Schlagwortarchiv für: Elektrofahrzeuge

Intelligentes Lastmanagement

Intelligentes Lastmanagement

Die Light + Building in Frankfurt hat ganz klar gezeigt, welche Trends die Branche beschäftigen: Die Energiewende und der damit verbundene Wunsch nach Energieautarkie und Energieeffizienz ist sowohl im Wohnbau als auch bei Gewerbeimmobilien eines der wichtigsten Themen. Bei immer mehr Verbrauchern im Gebäude wie z.B. Ladestationen im gewerblichen Bereich für Mitarbeiter, Besucher und den eigenen Fuhrpark stellt sich die Frage, wie die benötigte Energie gemanagt und verteilt werden kann.

Ausschlaggebend für die Vermeidung einer Überlastung des Gebäudeanschlusses ist das intelligente Lastmanagement in der Energieverteilung. In der Technikzentrale des Gebäudes läuft alles zusammen, z.B. die eigenproduzierte Energie und die des externen Netzbetreibers. Beim Laden der Fahrzeuge sorgt das Lastmanagement dafür, dass hierbei immer die maximale Leistung zur Verfügung gestellt wird, ohne den Gebäudeanschluss zu überlasten.

Der Lastmanager misst den Verbrauch des gesamten Gebäudes und nutzt die noch übrige Leistung am Hausanschluss dank des dynamischen Lastmanagements für die Ladestationen.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-07 vom 22. Oktober 2020

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH.  Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen. #Ladestationen #Elektromobilität www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-07 (PDF)
  • Bild: Aufbau-von-intelligenten-Ladestationen.jpg
    Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen
    Bildquelle:
    ArGe Medien im ZVEH
    Bildunterschrift: Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen.

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Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

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Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Mit der neuen Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik einen Leitfaden für die Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung entwickelt. Die Richtlinie befasst sich mit der Schaffung und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden.

Die VDI 2166 Blatt 2 richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe.

Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019. Die aktuelle Richtlinie kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag oder beim VDI-Verlag bestellt werden.

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Elektromobilität als Chance nutzen

Die Mobilität befindet sich im Wandel. Wir müssen aufhören über den Klimawandel und Umweltschutz zu reden. Wir müssen handeln, an Lösungen arbeiten und Taten sprechen lassen.

Zum Erreichen der Klimaziele führt kein Weg an batterieelektrischen Fahrzeugen vorbei. Für eine großflächige Verbreitung müssen jedoch Vorurteile beseitigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung geschaffen werden. Elektrofahrzeuge sind lange nicht mehr auf die Kurzstrecke limitiert und Reichweiten von über 500 Kilometer sind möglich. Am Beispiel von StreetScooter konnte die RWTH Aachen mit ihrem Return-on-Engineering-Konzept ebenso zeigen, dass die Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen mit kundenorientierten, agilen Methoden schnell und günstig erfolgen kann. Ebenso befindet sich die Ladeinfrastruktur in Deutschland im Aufbau, wobei noch diverse gesetzliche Hürden aus dem Weg zu räumen sind. Bereits heute stehen über 17.000 öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß wird jedoch das klassische Laden an einer Tankstelle ein Auslaufmodell sein und Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz die dominierende Variante werden. Hierfür sind bereits heute intelligente Technologien mit 11 bis 22 kW Leistung auf dem Markt, die auch für die Zukunft ein sicheres Investment darstellen. Insbesondere werden bidirektionales Laden und Smart Grid Technologien immer wichtiger.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Achim KampkerChair of Production Engineering of E-Mobility Components (PEM), RWTH Aachen University

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Schlagwortarchiv für: Elektrofahrzeuge

Compleo Charging Solutions AG

Compleo Charging Solutions AG

Oberste-Wilms-Straße 15a
44309 Dortmund
Telefon 0231 534923-70
info@compleo-cs.de
www.compleo-charging.com

Compleo ist innovativer Komplettanbieter von Hard- und Software zum Laden von Elektrofahrzeugen. Mit der Compleo-Ladetechnologie wird der Umstieg auf Elektromobilität sowohl im gewerblichen als auch privaten Umfeld ganz einfach.

Compleo entwickelt und produziert Ladestationen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen verfügt über mehr als 12 Jahre Erfahrung mit tausenden Ladepunkten im Feld. Konsequente Forschungs- und Entwicklungsarbeit stellen die Position als Technologieführer im Markt sicher.

Produkte und Leistungen

Die Breite des Produkt- und Service-Angebots bei Compleo ermöglicht nicht nur den Auf- und Ausbau von innovativer Ladeinfrastruktur, sondern auch den effizienten Betrieb. Dazu kommt ein komfortables Management aller Prozesse rund um das Laden von Elektrofahrzeugen durch Software Services:

  • Eichrechtskonforme und systemoffene AC- & DC-Ladestationen
  • Hardwareoffenes IT-Backend für innovative Software-Services
  • Einfache Installation & Inbetriebnahme
  • Komplettangebot „Made in Germany“

Höhepunkte zur Light + Building 2022

  • Neuheit: Direktbezahlung konform mit der deutschen Ladesäulenverordnung – Bezahlmodul X-PAY für AC- und DC-Ladestationen
  • Volle Effizienz: Einzigartige Power-Rail-Technologie für den kostenoptimierten Aufbau vieler Ladepunkte
  • IT-Plattform für diverse Betreibermodelle: Professioneller Betrieb und Öffnung von Ladepunkten für möglichst viele Nutzer mit eOPERATE – individuelle Betreibermodelle durch Multi-Mandantenfähigkeit
  • Montagefreundliche Wallbox: eBOX als attraktive Lösung für Privatkunden und Monteure

Planer-Ansprechpartner

Andreas Lamberts, Account Manager Elektrofachbetriebe, andreas.lamberts@compleo-cs.com

 

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VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Seminar Ladestation für Elektroautos

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | VoraussetzungenInhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus.

Seminareinladung

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert drei Tage. Die Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Prüfung
3. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management
 
bzw. das Online-Seminar dauert zwei Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-07. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-25. April 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-27. Juni 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 10.-12. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 26.-28. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

1 Tag 540 Euro, 2 Tage 810 Euro, 3 Tage 1.145 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen“, „Ladestationen für Elektroautos – Prüfung“ und „Ladestationen für Elektroautos – Management“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Als Online-Seminar:

Als Präsenz-Seminar:

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

Als Online-Seminar:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Als Präsenz-Seminar:

  • 24 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und Dienstleister von Ladestationen,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.

Inhalte

Die 3 Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden. Das Wissen der vorherigen Tage wird jeweils vorausgesetzt.

1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen

  • Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
  • Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme, Schutzeinrichtungen
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Normen und Vorschriften: VDE 0122, DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Prüfung

  • Normen und Vorschriften: DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
  • Sicherheitsvorschriften: DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, TRBS, ArbSchG, BetrSichV
  • Messgeräte, Prüfmethoden, Prüfprotokollierung, Software
  • Praktische Mess-Übungen
  • Schriftliche Prüfung

3. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management

  • Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
  • Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
  • Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
  • Abrechnung und Verwaltung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Der Referent hat alle speziellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.“
    Jörg Schulze, Schäffler Technologies AG & Co. KG, Luckenwalde

Weitere Informationen

Stichworte
Ladestationen, Ladeinfrastruktur, Ladekabel, Ladepunkt, VDE 0122, DIN VDE 0100-722, VDI 2166 Blatt 2, Ladesäulenverordnung (LSV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), DIN EN ISO 15118, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Prüfung, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, Messgeräte, Protokollierung, Software, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2023, 2024

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Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA