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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Telefon  06172 98185-30
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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

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