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Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Zum 1. Februar 2024 ist für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ eine überarbeitete Fassung erschienen. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Die DIN 14090:2024-02 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1 zur Planung und Dimensionierung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-18 vom 8. Dezember 2022

Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2022. Der Zusatz „MT“ („Mensch und Technik“) dient zur Kennzeichnung einer Richtlinie, die sich nicht ausschließlich mit Technik im Sinne einer Regel der Technik, sondern auch mit Fragestellungen gesellschaftlicher Relevanz befasst.

Grundsätzlich wurde der Entwurf zur Richtlinie umstrukturiert, die Inhalte sind allerdings nahezu identisch geblieben. Lediglich Kapitel 5.8. zum Thema „Sondervereinbarung“ wurde neu aufgenommen. In diesem sind Regelungen festgelegt, in welchen Fällen es möglich ist, die Prüfungen zum Fachkundigen auch ohne vorherige Schulung gemäß VDI-MT 4645 Blatt 1 zu absolvieren. So sollten Fachkundige an Schulungen teilgenommen haben, die sich an den Inhalten der VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“ orientieren, beispielsweise bei Herstellern, Verbänden oder Kammern. Zudem müssen sie, um zur Prüfung zugelassen zu werden, die Schulungsinstitution angeben, sich bei einem Schulungspartner zu VDI-MT 4645 Blatt 1 registrieren, die aktuelle Fassung der Richtlinie erworben und an einem Prüfungsvorbereitungskurs zur Prüfung nach VDI 4645 teilgenommen haben.

Wärmepumpensysteme stellen erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung und Wartung. Aus diesem Grund hat die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) mit einem Expertenkreis im März 2018 die VDI 4645 herausgegeben. Die Richtlinienreihe behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Auf dieser Basis wurde ein Schulungskonzept für Errichter (E), Planer (P) sowie Planer und Errichter (PE) entwickelt und in der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 standardisiert. Nach diesem Schulungskonzept sollen Fachleute weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen beteiligt sind. Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden sowie die Optimierung von Wärmepumpenanlagen. Zielgruppen sind vor allem Planer, Anlagenersteller, Fachhandwerker, Betreiber und Produktentwickler in der herstellenden Industrie. Schwerpunkte des Schulungskonzepts sind die Richtlinienreihen VDI 4645, VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ sowie VDI 4650 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen“.

„Die Wärmepumpentechnik bietet erhebliches Potenzial zur Verringerung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, sind eine korrekte Planung und Dimensionierung sowie die sorgfältige Installation und der optimale Betrieb von enormer Bedeutung“, kommentiert Thomas Miksch, staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker, Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Referent für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 sowie Dozent des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V. (GIH) für den Fachbereich Wärmepumpen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1:2022-10 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ veröffentlicht. #VDI 4645 #Wärmepumpenheizung www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.  

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/waermepumpen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Norm-Entwurf DIN 14090:2022-11 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/normentwurf-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht. #ngrs www.dgwz.de/din-vde-v-0827

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www.dgwz.de/entwurf-din-vde-v-0827-teil-3-notfall-gefahren-systeme-ngrs-risikomanagementakte

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
  • Bildquelle: Olesya Shelomova – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

Titel - DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten, Entwurf April 2015

Sicherheit an Schulen – Neue Norm DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)

Die neue DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ unterstützt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zukünftig bei der Bewältigung von Not- und Gefahrensituationen.

Bombendrohungen und Amokläufe sind an deutschen Schulen glücklicherweise äußerst selten. Trotzdem stellen solche Gefahren wegen der dramatischen Folgen ein hohes und leider auch reales Risiko dar. Aus diesem Grund treffen Kommunen und Schulen aufwändige Schutzmaßnahmen: Notfallordner, Krisenteams und zunehmend auch Amokalarmsysteme sollen für die größtmögliche Sicherheit der Kinder sorgen. Die Planung von technischen Unterstützungssystemen ist für Behörden und Schulen allerdings nicht einfach. Fehlende Richtlinien führen zu Planungsunsicherheiten und kreativen Umsetzungen in die Praxis. Die Folge sind nicht selten Probleme im laufenden Betrieb.

Eltern und Schüler berichten von Fehlalarmen inklusive Sondereinsatzkommando und von verwechselten Brand- und Amokalarmen. Abhilfe schafft die neue DIN VDE V 0827, die Anfang 2015 veröffentlicht werden soll. Sie beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie ein technisches Risikomanagementsystem zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Notfall- bzw. Gefahrenereignisses bis zur abschließenden Bearbeitung. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können damit technische Systeme besser in die vorhandenen Alarmund Organisationsabläufe integrieren. (ms)