-053, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, Beauftragte Person, Seminar, 2024

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Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung