Schlagwortarchiv für: E-Rechnung

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Mit dem im März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz werden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) für Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein. Ab dann müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Zukünftig wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. E-Rechnungen müssen dann in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht. Bekannte Formate für die E-Rechnung sind in Deutschland die „XRechnung“ und das „ZUGFeRD-Format“. Unter sonstige Rechnungen fallen Papierrechnungen und solche, die in einem anderen elektronischen Format (PDF, JPG, etc.) übermittelt werden. Betroffen sind nur B2B-Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung ab Januar 2025. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird mit unterschiedlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt.  So dürfen Rechnungen in Papierform oder als E-Rechnung, die nicht der EU-Norm entsprechen (bei Zustimmung des Empfängers) noch bis Ende 2026 gestellt werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro gilt dies bis Ende 2027. Ab 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich die Anforderungen an die E-Rechnung und deren Übermittlung erfüllen.

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E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

Ab 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 2021 folgen die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Datev will ab September ein „Zusatzmodul Rechnungsschreibung“ anbieten. Darüber können Unternehmen E-Rechnungen per Knopfdruck gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat erstellen und übermitteln. Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Rechnungserstellung im Format ZUGFeRD 2.1 und XRechnung.

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