Schlagwortarchiv für: Erneuerbare Energien

Novelliertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt diese Vorgabe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30. Juni 2028 (in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern). Die Fristen sind gekoppelt mit den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und im Bedarfsfall repariert werden.

Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit Gas- oder Ölheizung oder Biomasseheizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.

Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.

Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.

Um den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien zu unterstützen, sieht das Gesetz zukünftig eine stärker sozial ausgerichtete Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Neben Förderzuschüssen ist die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten vorgesehen. Die entsprechende Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) wird überarbeitet.

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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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Smart Meter-Gesetz seit 12. Mai 2023 in Kraft

Am 20. April 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), dem der Bundesrat am 12. Mai 2023 final zustimmte. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zum Einbau und zur umfassenden Verbreitung der Smart Meter fest. Somit fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Ausstattung von Stromerzeugungsanlagen und Verbrauchern mit intelligenten Messsystemen ist in Deutschland bisher nur langsam vorangeschritten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2021 in Deutschland von insgesamt über 50 Millionen Messlokationen nur etwa 160.000 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, während die Einbaurate in vielen anderen europäischen Ländern bei über 80 Prozent lag.

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bildet die digitale Infrastruktur für das zukünftige auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem. Ein Smart Meter besteht einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung, mME) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway, SMGW). Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.

Mit Smart Metern können Verbraucher und Unternehmen nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen. Smart Meter ermöglichen nicht nur, dass die Einspeiseinformationen z. B. der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos effizient in das Stromnetz integriert werden, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen. Damit lässt sich für die Netzbetreiber zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen.

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Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

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Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Die Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik eltefa findet vom 28. bis zum 30. März 2023 auf dem Stuttgarter Messegelände statt. Der Fokus der Messe liegt in diesem Jahr auf den zentralen Zukunftsthemen der Branche. Mit den Ausstellungsschwerpunkten Gebäudetechnik, Erneuerbare Energien, Energietechnik und E-Mobilität bietet der Branchentreffpunkt ein umfassendes Angebot für Industrie, Handwerk und Dienstleistungen.

Neben der Elektrobranche aus der südlichen Region Deutschlands werden auf der 21. Veranstaltung für Elektro, Energie, Gebäude und Industrie auch viele überregionale Unternehmen vertreten sein. Die letzte eltefa, die im Jahr 2019 stattfand, verzeichnete mehr als 470 Aussteller und 23.000 Besucher.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Photovoltaik-Dachziegel

Photovoltaik-Dachziegel

Bei Solardachziegeln handelt es sich um Dachziegel mit integrierter Photovoltaikkapazität. Sie werden wie Dachziegel auf die Dachlattung gehängt. Die gleiche Verfalzung schließt an die Glattsteine oder -ziegel an. Die variable Höhenüberdeckung erlaubt die Dacheinteilung gemäß den Lattabständen. So kann das Dach PV-aktiviert und wie eine herkömmliche Eindeckung geplant und verlegt werden.

Da PV-Dachziegel wesentlich kleiner als Solarmodule ausfallen, eignen sie sich vor allem für verwinkelte und kleine Dächer. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Installation von Photovoltaikanlagen kompliziert ist, ist die Dachsanierung mit Solardachziegeln oft möglich.

Autor: Frank Engelmann, PV-Spezialist, Dachziegelwerke Nelskamp GmbH  

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EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

Neue Studie „Heizen ohne Öl und Gas bis 2035“

In Deutschland könnten Gebäude ab 2035 vollständig durch erneuerbare Energien mit Wärme versorgt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wuppertal Instituts, die im Auftrag von Greenpeace erstellt wurde.

Die Studie stellt dafür ein Sofortprogramm vor, mit dem ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien in dem Sektor machbar wäre. Unter anderem zählt dazu ein Ausstiegsgesetz, mit dem der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 und der Betrieb bestehender Anlagen schrittweise bis 2035 verboten werden müsste. Als notwendige Ergänzung dazu schlägt die Studie ein Förderprogramm für zwölf Millionen Wärmepumpen und 70 Millionen Quadratmeter Solarthermie-Anlagen vor.

Zum Gelingen der beschleunigten Wärmewende müsste auch der Energiebedarf der bestehenden Gebäude sinken. Das Sofortprogramm sieht deshalb in Abhängigkeit des Effizienzstandards eine schrittweise Pflicht zur Sanierung ineffizienter Gebäude vor, sodass bis 2040 alle Gebäude die Effizienzklasse B erreichen sollten. Unterstützt wird dies mit einer Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zur Sanierung von jährlich mindestens drei Prozent der Gebäude führen würde. Darüber hinaus müssten Nah- und Fernwärmenetze stark ausgebaut und bis 2035 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Wöhler Technik GmbH

Wöhler Technik GmbH

Wöhler-Platz 1
33181 Bad Wünnenberg
Telefon 02953 73-100
Fax 02953 73-96 100
info@woehler.de
www.woehler.de

Wöhler entwickelt und produziert Mess- und Inspektionstechnik zur Sicherstellung der energetischen Qualität und zur fehlerfreien Funktion von Heizung, Lüftung und Gebäude. Das Familienunternehmen mit Hauptsitz in Bad Wünnenberg agiert heute international und verfügt über Standorte auf der ganzen Welt.

Produkte und Leistungen

Wöhler bietet ein breites Spektrum an Messgeräten rund um die Lüftungsanlage. Das reicht von der Dichtheitsprüfung der Luftleitungen bis zu verschiedenen Anemometern zur Einregulierung des Volumenstroms.

Auch als Spezialist für Inspektionskameras hat Wöhler einiges zu bieten. Hier überzeugen innovative Kameras der Wöhler VIS-Serie mit dreh- und schwenkbarem Kamerakopf, die aus einem handwerkertauglichen Koffer heraus bedient werden können. Im preisgünstigen Bereich bietet Wöhler kleine und handliche Endoskope der VE-Serie, deren Sonden bereits durch kleinste Öffnungen in jeden Hohlraum eingeführt werden können.

Höhepunkte zur ISH 2023

Die Wöhler Technik GmbH ist heute einer der führenden Anbieter rund um die Blower Door Messung. Mit der neuen Version der Wöhler BC 600 Blower Check können auch große Gebäude mit bis zu vier Ventilatoren gemessen werden, sowie geforderte Schutzdruckmessungen durchgeführt werden. Die Bedien-App Wöhler BC 600 ermöglicht dabei eine einfache gleichzeitige Steuerung der Ventilatoren. Herausforderungen bei der Dichtheitsprüfung an großen Gebäuden kann der Prüfer über die App überraschend einfach lösen, so dass die gefragte Messung zum lohnenden Geschäft für den Messdienstleister wird.

Planer-Ansprechpartner

Bernd Bornemann, Bereichsleiter Vertrieb Fachhandwerk & Industrie,
Telefon 02953 73-100, b.bornemann@woehler.de

 

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Remeha GmbH

Remeha GmbH

Rheiner Straße 151
48282 Emsdetten
Telefon 02572-9161-0
Fax 02572-9161-102
info@remeha.de
www.remeha.de

Remeha liefert nicht nur verlässliche und effiziente Einzelgeräte, sondern sorgt mit präziser Planung für maximale Effizienz in allen Leistungsklassen. Das Unternehmen verfügt über eine ausgeprägte Systemkompetenz, die sich über den kompletten Wärme- und Warmwasserkreislauf erstreckt.

Mit der Erfahrung aus über 85 Jahren und als Teil der BDR Thermea Gruppe zählt Remeha international zu den führenden Anbietern von Wärme- und Warmwasserlösungen. Auch in Deutschland ist das Unternehmen seit Jahrzehnten der Partner unzähliger Profis und mit innovativen Systemlösungen tausendfach präsent – in Wohnungen, kleinen und großen Häusern, aber auch in Krankenhäusern, Hotels und Industriegebäuden.

Persönlicher Service und energieeffiziente Qualitätslösungen zeichnen Remeha besonders aus. Nicht zuletzt wird damit der individuelle CO2-Fußabdruck der Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber erfolgreich reduziert. Das Ziel: eine lebenswerte Zukunft in einer gemeinsamen Welt. Die gelebte Partnerschaft mit Handel, Profis vom Fach, Kunden vor Ort sowie Planern, Wohnungsbaugesellschaften und Co. prägt den Arbeitsalltag.

Produkte und Leistungen

Wärmepumpen, Gas-Brennwertkessel, Blockheizkraftwerke (BHKW), Hybridsysteme, System- und Anlagentechnik, Brennstoffzellenheizungen, 100 Prozent Wasserstoff-Brennwertkessel

Höhepunkte zur ISH 2023

  • Wärmepumpen im kleinen und großen Leistungsbereich
  • Hybridlösungen für große Leistungsbereiche / Referenzprojekte
  • Interaktiver „Haptic Table“: Wärmebedarf eingeben, passende Systeme und Hydraulik-Schemata erhalten.
  • Zukunftsstudie: Vorkonfigurierte Hybridlösung für große Leistungsbereiche

Planer-Ansprechpartner

Sebastian Stricker, Leiter Anlagen- und Systemtechnik Vertrieb Deutschland, Telefon 09172-1454603, sebastian.stricker@remeha.de

 

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inVENTer GmbH

inVENTer GmbH

Ortsstraße 4 A
07751 Löberschütz
Telefon 036427 211-0
info@inventer.de
www.inventer.de

Seit über 20 Jahren ist das Unternehmen aus dem thüringischen Löberschütz ein führender Innovationsgeber in der dezentralen Wohnraumlüftung. Als Teil der Volution Group baut inVENTer seine Führungsposition am Markt mit innovativen Lüftungslösungen kontinuierlich aus.

Produkte und Leistungen

inVENTer entwickelt und produziert hocheffiziente Lüftungssysteme. Mitarbeiter des Unternehmens engagieren sich dafür, dass mithilfe ihrer Lüftungstechnik Haushalte und Gewerbe noch mehr Energie einsparen. Das motiviert die inVENTer GmbH, mit modernster Technik an immer neuen Produkten und Lüftungslösungen zu arbeiten. Dabei decken inVENTer-Lüftungslösungen den Lüftungsbedarf von 10 bis 1.000 m³/h für verschiedenste Anwendungsgebiete vom Wohnraum zum Gewerbe bis hin zu Klassenräumen ab.

Höhepunkte zur ISH 2023

  • Neues dezentrales Schullüftungssystem Centra mit bis zu 1.000 m³/h sorgt für frische und gesunde Luft in den Klassenräumen
  • Neues Einzelraumlüftungsgerät X-Flow mit bis zu 180 m³/h überzeugt durch die flexible Installation mittels Direktanschluss.
  • Das leistungsstarke und leise Abluftsystem Taris für innenliegende Bäder wird in verschiedenen Luftvolumenstrom-Varianten verfügbar sein und ist auf Anfrage auch individuell anpassbar an das jeweilige Bauprojekt.
  • Dezent dezentral Lüften mit dem iV14-Zero Nordic mit Funksteuerung Connect – Innen wie außen wandbündig und flüsterleise dank patentiertem Schallschutzkonzept.
  • iV-Twin+ Connect: Dezentrales Einzelraumlüftungssystem mit Funksteuerung inVENTer Connect überzeugt mit 94 % Wärmerückgewinnung und in der einfachen Nachrüstung im Bestand.

Planer-Ansprechpartner

Steffen Schirmer, Vertriebsleiter Deutschland,
Telefon 036427 211-300, s.schirmer@inventer.de

 

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CLAGE GmbH

CLAGE GmbH

Pirolweg 4
21337 Lüneburg
Telefon 04131 8901-0
info@clage.de
www.clage.de

CLAGE ist der innovative Spezialist für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Produkten und Systemen für die effiziente, dezentrale Warmwasserversorgung. Das Unternehmen gehört zu den führenden deutschen Herstellern von Durchlauferhitzern.

Produkte und Leistungen

Inflation und Energiekrise belasten die Menschen. Innerhalb der Warmwasserversorgung gibt es enorme Einsparpotenziale. Künftig muss zur Entlastung der Heizung die Trennung von der Warmwasserversorgung erfolgen, sodass bis zu 40 Prozent der Energie eingespart werden kann.

E-Durchlauferhitzer stellen just-in-time nur die Wassermenge und Temperatur bereit, die tatsächlich benötigt wird. Ein Zumischen von kaltem Wasser zur Temperatursenkung ist nicht erforderlich. E-Durchlauferhitzer werden direkt an der Entnahmestelle installiert. Das warme Wasser steht ohne Vorlaufzeiten zur Verfügung und wird nicht in großen Mengen vorgeheizt und gespeichert. Bereitschafts- und Verteilverluste entfallen. Das spart Energie. Dank Energiemonitoring und Energiesparfunktion kann zudem energiesparendes Nutzerverhalten gefördert werden.

Höhepunkte zur ISH 2023

  • DSX Touch: Energiesparen durch intelligente Energiespar-Funktionen, umfangreiches Verbrauchsmonitoring und Bluetooth-Fernbedienung
  • DFX Next: Hightech Komfort mit Bluetooth-Fernbedienung FX Next und vielen neuen Funktionen
  • DEX Next S: Vollelektronisch geregelt mit Bluetooth-Fernbedienung
  • DEX Next L: Gradgenauer Warmwasserkomfort mit neuem LED-Sensortasten-Bedienkonzept
  • DSX Touch Twin: Zur Versorgung einer oder mehrerer Entnahmestellen mit hohem Warmwasserbedarf
  • CLAGE Wassersysteme G5 / Neue Filter / Touch Free

Planer-Ansprechpartner

Maik Jungnickel, Telefon 04131 8901-821, planer@clage.de

 

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Bosch Thermotechnik GmbH – Buderus Deutschland

Buderus Deutschland

Bosch Thermotechnik GmbH
Sophienstraße 30-32
35576 Wetzlar
info@buderus.de
www.buderus.de

Buderus, eine der stärksten europäischen Thermotechnik-Marken, bietet wirtschaftliche und verlässliche Systemlösungen für Heizung, Lüftung und Kühlung. Als Systemanbieter für Heiz- und Installationstechnik zeichnet sich Buderus durch Beratungskompetenz, ganzheitliche Serviceangebote und optimal aufeinander abgestimmte, energieeffiziente und vernetzbare Heizsysteme aus einer Hand aus. Das Produktspektrum reicht von Systemen zur Nutzung regenerativer Energien wie Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen über Speicher, Regelungen und Heizungszubehör bis zu einem umfassenden Angebot an klassischen Wärmeerzeugern.

Für sämtliche Buderus-Produkte gilt maximale Systemkompatibilität: Alle Komponenten sind so aufeinander abgestimmt, dass Handwerkspartner individuelle Lösungen schnell und effizient installieren können, ob im Bestandsgebäude oder Neubau, bei Klein- oder Großanlagen.

Produkte und Leistungen

  • Wärmeerzeuger: Wärmepumpe, Hybridsysteme, Gasheizungen, Öl-Heizungen, Biomasse-Wärmeerzeuger, Elektro-Heizgeräte
  • Warmwasseraufbereitung: Warmwasserspeicher, Warmwasserwärmepumpen
  • Wärmeübergabe: Fußbodenheizung, Heizkörper, Wohnungsstationen
  • Photovoltaik & Solarthermie
  • Speicher
  • Brennstoffzellen

Höhepunkte zur ISH 2023

  • Die neuen Luft-Wasser-Wärmepumpen Logatherm WLW186i AR und
    Logatherm WLW176i AR, welche Nachhaltigkeit, Design und Flexibilität vereinen
  • Das neue Wärmepumpen-Hybridsystem, bestehend aus der Wärmepumpe Logatherm WLW196i AR S+ und dem Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB192i
  • Die Systemlösung für den Neubau, bestehend aus der Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW176i AR und dem Lüftungsgerät Logavent HRV176

Planer-Ansprechpartner

Henry Braunwarth, Telefon 06441 418-1981, henry.braunwarth@de.bosch.com

 

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Bohl Befestigungssysteme – klimatechnisches Zubehör GmbH

Bohl

Befestigungssysteme – klimatechnisches Zubehör GmbH

Rudolf-Diesel-Straße 3
74214 Schöntal
Telefon 07943 944889-0
Fax 07943 944889-889
info@bohl.eu
www.bohl.eu

Die Bohl GmbH ist seit mehr als 40 Jahren führend bei Befestigungssystemen und klimatechnischem Zubehör. Qualitativ hochwertige Produkte, Kompetenz, Erfahrung, umfassender Service und vor allem kundenorientierte Flexibilität macht das Unternehmen zu einem starken Partner. Besonders, wenn es um praxisorientierte und individuelle Lösungen geht.

Produkte und Leistungen

Segeltuchstutzen werden zur Körperschallentkopplung, als Dehnungsausgleich für Ventilatoren, Klimageräte, Luftkanäle sowie für Anschlüsse an Brandschutzklappen eingesetzt. Das Besondere an den Bohl-Segeltuchstutzen ist, dass diese auf schwierige Einbausituationen angepasst werden können – ganz nach Kundenanforderung. Egal, ob unterschiedliche Profile, Dichtheitsklassen oder Gewebe benötigt werden, ob der Stutzen eckig, rund oder eckig auf rund sein soll. Auch gelochte, konische, asymmetrische, lebensmittelechte oder mehrlagige Stutzen sind hier möglich. Zudem können Stutzen für hohe Temperaturen produziert werden.

Bei der technischen Isolierung kommt man an dem Schweißgerät und den Schweißstiften Clip-Pin von Bohl nicht vorbei. Das Schweißgerät von Bohl ist robust gefertigt, sodass es ein Leben lang auf der Baustelle eingesetzt werden kann. Dazu gibt es die passenden Bohl Clip-Pin. Diese werden auf einer speziellen Anlage gefertigt. Somit können auch geforderte Speziallängen produziert werden.

Höhepunkte zur ISH 2023

Bei der ISH wird ein Querschnitt der Sonderbauformen gezeigt. Außerdem zeigen Bohl-Mitarbeiter ihre Schweißtechnik.

Planer-Ansprechpartner

Werner Ehrler, Geschäftsleitung, Telefon 07943 944889-0, werner.ehrler@bohl.eu

 

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Aereco GmbH

Aereco GmbH

Robert-Bosch-Straße 9
65719 Hofheim-Wallau
Telefon 06122 92768-30
Fax 06122 92768-90
info@aereco.de
www.aereco.de

Aereco entwickelt und produziert seit mehr als 35 Jahren innovative, bedarfsgeführte Lüftungssysteme für den Wohnungsbau. Seit 2022 ist die Aereco-Unternehmensgruppe Teil der Aldes-Gruppe. Die Aldes-Gruppe ist ein weltweiter Spezialist für Lüftungs- und Wohnkomfortlösungen und ist zusätzlich in Deutschland im Bereich des Nicht-Wohnbaus und der Schullüftung durch Exhausto by Aldes GmbH vertreten.

Produkte und Leistungen

Mit der Erfindung der bedarfsgeführten Lüftung in Abhängigkeit der relativen Raumluftfeuchte im Jahr 1984 ist Aereco ein Vorreiter im Lüftungsbereich. Seit Firmengründung wurden mehr als 6 Millionen Wohneinheiten mit einem Aereco Lüftungssystem ausgestattet.

Aereco bietet zahlreiche Lüftungslösungen für alle energetischen Anforderungen im Wohnbau. Besonders Lüftungslösungen mit Abluftwärmenutzung für die Warmwasserbereitung bzw. die Heizungsunterstützung spielen hier eine große Rolle.

Höhepunkte zur ISH 2023

Das ausgestellte Produktangebot von Aereco auf der ISH umfasst so gut wie alle Varianten der Wohnungslüftung: So werden dort Lüftungslösungen mit oder ohne Wärmerückgewinnung in dezentraler oder zentraler Ausführung präsentiert. Dabei liegt der Fokus auf bedarfsgeführten, nutzerunabhängigen Lüftungslösungen mit hoher Energieeffizienz und bestmöglichem Wohnkomfort. Eine besondere Neuheit bilden dieses Jahr die Geräte der Baureihe T.Flow: Hier bietet Aereco Lüftungssysteme mit Abluftwärmepumpen, die den Warmwasserbedarf im Einfamilienhaus bzw. in der Wohnung zum größten Teil direkt abdecken. Ein weiteres Novum ist der gemeinsame Messestand mit unserem Schwesterunternehmen Exhausto by Aldes GmbH.

Planer-Ansprechpartner

Ansprechpartner vor Ort: www.aereco.de/ansprechpartner

 

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Photovoltaik-Anlagen - PV

Übersicht zu Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Übersicht zu Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Einführung | Hauptkomponenten PV-AnlagenSolardachziegelVorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller  | Institutionen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Photovoltaik (dt. Fotovoltaik) wird die direkte Umwandlung von Lichtenergie aus dem Sonnenlicht in elektrische Energie verstanden. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind häufig auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen angebracht, wo sie das Sonnenlicht auffangen können. Die Solarmodule wandeln die Sonnenergie in elektrische Energie um, die als Strom genutzt werden kann. Dieser wird an den Wechselrichter weitergeleitet, welcher sich häufig im Keller des Gebäudes befindet und den Strom an den Stromspeicher sowie die Verbraucher des Gebäudes verteilt. Der durch die PV-Anlagen gewonnene elektrische Strom kann dem öffentlichen Versorgungsnetz zugeführt, zwischengespeichert oder selbst genutzt werden. Auf diese Weise können PV-Anlagen als nachhaltiger Stromerzeuger den Einsatz konventioneller Kraftwerke ersetzen.

Aufgrund ihrer Lage sind PV-Anlagen einer Vielzahl von externen Gefahren ausgesetzt. Mit der Installation am Dach oder an der Fassade eines Gebäudes müssen montierte PV-Anlagen gleichzeitig die Schutzfunktionen des Daches bzw. der Fassade übernehmen und das Gebäude vor z.B. Regen schützen. Ebenso können von PV-Anlagen Gefahren ausgehen, wenn beispielsweise Fehler in der Planung und Ausführung gemacht wurden. Daher ist ein normgerechter Umgang, Aufbau und Brandschutz bei PV-Anlagen stets zu gewährleisten.

Hauptkomponenten von Photovoltaik-Anlagen:

  • PV-Generator
  • Generatoranschlusskasten
  • Verkabelung auf der Gleichstromseite
  • Lasttrennschalter
  • Wechselrichter
  • Verkabelung auf der Wechselstromseite
  • Unterverteilung Wechselrichter
  • Einspeisezähler und/oder Zähler für den Eigenverbrauch
  • Speicher elektrischer Energie (optional)

Solardachziegel

Solardachziegel sind Dachziegel, welche die gleichen Funktionen wie eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage aufbringen. Sie absorbieren die Sonnenstrahlen und wandeln sie in elektrische Energie um. Anders als konventionelle Solarzellen, die auf die bestehende Dachhaut angebracht werden, kommen sie wie herkömmliche Ziegel zum Einsatz. Sie bestehen aus:

  • Keramik,
  • Kunstoff
  • oder Schiefer

und werden an die Dachlattung angebracht. Neben ihrer Funktion als Stromerzeuger dienen sie der Deckung des Daches.

Die bekanntesten Hersteller der Solardachziegel sind

  • Tesla,
  • Autarq,
  • Solteq
  • und Eternit.

Vorteile der Solardachziegel sind, dass sie handlich, optisch unaufällig und kostensparend sind.

Vorschriften

Für Photovoltaik-Anlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Photovoltaik-Anlagen, Solarzellen, Solarmodule, Solaranlage, Solarstrom, Erneuerbare Energien, Energiewende, Brandschutz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  •  Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701

Trox GmbH

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TROX ist auf dem Weltmarkt führend in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Komponenten, Geräten und Systemen zur Belüftung und Klimatisierung von Räumen. Mit 34 Tochtergesellschaften in 29 Ländern auf fünf Kontinenten, 20 Produktionsstätten und weiteren Importeuren und Vertretungen ist das Unternehmen in über 70 Ländern vor Ort. Aktuell erwirtschaftet die TROX GROUP weltweit mit rd. 4.560 Mitarbeitern einen Umsatz von 600 Mio. Euro.

Produkte und Leistungen

Ganzheitliche Klima- und Lüftungslösungen: In der Technischen Gebäudeausrüstung ist das Zusammenspiel der Systemkomponenten das A und O. TROX bietet alles aus einer Hand. Durch optimale Abstimmung von RLT-Gerät, Klima- und Lüftungskomponenten und Systemen wird die Energieeffizienz maximiert, gleichzeitig der Abstimmungsbedarf für die Konzipierung und den Bau einer Anlage minimiert.

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