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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-18
vom 2. September 2024

Zum 1. September 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 49 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Dr.-Ing. Maximilien Kintz vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation berichtet, wie mittelständische Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) in ihrem Geschäftsalltag schon heute effektiv nutzen können.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), Brandschutzklappen, Photovoltaikanlagen, Trinkwasserhygiene und Brandmeldeanlagen. Der Beitrag zu Predictive Maintenance erläutert, wie ein nachhaltiger energieschonender Betrieb von modernen Gebäuden mit Hilfe von Predictive Maintenance in der Gebäudeautomation erreicht werden kann. Ein anderer Beitrag schildert, was es bei der Prüfung von Brandschutzklappen zu beachten gilt. Autor Andreas Telkemeier von der node.energy GmbH geht auf die Pflichten eines Betreibers von Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Anlagenleistung ein. In einem weiteren Beitrag werden die Vorteile von digitalen Wassermanagementsystemen zur Senkung des Legionellenrisikos vorgestellt. Darüber hinaus sind die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) durch eine Eingewiesene Person (EP) und eine Sachkundige Person (SP) Thema.

Der nächste Planerbrief Nr. 50 erscheint am 1. November 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024. www.planerbrief.de

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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

 

 

Wer darf Brandmeldeanlagen warten?

Bei Brandmeldeanlagen (BMA) sind klare Zuständigkeiten wichtig. Eingewiesene Personen (EP) und Sachkundige Personen (SP) haben unterschiedliche Aufgaben, die in der DIN VDE 0833-1 geregelt sind. Eine EP muss von einer ausgebildeten Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen (EFK GMA) in die erforderlichen Aufgaben eingewiesen werden und in der Lage sein, die BMA selbstständig zu bedienen, Schutzmaßnahmen einzuleiten und Maßnahmen bei Abschaltung oder Störung zu veranlassen. Eine speziell ausgebildete SP hat fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der BMA und kann vierteljährliche Begehungen durchführen, bei denen sie sichtbare Störungen und Einflüsse erkennt. Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen werden von einer EFK GMA durchgeführt. Die klare Rollenverteilung zwischen EP und SP minimiert Risiken und stellt die ständige Funktionsfähigkeit der BMA zuverlässig sicher.

Autor: Jörg Müller, Geschäftsführer, UDS Beratung GmbH

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