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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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Moderne Gas-Brennwertgeräte können mit bis zu 30 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Heizen mit Wasserstoff

Gemäß des Klimaschutzplans der Bundesregierung müssen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf null reduziert werden. Ein Hoffnungsträger für die Dekarbonisierung des Energiesystems ist CO2-neutral erzeugter Wasserstoff. Besonders prädestiniert für seine Anwendung ist der Wärmesektor, da er einer der größten Energieverbraucher und CO2-Emittenten ist und im Gegensatz zu den anderen Sektoren bereits über Technologien zu seiner Nutzung verfügt.

Die Einführung des neuen Energieträgers wird schrittweise erfolgen, zum Beispiel durch eine erhöhte Einspeisung ins Erdgasnetz. Schon heute wäre die Einspeisung von bis zu 20 Prozent Wasserstoff in die Erdgasnetze prinzipiell machbar, was den CO2-Ausstoß um rund 7 Prozent reduzieren würde. Moderne, im Markt verfügbare Gas-Brennwertgeräte für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe, aber auch für Einfamilienhäuser, lassen sich sogar mit bis zu 30 Prozent Wasserstoff betreiben.

Derzeit werden Brennwertgeräte für den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff im Labor getestet. Basis sind moderne Wandgeräte für Erdgas mit einem vollvormischenden Gasbrenner. Die Felderprobung erfolgt ab 2023. Die Geräte werden sich dann mit reinem Wasserstoff, mit Erdgas oder mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betreiben lassen. So können sie später in der Praxis auch in Phasen des Übergangs von einer Erdgas- hin zu einer Wasserstoff-Versorgung zukunftssicher genutzt werden.

Autor: Wolfgang Rogatty, Lead Trade Media, Viessmann Werke GmbH & Co. KG

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