Schlagwortarchiv für: Erneuerbare Energien

Energiewende mit Bioenergie?

In 2019 hatte Bioenergie – bezogen auf die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität – einen Anteil von über 50 Prozent an erneuerbaren Energien. Biomasse wird auf Grund seiner Vielseitigkeit im künftigen Energiesystem verschiedene Funktionen übernehmen. Doch was heißt dies konkret für die Energiewirtschaft?

Biogas kann die fluktuierenden Erzeuger Wind und Sonne flexibel ausgleichen und stellt zusätzlich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Grundlast in Wärmenetzen. Holz wiederum stellt den größten Anteil an erneuerbarer Wärme, ist aber auch für die Industrie als Träger von Prozessenergie wichtig.

Zudem hat sich seit 2021 einiges geändert. So läuft etwa bei alten Bioenergieanlagen sukzessive die Refinanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die nachhaltige Bereitstellung von Biomasse, die nur noch im Reststoffbereich, nicht aber im Waldholzbereich oder im Biogasbereich ausgebaut werden kann.

So hat zum Beispiel die Klimaschutzstadt Kiel für die Kielregion ein Projekt aufgesetzt, um im Diskurs mit NGOs, Unternehmen und Biomasseanbietern zu erarbeiten, wieviel Biomasse aus der Region in Modellprojekten eingesetzt werden kann. Zum anderen betrachtet das Projekt „Transbio“ die Möglichkeiten von Bioenergieanlagen außerhalb der Refinanzierung des EEG. Diese Initiativen gilt es zu beobachten. Ergebnisse sollten in aktuelle Planungen einfließen.

Autor: Bernhard Wern, Arbeitsfeldleiter Stoffströme, Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

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Atomkraftwerk, Atomkraft, Atomstrom, Energiewende, Erneuerbare Energien, Isar, Emsland, Neckarwestheim

Geht 2022 das Licht aus?

Die Energiepreise steigen schon jetzt ins Uferlose und Versorgungssicherheit ist durch die erneuerbaren Energien noch nicht gesichert. Aber Ende 2022 ist es soweit, wenn die letzten drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Geht dann das Licht aus? Zum Glück können wir weiterhin Atom- und Kohlestrom aus dem Ausland importieren und mit russischem Gas die Netze stabilisieren. Aber unabhängiger, ökologischer und günstiger wird das nicht!

Nach Elbphilharmonie und Berliner Flughafen wird in 2022 endlich die dritte deutsche Großbaustelle fertig, mit der Eröffnung der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm. Dann dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis auch das große Loch von Stuttgart 21 zugeschüttet und diese Wunde im deutschen Planungswesen verheilt ist.

Viel Phantasie hat E. T. A. Hoffmann mit seinen Märchen und Spukgeschichten bewiesen, in denen es von sprechenden Tieren, Fabelwesen, Dämonen und Automaten wimmelt. Der vielseitige Schriftsteller, Jurist, Zeichner, Musiker, Komponist und Beamte hätte auch für manches heutige Problem bestimmt eine kreative Lösung gefunden. Er ist vor 200 Jahren in Berlin gestorben. Im selben Jahr wie Johann Gregor Mendel. Der Mönch und Naturforscher hat Erbsen gezählt und damit die nach ihm benannten Vererbungsgesetze entdeckt. Mendel gilt als Vater der modernen Genetik. Für die heutige Impfstoffentwicklung reicht Erbsen schon lange nicht mehr aus.

2022 könnte wieder mancher Termin mit denen der Fußballfans kollidieren, wenn vom 21. November bis 18. Dezember zur Fußballweltmeisterschaft in Katar der Ball rollt.

Und im Mai findet in der EU mal wieder der Zensus statt, die Volkszählung. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für zahlreiche statistische Berechnungen. Dabei sind Volkszählungen keine Neuzeitliche Erfindung. Maria und Joseph zogen nach Betlehem, um sich ins kaiserliche Register eintragen zu lassen. Im Deutschen Reich wurden Volkszählungen regelmäßig alle fünf Jahre durchgeführt und selten hat eine Volkszählung so viel Unwillen auf sich gezogen wie 1987, als das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht zur informatiellen Selbstbestimmung festschrieb und die Zählung auf Ablehnung in vielen Schichten der Bevölkerung stieß.

Am 2. März ist es 50 Jahre her, dass der Club of Rome in seinem Bericht die Grenzen des Wachstums der Weltwirtschaft benannt hat. Die Diskussion dazu hat bis heute in einer pandemiegeplagten Welt, gestörten globalen Lieferketten und einer jungen Generation, die unter dem Motto „Fridays for Future“ gegen den Klimawandel auf die Straße geht, nichts von seiner Aktualität verloren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Intersolar Europe 2021

Messe Intersolar Europe 2021

Die Intersolar Europe findet vom 6. bis 8. Oktober 2021 in den Hallen der Messe München statt. Als eine der vier parallel stattfindenden Energiefachmessen unter der Dachmarke „The smarter E Europe“ konzentriert sich die Messe auf die Bereiche Photovoltaik, Solarthermie, Solarkraftwerke sowie Netzinfrastruktur und Lösungen für die Integration Erneuerbarer Energien.

Intersolar Europe 2021

Mehr als 920 nationale und internationale Aussteller präsentieren sich auf der Messe und stellen ihre Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen und technischen Innovationen vor.

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Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ wird damit abgelöst.

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Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Atomenergie sowie die hohen Strompreise stellen die deutsche Industrie vor große Herausforderungen. Regenerative Energien aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen werden derzeit noch aufwendig aufbereitet, um sie in die Wechselstromnetze der Energieversorger einzuspeisen.

Die moderne Halbleitertechnologie bietet heute die Möglichkeit, weitgehend auf Wechselstrom zu verzichten und ganzheitliche Gleichstromnetze oder -systeme aufzubauen. Dadurch fallen verlustreiche Wandlungsprozesse weg. So können Betreiber von Rechenzentren oder Bürogebäuden beispielsweise mit 380 Volt Gleichspannung bis zu zehn Prozent Energie im Vergleich mit Wechselstrom einsparen. Zudem wird die Integration von Batteriespeichern in das Gesamtkonzept einfacher und effizienter.

Obwohl der Einsatz von Gleichstrom in Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Zügen oder der Industrie seit Jahren zum Standard gehört, ist der Einsatz in öffentlichen oder halböffentlichen Gebäuden nicht sehr verbreitet. Gründe hierfür sind oftmals fehlende Erfahrung bei der Planung und Ausführung.

Autor: Tilo Püschel, Channel Development Manager Smart Industries, Bachmann GmbH

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Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt zum 1. November 2020 in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-05 vom 10. September 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen wird damit abgelöst.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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  • Pressemitteilung: Nr. 2020-05 (PDF)
  • Bild: Neues-Gebaeudeenergiegesetz-tritt-ab-November-in-Kraft-Presse.jpg
    Neues Gebäudeenergiegesetz tritt zum 1. November 2020 in Kraft
    Bildquelle:
    anatoliy_gleb – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Das neue Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Bauherren zur Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energien aus gebäudenahen Quellen wie zum Beispiel Solaranlagen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gebaeudeenergiegesetz

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