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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neuer Planerbrief 34 – März-April 2022 informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung. www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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DIN EN 50131 Teil 1

Alarmanlagen: DIN EN 50131 Teil 1

Der überarbeitete Teil 1 der DIN EN 50131 „Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ vom Juli 2021 legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die unter Verwendung von exklusiven oder nicht exklusiven leitungsgebundenen oder drahtlosen Verbindungen in Gebäuden installiert werden.

Informationen zum Thema Fernzugriff im normativen Anhang B und die Hinweise auf IT- Sicherheitsbedrohungen zeigen auch in dieser Norm, dass die IT-Technik mehr und mehr Einzug in die Einbruch- und Überfallmeldetechnik findet, die in Bezug auf die Sicherheit der Systeme einen immer höheren Stellenwert einnimmt.

Autor: Karl-Heinz Mast, Fachreferent Normen und Richtlinien, Building Technologies, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Die neue Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH, VdS 3134-2, wurde im Juni 2021 veröffentlicht und ersetzt die Version 05 vom 1. Februar 2019. Sie liefert Erläuterungen und Informationen zu Begriffen der Sicherungstechnik.

Damit soll das Verständnis aktueller Anforderungen an Einbruchmeldeanlagen, die auf dem VdS-Richtlinienwerk beziehungsweise auf einschlägigen Normen basieren, verbessert werden. Die VdS 3134-2 beschreibt hierzu die Unterschiede zwischen Regelwerken nach VdS einerseits und deutschen sowie internationalen Normen (DIN VDE/DIN EN) anderseits.

Die Richtlinie steht im VdS-Shop kostenlos zum Download zur Verfügung.

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DIN VDE 0833-3

Neue DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Mit der Veröffentlichung der Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ tritt die neue Ausgabe vom Oktober 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 in Kraft. Die Überarbeitung zeichnet sich vor allem durch die Anpassung an neue europäische Normen und durch die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie der Erstellung eines Sicherungskonzepts aus.

Gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 wird die Elektrofachkraft Gefahrenmeldetechnik durch Beschäftigte einer Fachfirma nach der Funktion A bzw. B ersetzt. Neu ist ebenso die Einstufung C für Beschäftigte, die Zuarbeiten ausführen. In Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung wird für alle Grade die DIN CLC/TS 50131-12 herangezogen. Auch wurden Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff neu aufgenommen. Für Melder mit Passiv-Infrarot-Detektion werden Hinweise gegeben, um deren Überwindung zu erschweren.

Das Sicherungskonzept geht auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen ein. Bei Alarmübertragungswegen gilt es, nur die notwendigen Kommunikationsgeräte einzubeziehen. Weiter wird auf die Anbringung von Antennen funkbasierter Übertragungswege eingegangen.

Autor: Friedrich Münz, Public & Industrial Affairs, Siemens AG Smart Infrastructure

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Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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ABUS Security Center GmbH & Co. KG

ABUS Security Center GmbH & Co. KG

Linker Kreuthweg 5
86444 Affing
Telefon 08207 959 90-400
planung@abus-sc.com
www.abus.info/security

Als Pionier der Sicherheitstechnik arbeitet die ABUS Gruppe seit Jahrzehnten mit Leidenschaft daran, die Welt ein Stück sicherer zu machen. Dabei richtet ABUS Produkte und Dienstleistungen in der elektronischen Sicherheitstechnik konsequent an den Anforderungen professioneller Gebäudeplaner/Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aus.

Produkte und Leistungen

Bei ABUS greifen alle Gewerke wie Einbruchmelde- und Türsprechanlagen, Videoüberwachung und elektronische Schließsysteme nahtlos ineinander – für den optimalen 360°-Schutz von Gewerbeobjekten. Die Fachabteilung Gebäudeplanung steht in jeder Phase der Planung, Projektierung und Installation mit persönlichen Ansprechpartnern zur Verfügung.

Höhepunkt zur Light + Building 2022

ABUS bietet ein breites Elektronik-Portfolio:

  • Die ABUS Secoris Einbruchmeldeanlage mit EN Grad 2, 200 Meldergruppen, Systembus und Cloud-Fernwartung
  • Video-Neuheiten: Thermalkameras für den Perimeterschutz (Detektion auf 200 m) und Tele-Motorzoom Kamera zur Überwachung bis auf 2 km.
  • Funk-Zutrittskontrolle ABUS wAppLoxx Pro Plus
  • Premiere: ABUS Tectiq, das mechatronische Schließ- und Zutrittskontrollsystem (Access-on-Card) für Gewerbeobjekte und öffentliche Einrichtungen.

Planer-Ansprechpartner

Eugen Bondaletow und Thomas Wagner, Fachberater Gebäudeplanung,
Telefon 08207 959 90-400, planung@abus-sc.com

 

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DIN EN 50131-1

DIN EN 50131-1
Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 1: Systemanforderungen

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Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden.

Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Außerdem legt die Norm Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.

Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 vom Dezember 2017.

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Stichwörter

Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA, Gefahrenmeldeanlagen, DIN EN 50131-1, VDE 0830-2-1, Vorschriften, Normen