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Building Information Modeling (BIM) im neuen Planerbrief Nr. 46

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-07 vom 5. März 2024

Zum 1. März 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 46 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Gastautor Peter Liebsch von der Drees & Sommer SE den aktuellen Stand der Anwendung von BIM beim Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden in Deutschland.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Einbruchmeldeanlagen (EMA), energieeffiziente Rechenzentren, Brandschutz versus Amok, Trinkwasserhygiene und Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen. Der Beitrag über EMA schildert, warum diese nicht mittels Riegelschaltkontakt scharf- bzw. unscharf geschaltet werden dürfen. Ein weiterer Beitrag stellt das in der Normenreihe DIN EN 50600 enthaltene Reifegradmodell zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Rechenzentren vor. Autor Bastian Nagel von Hekatron erläutert, wie es Planern und Betreibern gelingt, die Schutzziele im Brandfall und bei einer Amoklage in Einklang zu bringen. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Zertifizierungspflicht von Trinkwasserspendern. Der Beitrag zum Thema Aufzüge geht der Fragestellung nach, wer die Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen vornehmen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 47 erscheint am 1. Mai 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Building Information Modeling (BIM) ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 46 der DGWZ vom März 2024. www.planerbrief.de

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EMA richtig scharf- und unscharfschalten

EMA richtig scharf- und unscharf schalten

Im Zusammenhang mit Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA) wird häufig das Problem der Falschalarme diskutiert. Vergisst man beim Betreten des Gebäudes, die EMA unscharf zu schalten, wird ein Alarm ausgelöst. Bei „zwangsläufig“ aufgebauten EMA, wie sie beispielsweise in den Richtlinien VdS 2311 beschrieben und gefordert sind, kann das nicht passieren. Diese Zwangsläufigkeit hat den Vorteil, dass die EMA beim Verlassen des Gebäudes nur scharf geschaltet werden kann, wenn alle überwachten Türen und Fenster geschlossen und verriegelt sind.

Die EMA erkennt mittels Magnetkontakt, ob die Tür geöffnet oder geschlossen ist. Aber wie erkennt die EMA, ob das Türschloss abgeschlossen wurde? Dafür verwendet man in der Regel den sogenannten Riegelkontakt. Dieser Kontakt wird im Türrahmen hinter dem Schließblech montiert. Fährt der Schlossriegel beim Abschließen aus, wird der Kontakt betätigt. Die Tür ist verschlossen. Erst jetzt kann die EMA an der sogenannten „Schalteinrichtung“ scharf geschaltet werden, heutzutage typischerweise mit einem RFID-Transponder.

Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Schalteinrichtung eigentlich überflüssig ist. Denn wenn der Riegelkontakt den Verschluss der Tür überwacht, könnte er doch gleichzeitig die EMA scharf- und unscharf schalten. Wird die Tür abgeschlossen, wird die EMA scharf. Wird wieder aufgeschlossen, wird die EMA unscharf. Damit wären Schalteinrichtung und zusätzliche Bedienung überflüssig. Stimmt das wirklich?

In der Praxis wird diese Idee von Experten nicht umgesetzt. Die Umsetzung ist nach DIN VDE 0833-3 und VdS 2311 sogar verboten. Und das hat einen guten Grund. Denn wenn der Einbrecher die Tür aufbricht, ist die Betätigung des Riegelkontaktes durch den Schlossriegel nicht mehr gegeben – genau wie beim regulären Aufschließen. Das hat zur Folge, dass die EMA unscharf geschaltet wird bevor der Öffnungskontakt Alarm auslösen kann. Diese Variante lädt somit Einbrecher zur automatischen Unscharfschaltung beim Einbruch ein. Gut beraten ist daher, wer bei der Konzeption von Sicherungstechnik auf das Fachwissen der VdS-Richtlinien und Normen zurückgreift und einen Experten zu Rate zieht.

Autor: Sebastian Brose, Stv. Leiter Produkte & Unternehmen, VdS Schadenverhütung GmbH

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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DIN VDE 0833-3

Neue DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Mit der Veröffentlichung der Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ tritt die neue Ausgabe vom Oktober 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 in Kraft. Die Überarbeitung zeichnet sich vor allem durch die Anpassung an neue europäische Normen und durch die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie der Erstellung eines Sicherungskonzepts aus.

Gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 wird die Elektrofachkraft Gefahrenmeldetechnik durch Beschäftigte einer Fachfirma nach der Funktion A bzw. B ersetzt. Neu ist ebenso die Einstufung C für Beschäftigte, die Zuarbeiten ausführen. In Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung wird für alle Grade die DIN CLC/TS 50131-12 herangezogen. Auch wurden Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff neu aufgenommen. Für Melder mit Passiv-Infrarot-Detektion werden Hinweise gegeben, um deren Überwindung zu erschweren.

Das Sicherungskonzept geht auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen ein. Bei Alarmübertragungswegen gilt es, nur die notwendigen Kommunikationsgeräte einzubeziehen. Weiter wird auf die Anbringung von Antennen funkbasierter Übertragungswege eingegangen.

Autor: Friedrich Münz, Public & Industrial Affairs, Siemens AG Smart Infrastructure

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DIN EN 50131-1

DIN EN 50131-1
Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 1: Systemanforderungen

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden.

Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Außerdem legt die Norm Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.

Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 vom Dezember 2017.

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Stichwörter

Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA, Gefahrenmeldeanlagen, DIN EN 50131-1, VDE 0830-2-1, Vorschriften, Normen

Einbruchschutz und Einbruchmeldetechnik

Übersicht zu Einbruchschutz und Einbruchmeldetechnik

Einführung | Einbruchmeldetechnik/Einbruchmeldeanlagen | Normen und Vorschriften | Weitere Informationen

Einführung

Alle 4 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Ein effektiver Einbruchschutz ist heute mehr denn je von großer Bedeutung. Schwachstellen sind oft ungesicherte Fenster und Türen, die ein Einbrecher in weniger als 30 Sekunden überwinden kann. Wirksamer Einbruchschutz ist eine Kombination aus mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik und richtigem Verhalten. Von Fenstersicherungen über Alarmanlagen bis hin zu guter Nachbarschaft.

Einbruchmeldetechnik/Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldetechnik ist entscheidend für den Schutz vor unerlaubtem Zutritt. Sie kombiniert bauliche Schutzmaßnahmen mit technischen Einrichtungen. Diese Systeme umfassen eine Vielzahl von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen, die darauf abzielen, Einbrüche zu verhindern oder im Falle eines Einbruchs sofort Alarm zu schlagen.

Bauliche Schutzeinrichtungen beziehen sich auf physische Barrieren, die den Zugang zu einem Gebäude erschweren oder verhindern. Dazu gehören verstärkte Türen und Fenster, robuste Schlösser sowie Sicherheitsglas. Diese Maßnahmen setzen dem potenziellen Einbrecher Hürden entgegen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber gewaltsamen Eindringversuchen.

Technische Schutzeinrichtungen nutzen fortschrittliche Technologien, um unerlaubtes Eindringen zu erkennen und sofortige Alarme auszulösen. Hierzu gehören Bewegungsmelder, Glasbruchdetektoren, Magnetkontakte an Türen und Fenstern sowie Videokameras. Einbruchmeldetechnik spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz von Gebäuden vor unerlaubtem Zugriff. Diese Systeme umfassen eine Vielzahl von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen, die darauf abzielen, Einbrüche zu verhindern oder im Falle eines Einbruchs sofort Alarm zu schlagen. Die Kombination von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen in Einbruchmeldeanlagen schafft eine ganzheitliche Sicherheitslösung.

Normen und Vorschriften

Weitere Informationen

Stichwörter

Einbruchschutz, Einbruchmeldetechnik, Einbruchmeldeanlage, EMA