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Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Da die rasante technische Entwicklung, Energiewende und Digitalisierung auch die e-handwerklichen Berufsbilder beeinflussen, entschloss sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schon vor einigen Jahren, die Ausbildungsberufe in den E-Handwerken an die neuen Anforderungen anzupassen. Den Fokus legte man dabei auf Erneuerbare Energien sowie die Gebäudesystemtechnik. Schnell stellte man jedoch fest, dass es aufgrund der erwartenden Digitalisierung der Gebäudetechnik einer weiteren Spezialisierung innerhalb der Berufsbilder bedurfte.

Hintergrund ist, dass Systemtechnik auch im SHK-Handwerk Einzug gehalten hat, insbesondere dort, wo es um Heizungen und Wärmepumpen geht. Als Folge war ein wachsender Bedarf an Spezialisten für gewerkübergreifendende Gebäudetechnik zu erwarten. Vor diesem Hintergrund rief der ZVEH 2021 den neuen e-handwerklichen Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration, kurz GSI, ins Leben. Der Beruf richtet sich unter anderem an Abiturienten und Studienumsteiger und spricht insbesondere Menschen an, die lösungsorientiert denken, komplexe Systeme gewerkeübergreifend vernetzen und so für Kunden eine intelligente Gebäudesteuerung inklusive eines Energiemanagements realisieren können.

Um Elektronikern für Gebäudesystemtechnik nach Abschluss der Gesellenprüfung Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden im Anschluss an die Ausbildungs- auch die Meisterberufe im E-Handwerk novelliert und der neue Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ innerhalb des drei Schwerpunkte umfassenden Elektrotechnikermeisters geschaffen. Die neue Meisterprüfungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung ist das E-Handwerk bestens für die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Dass die neu gestalteten e-handwerklichen Berufe ankommen, zeigt die hohe Nachfrage: Die Auszubildendenzahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen; bei den Meisterkursen gibt es teilweise lange Wartelisten. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind die e-handwerklichen Fachkräfte Treiber der Energiewende: Sie sind Klimaschützer und Fortschrittmacher.

Autor: Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung, ZVEH

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Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-02
vom 14. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 51 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP), wie die Wärmewende global durch Dekarbonisierung, den Einsatz erneuerbarer Energien und innovative Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher vorangetrieben werden kann.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Digitalisierung im Bauwesen gemäß Richtlinie VDI 3805, der überarbeitete ZVEI-Leitfaden zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen sowie die Pflicht zur E-Rechnung.

Sebastian Ewert, Geschäftsführer der LichtBlick eMobility GmbH, erläutert in seinem Beitrag die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos ab 2025 vorschreibt. Thomas Müller, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA, erklärt wie die Richtlinie VDI 3805 durch standardisierten Produktdatenaustausch und die Anwendung von Building Information Modelling (BIM) die Digitalisierung in der Bauplanung nachhaltig voranbringt. In seinem Beitrag zum überarbeiteten ZVEI-Leitfaden zeigt Frank Wienböker, Geschäftsführer von Kingspan STG GmbH, wie Rauchableitungs- und Lüftungssysteme in Aufzugsanlagen geplant und installiert werden können, um den Zielkonflikt zwischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu lösen. Schließlich thematisiert Christian Steiger, Geschäftsführer der Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 zwischen Unternehmen, die gemäß Wachstumschancengesetz neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung bietet.

Der nächste Planerbrief Nr. 52 erscheint am 1. März 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51 der DGWZ vom Januar 2025. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/neuer-planerbrief-51

Pressemitteilung: PM-2025-02-Waermewende-Planerbrief-51.pdf

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Bild 1: Planerbrief-51-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zum 1. Januar 2025 ist die 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025
Bild 2: Planerbrief-51-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Die Wärmewende, oft im Schatten der Debatte um das Thema Strom, ist eine Schlüsselkomponente der globalen Energiewende. Während Strom aus erneuerbaren Quellen weltweit enorm an Dynamik gewinnt, bleibt die Dekarbonisierung von Wärme, die rund 50 % des globalen Energieverbrauchs ausmacht, eine immense Herausforderung. Doch es gibt Lösungen.

Im Gebäudesektor haben einige Länder wie Dänemark gezeigt, wie eine ambitionierte Wärmewende gelingen kann. Mit einem Anteil von fast 70 % erneuerbarer Energie in der Fernwärme und dem konsequenten Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme setzt Dänemark Maßstäbe. Der Schlüssel? Ein ganzheitlicher Ansatz, der staatliche Förderung, lokales Engagement und intelligente Netzwerke kombiniert.

Industriewärme ist jedoch bislang kaum ins Visier genommen worden. Dabei wird in Europa der Großteil der Prozesswärme momentan aus fossilen Energien erzeugt, was die Industrie abhängig von immer teureren Energieimporten gemacht hat. Elektrifizierung von Prozesswärme bis zu 90 % ist technisch möglich, wie Forschung des Fraunhofer Institutes eindeutig zeigt.

Europa kann eine Vorreiterrolle einnehmen. Schon heute werden in Europa Schlüsseltechnologien für die Wärmewende produziert. Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher müssen aber deutlich skaliert und zugänglich gemacht werden.

Die Vision der Wärmewende ist klar: Dekarbonisierung, Effizienz und Gerechtigkeit. Um sie zu verwirklichen, braucht es Mut, Innovation und Zusammenarbeit.

Autor: Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP)

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Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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Smart Meter-Gesetz seit 12. Mai 2023 in Kraft

Am 20. April 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), dem der Bundesrat am 12. Mai 2023 final zustimmte. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zum Einbau und zur umfassenden Verbreitung der Smart Meter fest. Somit fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Ausstattung von Stromerzeugungsanlagen und Verbrauchern mit intelligenten Messsystemen ist in Deutschland bisher nur langsam vorangeschritten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2021 in Deutschland von insgesamt über 50 Millionen Messlokationen nur etwa 160.000 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, während die Einbaurate in vielen anderen europäischen Ländern bei über 80 Prozent lag.

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bildet die digitale Infrastruktur für das zukünftige auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem. Ein Smart Meter besteht einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung, mME) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway, SMGW). Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.

Mit Smart Metern können Verbraucher und Unternehmen nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen. Smart Meter ermöglichen nicht nur, dass die Einspeiseinformationen z. B. der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos effizient in das Stromnetz integriert werden, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen. Damit lässt sich für die Netzbetreiber zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen.

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Neu: Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet das zweitägige Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“ ab Juni 2023 neu an. Das Seminar vermittelt herstellerneutrale Kenntnisse zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern zum Beispiel zur Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung. Neben den gültigen rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Richtlinie VDI 4645 rundet ein Praxisbeispiel inklusive Ablaufplan, Beispielsrechnung und Auslegung die Schulung ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber einen Sachkundenachweis und werden bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Entwicklung

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Neues DGWZ-Seminar zu Wärmepumpen nach VDI 4645

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2023-08 vom 22. März 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“ an. Die zweitägige Schulung vermittelt firmen- und produktneutrale Kenntnisse zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Seminar findet in Präsenz und online statt.

Das Seminar vermittelt die Inhalte der Richtlinie VDI 4645: Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Kältemittel, Jahresarbeitszahl, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Voraussetzung für einen Heizungstausch sowie die Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung. Die Teilnehmer lernen die gültigen rechtlichen Grundlagen und den neuen Entwurf der Richtlinie VDI 4645:2023-04 kennen. Ein Praxisbeispiel inklusive Ablaufplan, Beispielsrechnung und Auslegung rundet die Schulung ab.

Die Schulung richtet sich an Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber und Bauherren. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Sachkundenachweis und können bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen werden.

Das Wärmepumpen-Seminar dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 730 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 14. bis 15. Juni 2023 in Frankfurt am Main statt. Das erste Online-Seminar findet vom 29. bis 30. Juni 2023 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/waermepumpen abgerufen werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um die Anlagen fachgerecht planen, errichten und betreiben zu dürfen, müssen Fachkräfte entsprechend qualifiziert sein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neues DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“. #Wärmepumpen #VDI4645 #Seminar. www.dgwz.de/seminar-waermepumpen-vdi-4645-sachkunde

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www.dgwz.de/seminar-waermepumpen-vdi-4645-sachkunde

Bildquelle: Tomasz Zajda – Stock.adobe
Bildunterschrift: Ab Juni 2023 startet das neue DGWZ-Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/waermepumpen

EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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Fördergeld-Broschüre 2021

Fördergeld Klimaschutz im Gebäude

In der 130 Seiten starken Broschüre „Fördergeld für wirksamen Klimaschutz im Gebäude“ werden über 260 bundes- und landesweite Förderprogramme übersichtlich gegliedert vorgestellt, die für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien im Gebäude bereitstehen.

Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen finden mit entsprechenden Einstiegshilfen schnell das passende Förderprogramm. Zudem beinhaltet die Broschüre weitere Tipps zum Beispiel zur richtigen Beantragung der Fördergelder über die weiterführende Suche im Internet bis zum Messen der erzielten Energiesparerfolge.

Der Ratgeber wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) von der co2online gemeinnützigen GmbH erstellt. Er informiert über die Förderkonditionen mit Stand vom Juli 2021. Diese können sich in der Zwischenzeit geändert haben und können sich auch zukünftig noch ändern. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.

Fördergeld-Broschüre 2021

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Seminar Wärmepumpen - Sachkunde nach VDI 4645

Seminar Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Seminar Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Bundesförderung Wärmepumpe | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Wärmepumpen vermittelt die Sachkunde nach VDI 4645 zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen. 

Seminareinladung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar Wärmepumpen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:35 Uhr, 2. Tag: 9:00-16:35 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-16:35 Uhr, 2. Tag: 9:00-16:35 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 01.-02. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05.-06. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. März 2025 – Leipzig – keine Anmeldung mehr möglich
  • 07.-08. Mai 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 04.-05. Juni 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 02.-03. Juli 2025 – München – freie Plätze
    Fleming´s Hotel München-Schwabing | Leopoldstraße 130-132 | 80804 München
  • 03.-04. September 2025 – Köln – freie Plätze
    Leonardo Royal Hotel Köln – Am Stadtwald | Dürener Str. 287 | 50935 Köln
  • 24.-25. September 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 05.-06. November 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-26. November 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Novotel Centre Ville | Bahnhofstraße 12 | 90402 Nürnberg
  • 10.-11. Dezember 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Best Western Hotel Hamburg International | Hammer Landstraße 200-202 | 20537 Hamburg

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Optional: Richtlinie VDI 4645 zum Sonderpreis von 110 € zzgl. MwSt.

Hinweis: Es wird vorausgesetzt, dass die VDI 4645:2023-04 im Seminar und zur Prüfung vorliegt.

Seminarbeschreibung

Wärmepumpen dienen als nachhaltige Alternative zum Heizen mit Öl und Gas. Sie leisten durch die umweltfreundlichen Energiequellen, niedrigen Emissionswerte, lange Lebensdauer, geringen jährlichen Betriebskosten sowie durch ihre Multifunktion einen relevanten Beitrag zur Energiewende. Die Zahl der Wärmepumpen soll bis 2030 in Deutschland deutlich erhöht werden. Um Wärmepumpen fachgerecht planen, errichten und betreiben zu dürfen, müssen Fachkräfte entsprechend ausgebildet werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde zur richtigen Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpensystemen. Die Teilnahme dient der Qualitätssicherung und Vermeidung von Planungs- und Installationsfehlern. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten bei bestandener Prüfung einen Sachkundenachweis und werden bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Qualifizierungsnachweis „Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Wärmepumpen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar Wärmepumpen wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ ist als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik
  • TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater
  • Technische Leiter, Mitarbeiter aus Vertrieb und Produktentwicklung
  • Gebäudebetreiber und Bauherren

Voraussetzungen

Für Planung, Errichtung und Instandhaltung von Wärmepumpen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen Errichter:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik
  • Zwei Jahre Tätigkeit im Bereich der Errichtung oder der Instandhaltung von Wärmepumpen
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Voraussetzungen Planer:

  • Mindestens eine Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik
  • Zwei Jahre verantwortliche Tätigkeit im Bereich der Planung von Wärmepumpen
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Sachkundige und Fachbetriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag zur Aufnahme in das DGWZ-Register für Wärmepumpen stellen.

Inhalte

  • Aufbau einer Wärmepumpe
  • Anwendungsbereich, Normative Verweise, Begriffe
  • Formelzeichen, Abkürzungen, Indizes
  • Bilanzgrenzen, Effizienzbetrachtungen
  • Zuständigkeiten – Energieversorger, Bergamt, Behörden, Handwerker, Planer
  • Voruntersuchung
  • Grundlagenermittlung, Detailplanung
  • Bestandsaufnahme, Vorbereitung der Detailplanung
  • Heizlast
  • Wärmeübergabe
  • Gebäudekühlung
  • Trinkwassererwärmung
  • Dimensionierung der Wärmepumpe
  • Betriebsweise (Auswahl)
  • Wärmespeicher (Dimensionierung)
  • Wärmequellen
  • Elektrischer Anschluss (EVU-Sperrzeiten, Leitungsquerschnitte, Zählerkonzept)
  • Nutzung der Solarenergie – Photovoltaik, Solarthermie
  • Anlagenkonzept (MIT Schallberechnung, Aufstellbedingungen)
  • Angebotserstellung (Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsunterlagen
  • Inbetriebnahme und Unterweisung – Hydraulischer Abgleich, Regelungsparameter
  • Praxisbeispiel: Ablaufplan, Rechenbeispiel, Auslegung
  • Inspektion und Wartung der Anlage
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Felix Biallas ist Planer und Installateur von Wärmepumpenheizungssystemen sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bei der Firma Ralf Brüser Heizung Sanitär Solar.
  • Sven Gallwitz, Dipl.-Ing. (FH) ist TGA-Fachplaner und im Fachbereich Gebäudemanagement bei der Landeshauptstadt Hannover tätig.
  • Peter Jäger ist Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Energie-Effizienz-Experte und Geschäftsführer bei Jäger Haustechnik GmbH.
  • Thorben Mroß ist Zentralheizungs- und Lüftungsbauer und Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.
  • Julian von der Halben ist Installateur- und Heizungsbaumeister und Geschäftsführer bei Rolf von der Halben Heizung & Sanitär GmbH.

Anmeldung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung war insgesamt sehr gut und informativ aufgebaut und bezog auch Randthemen wie z.B. Toxizität von Kälttemitteln mit ein. Die Praxisbeispiele waren hilfreich und informativ und der Bezug zur Praxis passend für den Einsatz von Wärmepumpen, ebenso wie das selbständige Berechnen der Wärmepumpenleistung. Auch der Bezug zur Kühlung mit Wärmepumpen war gelungen.“
    Sören Schlatter, iwb Ingenieure Energie GmbH & Co. KG, Hamburg
  • „Die Veranstaltung war sehr gut geleitet und es wurden praxisnahe Besipiele gebracht. Besonders gut haben mir die Beispielrechnungen und die ausgiebigen Antworten des Referenten bei Fragen gefallen. Auch die Location, das Essen und das Personal waren sehr gut.“
    Daniel Balwar, Landtagsamt Bayerischer Landtag, München
  • „Gute Erklärung an Hand von praktischen Beispielen. Sehr guter Ablauf und Referent fachlich top.“
    Sascha Nebel, IKN Kältetechnik GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe
  • „Mir als TGA-Planer hat das Seminar das gewünschte persönliche Ziel der Wissensauffrischung voll erbracht.“
    Frederic Schichl, Oberhaching
  • „Ich habe durch das Seminar ein tieferes Verständnis über die Auslegung einer Wärmepumpe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Zukunftsaussichten erhalten.“
    Philipp Essinger, Georg Röth GmbH, Waldmichelbach
  • „Sehr gut. Das Seminar hat mir Sicherheit gebracht.“
    Patrick Lehrian, Lehrian Heizung und Sanitär GmbH, Zwingenberg
  • „Das Seminar war sehr anschaulich. Vorhandene Kenntnisse konnten vertieft und neue hinzugewonnen werden. Kennenlernen des Umgangs mit der VDI 4645.“
    Kay-Uwe Kanitz, Kommunale Objekt­bewirtschaftung und -entwicklung, Rostock
  • „Lehrreich und sehr effizient. Kleine Gruppe. Ich habe Handlungssicherheit gewonnen und konnte meine Fachkompetenz steigern.“
    Mathias Schnapka, Wiens Dezentrale Energiesysteme GmbH, Paderborn

Weitere Informationen

Stichworte
Wärmepumpe, VDI 4645, Heizung, Bestandsgebäude, Wärmepumpensystem, Inbetriebnahme, Hydraulische Schaltungen, Heizleistung, Energiequellen, Klimaschutz, Energiewende, Wärmeverteilung, Nutzwärme, Brauchwarmwasserbereitung, Gasheizung, Energetische Qualität, Planungshandbuch Wärmepumpen, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Sachkundige Person, Fachkraft, Event, Veranstaltung, 2025

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Photovoltaik-Anlagen - PV

Übersicht zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Übersicht zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller | Institutionen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Photovoltaik (dt. Fotovoltaik) wird die direkte Umwandlung von Lichtenergie aus dem Sonnenlicht in elektrische Energie verstanden. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind häufig auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen angebracht, wo sie das Sonnenlicht auffangen können. Die Solarmodule wandeln die Sonnenergie in elektrische Energie um, die als Strom genutzt werden kann. Dieser wird an den Wechselrichter weitergeleitet, welcher sich häufig im Keller des Gebäudes befindet und den Strom an den Stromspeicher sowie die Verbraucher des Gebäudes verteilt. Der durch die PV-Anlagen gewonnene elektrische Strom kann dem öffentlichen Versorgungsnetz zugeführt, zwischengespeichert oder selbst genutzt werden. Auf diese Weise können PV-Anlagen als nachhaltiger Stromerzeuger den Einsatz konventioneller Kraftwerke ersetzen.

Aufgrund ihrer Lage sind PV-Anlagen einer Vielzahl von externen Gefahren ausgesetzt. Mit der Installation am Dach oder an der Fassade eines Gebäudes müssen montierte PV-Anlagen gleichzeitig die Schutzfunktionen des Daches bzw. der Fassade übernehmen und das Gebäude vor z.B. Regen schützen. Ebenso können von PV-Anlagen Gefahren ausgehen, wenn beispielsweise Fehler in der Planung und Ausführung gemacht wurden. Daher ist ein normgerechter Umgang, Aufbau und Brandschutz bei PV-Anlagen stets zu gewährleisten.

Hauptkomponenten von Photovoltaik-Anlagen

  • PV-Generator
  • Generatoranschlusskasten
  • Verkabelung auf der Gleichstromseite
  • Lasttrennschalter
  • Wechselrichter
  • Verkabelung auf der Wechselstromseite
  • Unterverteilung Wechselrichter
  • Einspeisezähler und/oder Zähler für den Eigenverbrauch
  • Speicher elektrischer Energie (optional)

Solardachziegel

Solardachziegel sind Dachziegel, welche die gleichen Funktionen wie eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage aufbringen. Sie absorbieren die Sonnenstrahlen und wandeln sie in elektrische Energie um. Anders als konventionelle Solarzellen, die auf die bestehende Dachhaut angebracht werden, kommen sie wie herkömmliche Ziegel zum Einsatz. Sie bestehen aus:

  • Keramik,
  • Kunstoff
  • oder Schiefer

und werden an die Dachlattung angebracht. Neben ihrer Funktion als Stromerzeuger dienen sie der Deckung des Daches.

Die bekanntesten Hersteller der Solardachziegel sind

  • Tesla,
  • Autarq,
  • Solteq
  • und Eternit.

Vorteile der Solardachziegel sind, dass sie handlich, optisch unaufällig und kostensparend sind.

Normen und Vorschriften

Für Photovoltaik-Anlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Photovoltaik-Anlagen, Solarzellen, Solarmodule, Solaranlage, Solarstrom, Sonnenenergie, Erneuerbare Energien, Energiewende

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  •  Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701