Schlagwortarchiv für: effiziente Gebäude

Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

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Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Um den Zielen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) näher zu kommen, hat die Bundesregierung die Fördergelder zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Zudem wurden zwei Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität aufgelegt.

Die finanziellen Mittel für die Anfang 2021 gestartete BEG wurden im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Fördermittel gelten für Anträge, die bis zum Jahresende eingereicht werden. Weitere Fördermittel werden für die energetische Sanierung und den klimagerechten Neubau sozialer Wohnungen ab 2022 zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der E-Mobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ausschreibung für das Deutschlandnetz. Dessen Ziel ist es, mit der Errichtung von rund 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten eine flächendeckende Grundversorgung im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherzustellen. Der Aufbau der Schnellladeinfrastruktur wird mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Darüber hinaus wird bis 2024 die Anschaffung speziell von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit insgesamt 6,6 Mrd. Euro gefördert.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

2.378 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Zukünftig wird energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell stärker gefördert. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger am 7. Juni 2021 bekannt gemacht. Die BEG EM ist am 8. Juni 2021, die BEG WG und die BEG NWG sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten ersetzen sie – jeweils gemeinsam mit den Richtlinien für die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG und BEG EM – die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) vom 20. Juli 2016.

Die aktualisierte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) des BMWi fördert unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren.

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Förderung von Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen

Einführung | BEG | KFN | BEWKälte- und Klimaanlagen

Einführung

Im Rahmen der Energiewende nimmt die Nutzung von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden immer mehr zu, da sie eine umweltfreundliche und effiziente Alternative darstellt. Um den Einsatz von Wärmepumpen weiter zu fördern und den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien zu unterstützen, hat die Bundesregierung verschiedene Förderungsmaßnahmen eingeführt.

Die gängigste Förderung von Wärmepumpenanlagen ist die finanzielle Unterstützung durch staatliche Programme. Diese können Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen umfassen. Oftmals werden die Fördermittel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Installation einer effizienten Wärmepumpenanlage.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 1. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit nach Ende Juli 2022 die zweite Reformstufe in Kraft getreten. Die energetische Gebäudeförderung des Bundes wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu strukturiert. Die BEG umfasst drei Teilprogramme: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Alle drei Teilprogramme sind von den Änderungen betroffen.

Antragstellung: Um eine Förderung zu erhalten, müssen Anträge vor Beginn des Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt im Allgemeinen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der dem eigentlichen Projekt zugeordnet werden kann. Dies gilt auch für Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Verträge. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden. Um den Förderantrag für eine BEG-Einzelmaßnahme zu stellen, ist es erforderlich, dies ausschließlich elektronisch über die Website des BAFA durchzuführen.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Seit dem 1. März 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Diese neue Förderung ersetzt das bisherige Neubauförderprogramm, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet wurde.

Ziel der umgestalteten Förderung für den Neubau ist, die Emissionen von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklusses einer Immobilie zu verringern, den Energiebedarf während der Betriebsphase zu minimieren und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern.

Folgende KfW-Programme werden im Rahmen der KFN angeboten:

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, ohne dass zusätzliche Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Vergabe der Kredite erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei den bestehenden BEG-Programmen, ohne dass Beihilfen gewährt werden.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW bietet Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in die Errichtung von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze auf eine klimaneutrale Weise umzugestalten. Die Förderung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetz in den Fokus nimmt und darauf abzielt, sowohl die Umstellung vorhandener Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme als auch den Neubau von überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgten Netzen effektiv zu unterstützen.

Die Fördermaßnahmen gliedern sich in vier aufeinander aufbauende Module, wovon die ersten drei bereits aktiv gefördert werden. Das vierte Modul ist für die nahe Zukunft geplant, um seine Umsetzung zu starten. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsportal.

BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Genauso wie Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, werden auch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen (KK-Anlagen) von der Bundesregierung unterstützt. Dabei können auch Wärmepumpensysteme von dieser Förderung profitieren. Allerdings erfolgt die Förderung für KK-Anlagen im Gegensatz zur Unterstützung für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien nicht über das Marktanreizprogramm (MAP), sondern über einen eigenständigen Fördertopf.

Weitere Informationen

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