Schlagwortarchiv für: Elektromobilität

Intelligentes Lastmanagement

Intelligentes Lastmanagement

Die Light + Building in Frankfurt hat ganz klar gezeigt, welche Trends die Branche beschäftigen: Die Energiewende und der damit verbundene Wunsch nach Energieautarkie und Energieeffizienz ist sowohl im Wohnbau als auch bei Gewerbeimmobilien eines der wichtigsten Themen. Bei immer mehr Verbrauchern im Gebäude wie z.B. Ladestationen im gewerblichen Bereich für Mitarbeiter, Besucher und den eigenen Fuhrpark stellt sich die Frage, wie die benötigte Energie gemanagt und verteilt werden kann.

Ausschlaggebend für die Vermeidung einer Überlastung des Gebäudeanschlusses ist das intelligente Lastmanagement in der Energieverteilung. In der Technikzentrale des Gebäudes läuft alles zusammen, z.B. die eigenproduzierte Energie und die des externen Netzbetreibers. Beim Laden der Fahrzeuge sorgt das Lastmanagement dafür, dass hierbei immer die maximale Leistung zur Verfügung gestellt wird, ohne den Gebäudeanschluss zu überlasten.

Der Lastmanager misst den Verbrauch des gesamten Gebäudes und nutzt die noch übrige Leistung am Hausanschluss dank des dynamischen Lastmanagements für die Ladestationen.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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Fachmesse efa in Leipzig mit neuem Konzept

Die zur efa:ON umbenannte Fachmesse für Elektro-, Gebäude- und Lichttechnik findet vom 12. bis 14. September 2023 auf dem Leipziger Messegelände statt. Ergänzt wird die Ausstellung erstmalig durch die neue Fachmesse für Energietechnik, Verteil- und Breitbandnetze, netze:ON. Mit dem neuen Konzept soll die Vielfalt der Elektrotechnik sowie elektrischer und nachhaltiger Energietechnik abgebildet werden.

Auf der efa:ON kommen Hersteller und Dienstleister der Elektro-, Gebäude- und Lichttechnik mit den Elektrofachkräften aus Handwerk, Industrie und Gebäudetechnik, Planern, Vertretern des Handels und dem Branchennachwuchs zusammen. Fünf themenspezifische Foren bieten den Fachbesuchern darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Experten zu Innovationen in den Bereichen Licht, Messen + Prüfen, Netzstabilität, Erneuerbare Energien und Speichertechnologien sowie den Trends wie Elektrifizierung, Digitalisierung und BIM auszutauschen.

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Ist das Stromnetz fit für E-Autos?

Ist das Stromnetz fit für Elektroautos?

Schon heute stellt die steigende Zahl an E-Autos, die über private Wallboxen oder öffentliche Ladestationen aufgeladen werden, das Stromnetz vor große Herausforderungen, da das Laden eine hohe Belastung der Netzinfrastruktur bedeutet.

Ein wichtiger Faktor, der Einfluss auf die Netzstabilität hat, ist die Gleichzeitigkeit. Laden viele Fahrzeuge gleichzeitig im selben Netzabschnitt, kann der Leistungsbedarf über die Kapazitätsgrenze steigen. Die Sicherung löst aus und der entsprechende Netzabschnitt ist stromlos.

Relevant im Umgang mit den Herausforderungen ist ein steigender Grad an Digitalisierung. Intelligente Sensorik kann die Auslastung des Stromnetzes überwachen und ermöglicht im Bedarfsfall eine schnelle Reaktion. Netzdienliches Lademanagement kann Lastspitzen glätten, indem die Ladeleistung einzelner Fahrzeuge zeitweise reduziert wird. Dadurch verlängert sich zwar die Ladedauer. Doch geschickt eingesetzt, empfinden Kunden die Verzögerung nicht als störend. Kritischer Erfolgsfaktor für nachhaltige Versorgungssicherheit wird jedoch ein optimales Verhältnis aus dieser Intelligenz und zukunftssicherem Netzausbau sein.

Autor: Markus Wunsch, Leiter Netzintegration Elektromobilität, Netze BW

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Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gilt es auch, den Schutz vor Blitz- oder Überspannungsschäden zu erweitern. Passende Schutzkonzepte müssen dabei mit dem Einsatz effizienter Schutzgeräte kombiniert werden. Die E-Mobilität nimmt immer mehr Fahrt auf. So ist die Anzahl der Neuzulassungen von Elektromobilen (ohne Hybridfahrzeuge) in Deutschland seit 2015 von rund 12 500 auf fast 200 000 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurde die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte von rund 5 900 auf rund annähernd 25 000 erweitert, Tendenz: weiter steil steigend.

Entscheidend für den Aufbau einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur ist dabei nicht nur die Anzahl an verfügbaren Ladestationen, sondern auch die Qualität der in den Ladeparks und -stationen verbauten, in der Regel hochempfindlichen elektronischen Komponenten. Dem Schutz gegen Überspannungen und Blitzeinwirkungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, zumal sich die Ladestationen häufig im Freien und dort an exponierter Stelle befinden. Bei Ladeparks kommen bei Einrichtungen für das Last- und Energiemanagement weitere elektronische Bauteile zum Einsatz, die ebenso zuverlässig vor transienten Überspannungen geschützt werden müssen.

Die Gefahr von Überspannung und Blitzeinschlägen betrifft dabei nicht nur die Stationen selbst, sondern auch die Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt dort für den Ladevorgang angeschlossen sind. Die Ladeschnittstelle von Elektromobilen ist üblicherweise für eine Spannungsfestigkeit von maximal 2 500 V ausgelegt. Selbst ferne Blitzeinschläge im erweiterten Radius der Stationen können Spannungen erzeugen, die um eine Vielfaches höher ausfallen. Schäden an Batterien und Ladereglern sind in solchen Fällen vorprogrammiert, dadurch ausgelöste Batteriebrände können sogar zum Totalschaden des Fahrzeugs führen; im schlimmsten Fall sind davon in der Nähe befindliche Personen betroffen.

Neben den oft erheblichen Schaden auslösenden Blitzeinwirkungen sind auch die Folgen zu berücksichtigen, die durch die eher energiearmen Schaltüberspannungen verursacht werden. Auch wenn sie nicht immer unmittelbaren Schaden an der Einrichtung verursachen, tragen sie zur Verkürzung der Lebenszeit der eingesetzten elektrischen und elektronischen Komponenten bei.

Wirklich wirksamen Schutz dagegen bietet nur die Umsetzung eines übergreifenden Blitz- und Überspannungsschutzkonzeptes. Dabei gilt es insbesondere die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 sowie DIN VDE 0100-722 und VDE-AR-N 4100 zu berücksichtigen.

Hochgradig wirksame Überspannungsschutzgeräte sorgen zuverlässig für eine Ableitung von Stoßströmen. Die durch Blitzeinschläge erzeugte Überspannung reduziert sich dabei in einem Maß, dass die Spannungsfestigkeit zentraler Komponenten nicht überschritten wird und sich Funkenbildung oder Kurzschlüsse verhindern lassen. Darüber hinaus können durch ihren Einsatz Alterungsprozesse der verbauten Elektronik verzögert oder gänzlich vermieden werden.

Vor solchen Schäden und den damit einhergehenden Anlagenausfällen bewahrt ein Überspannungsschutz. Schon in der Planungsphase wird das entsprechende Schutzkonzept an die spezifischen Verhältnisse vor Ort angepasst. Häufig tritt bei Wallboxen das Problem auf, dass der Raum für die Installation von Überspannungsschutz sehr begrenzt ist, oft so begrenzt, dass der Einsatz eines zusätzlichen Gehäuses nötig wird; ein solches wiederum erhöht die Kosten. In Fällen wie diesen sollte ein Überspannungsableiter zum Einsatz kommen, der alle relevanten Normen und zuverlässigen Schutz bietet– und das bei einer Bauform, die maximal platzsparend ist und zudem auch außerhalb der Wallbox einfach installiert werden kann.

Autor: Fabio Pafumi, Business Development Manager Utilities & Smart Grid/E-Mobility, DEHN SE

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Um den Zielen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) näher zu kommen, hat die Bundesregierung die Fördergelder zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Zudem wurden zwei Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität aufgelegt.

Die finanziellen Mittel für die Anfang 2021 gestartete BEG wurden im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Fördermittel gelten für Anträge, die bis zum Jahresende eingereicht werden. Weitere Fördermittel werden für die energetische Sanierung und den klimagerechten Neubau sozialer Wohnungen ab 2022 zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der E-Mobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ausschreibung für das Deutschlandnetz. Dessen Ziel ist es, mit der Errichtung von rund 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten eine flächendeckende Grundversorgung im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherzustellen. Der Aufbau der Schnellladeinfrastruktur wird mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Darüber hinaus wird bis 2024 die Anschaffung speziell von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit insgesamt 6,6 Mrd. Euro gefördert.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-04 vom 28. April 2021

Seit dem 25. März 2021 ist das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft und schreibt für Gebäude die Ladestationen pro PKW-Stellplatz vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das neue Gesetz gilt ab sofort für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) sowie neue Nichtwohngebäude (beispielsweise Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

Damit muss zukünftig beim Neubau oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei neuen Nichtwohngebäuden ist dies ab sechs Stellplätzen verpflichtend: Hier muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein. Zudem muss zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Darüber hinaus muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt gebaut werden.

Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen sowie ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Verteileranlagen, Verbrauchererfassungen oder Sicherungselemente.

Ausnahmen gelten für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und vorwiegend selbst genutzt werden. Auch wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung bei Bestandsgebäuden überschreiten, greift das Gesetz nicht. Zudem wird mit der sogenannten Quartierslösung eine Möglichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz setzt die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht um.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz definiert notwendige Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtgebäude.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/logistik-mobilitaet/ladestationen-elektroautos-uebersicht

Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden

Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden

Seit dem 25. März 2021 ist das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft. Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen.

Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine 1:1 Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Schlagwortarchiv für: Elektromobilität

ABL GmbH

ABL GmbH

Albert-Büttner-Straße 11
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon 09123 188-0
Fax 09123 188-188
info@abl.de
www.abl.de

ABL gehört zu den Pionieren der Elektromobilität und entwickelt und produziert Wallboxen und Ladesäulen für den privaten, halböffentlichen und öffentlichen Einsatz. Mit seinen eMobility-Produkten knüpft der0 Hersteller an die technologische Tradition des Unternehmens an. Firmengründer Albert Büttner entwickelte 1925 den Schuko-Stecker, heute der weltweit meistverbreitete Standard für Steckvorrichtungen. Mit innovativen Lösungen im Bereich eMobility wird diese Erfolgsgeschichte nun in den Zeiten der Elektromobilität fortgeschrieben und ABL setzt Maßstäbe beim Aufbau nutzerfreundlicher Ladeinfrastruktur.

Produkte und Leistungen

  • eMobility: Ganzheitliches Produktprogramm an intelligenten Ladelösungen für den privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich
  • Connectivity: Steckvorrichtungen für Handwerk, Bau und Industrie

Höhepunkte zur Light + Building 2024

  • Wallbox eM4 – Die passgenaue Ladestation für Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und Parkhäuser
  • SCHUKO F/B neu – Neues Produktprogramm an Steckern und Kupplungen
  • Wallbox ABL Pulsar – Die Synergie zweier führender Unternehmen in der Elektromobilität

Planer-Ansprechpartner

Dirk Hinrichs, Vertriebsleiter Norddeutschland, Telefon 0173 5739146, dirk.hinrichs@abl.de

René Hocher, Vertriebsleiter Westdeutschland, Telefon 0173 8968450, rene.hocher@abl.de

Manfred Profoss, Vertriebsleiter Süddeutschland, Telefon 0173 5704870, manfred.profoss@abl.de

Frank Birr, Vertriebsleiter Ostdeutschland, Telefon 0172 3518844, frank.birr@abl.de

 

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Bender GmbH & Co. KG

Bender GmbH & Co. KG

Londorfer Straße 65
35305 Grünberg
Telefon 06401 807-0
Fax 06401 807-259
info@bender.de
www.bender.de

Als erfolgreicher Pionier und Marktführer produziert Bender seit 1946 elektrische Sicherheitsprodukte und -lösungen der Spitzenklasse. Mit vielseitigen Mess-, Schutz- und  Überwachungssystemen bietet Bender individuelle Lösungen für hochkomplexe Anwendungsbereiche in Industrie, Krankenhäusern und Elektromobilität.

Produkte und Leistungen

Volle Transparenz in jeder Anwendung

Monitoring-Systeme zeigen zu jeder Zeit, was läuft, wie es läuft und wo Gefahrenpotentiale liegen: von Leistungsdaten bis zu Fehlerströmen. Damit hat man jederzeit alles im Blick und kann schnell die richtigen Entscheidungen treffen. Von der sicheren Stromversorgung, über Steuer- und Informationszentralen, bis hin zum Betrieb der Anlagen. Die permanente Überwachung gemäß DGUV V3 erhöht die Sicherheit und Verfügbarkeit. Für 24/7 Anwendungen in der Industrie, im Krankenhaus und überall dort, wo Funktionieren alternativlos ist.

Nachhaltigkeit als Wachstumsmotor

Mit spezialisierten Lösungen ermöglicht Bender schon heute optimale Erträge in der regenerativen Energiegewinnung. Bei Zukunftstechnologien, wie dem elektrischen Fliegen oder im raschen Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit dynamischem Lastmanagement, ist die elektrische Sicherheit von Bender ein essenzieller Teil für den Erfolg.

Planer-Ansprechpartner

Max Pieck, Business Development Manager, Telefon 06401 807-235, max.pieck@bender.de
Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort: www.bender.de/kontakt/vertrieb-deutschland

 

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VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Ladesäulenverordnung (LSV)

Ladesäulenverordnung (LSV)

Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

Ladesäulenverordnung (LSV)

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Die Ladesäulenverordnung (LSV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet wurde, ist am 17. März 2016 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der „Ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ des Bundesgesetzblatts am 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden. Mit ihr wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt.

Die vorliegende Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile sowie weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung.

Elektromobile werden in der Verordnung als ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 bezeichnet. Ladepunkte sind dementsprechend Einrichtungen, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt sind und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann.

Inhalt

Ladesäulenverordnung (LSV)

Normenbestellung FeststellanlagenLSV  Ladesäulenverordnung (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Eingangsformel

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Mindestanforderungen an die technische Sicherheit und Interoperabilität

§ 4 Punktuelles Aufladen

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

§ 6 Kompetenzen der Regulierungsbehörde

§ 7 Ladepunkte mit geringer Ladeleistung

§ 8 Übergangsregelung

Schlussformel

Weitere Informationen

Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Übersicht zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Übersicht zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

EinführungPublikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) zielt darauf ab, den Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu bewahren. Das GEIG verpflichtet Unternehmen und Immobilienbetreiber, die Eigentümer von Gebäuden sind, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Wohnungsgebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen. Es wird außerdem die Anzahl der Stellplätze festgelegt, die mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden müssen.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und erhielt die Zustimmung vom Bundesrat in der zweiten Lesung am 5. März 2021. Das GEIG ist am 25. März 2021 in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um.

Publikationen

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

GEIG, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Gebäude, Elektromobilität, Infrastruktur, Ladeinfrastruktur, Gesetz, Bestandsgebäude, Elektromobilität, EU-Richtlinie, EU-Gebäuderichtlinie 2018/844, Ladepunkt, Ladesäule, Ladestation, Leitungsinfrastruktur, Neubau, Nichtwohngebäude, Stellplatz, Wohngebäude

Seminar Ladestation für Elektroautos

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | VoraussetzungenInhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus.

Seminareinladung

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert drei Tage. Die Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Prüfung
3. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management
 
bzw. das Online-Seminar dauert zwei Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-07. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-25. April 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-27. Juni 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 10.-12. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 26.-28. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

1 Tag 540 Euro, 2 Tage 810 Euro, 3 Tage 1.145 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen“, „Ladestationen für Elektroautos – Prüfung“ und „Ladestationen für Elektroautos – Management“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Als Online-Seminar:

Als Präsenz-Seminar:

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

Als Online-Seminar:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Als Präsenz-Seminar:

  • 24 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und Dienstleister von Ladestationen,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.

Inhalte

Die 3 Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden. Das Wissen der vorherigen Tage wird jeweils vorausgesetzt.

1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen

  • Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
  • Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme, Schutzeinrichtungen
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Normen und Vorschriften: VDE 0122, DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Prüfung

  • Normen und Vorschriften: DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
  • Sicherheitsvorschriften: DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, TRBS, ArbSchG, BetrSichV
  • Messgeräte, Prüfmethoden, Prüfprotokollierung, Software
  • Praktische Mess-Übungen
  • Schriftliche Prüfung

3. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management

  • Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
  • Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
  • Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
  • Abrechnung und Verwaltung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Der Referent hat alle speziellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.“
    Jörg Schulze, Schäffler Technologies AG & Co. KG, Luckenwalde

Weitere Informationen

Stichworte
Ladestationen, Ladeinfrastruktur, Ladekabel, Ladepunkt, VDE 0122, DIN VDE 0100-722, VDI 2166 Blatt 2, Ladesäulenverordnung (LSV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), DIN EN ISO 15118, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Prüfung, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, Messgeräte, Protokollierung, Software, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2023, 2024

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Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA

Logistik und Verkehr Foto

Logistik & Mobilität

  • Biosprit, Biokraftstoff, Kraftstoff, Benzin, E10
  • Carsharing
  • Elektroauto, Elektrofahrzeug, E-Auto, E-Mobile
  • Elektro-LKW, E-LKW, Oberleitungs-LKW, Elektro-Highway, E-Highway, Teststrecke, A5
  • Elektromobilität, E-Mobility
  • Fernbusse, Fernbuslinienverkehr, Fernbusverbindungen
  • Fördermittel, Hebezeuge
  • Gigaliner
  • Ladestationen (Seminar Ladestationen), Ladesäulen, Stromtankstelle
  • Logistik (Transport, Umschlag, Lagerung), Lieferketten, Fracht, Seefracht, Luftfracht
  • Luftfahrt
  • Mobilität
  • Öffentlicher Personen-Nahverkehr, ÖPNV
  • Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
  • Personenverkehr, Güterverkehr
  • Pkw-Maut, Lkw-Maut, Toll Collect, Vignette
  • Speditionen, Reedereien, Fluggesellschaften, Kurierdienste, Expressdienste, Paketdienste (KEP-Dienste)

Weiterführende Informationen

Sitchworte
Logistik, Verkehr, Mobilität