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Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

Weitere Informationen

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen

Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-07 vom 7. Juli 2016

Zum 1. Juli 2016 ist die neue Vornorm DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Titel der beiden Teile lauten DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ und DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager wird von der DGWZ angeboten und dauert drei Tage. In den Seminaren mit schriftlicher Prüfung werden die Inhalte der DIN VDE V 0827, Risikomanagement nach ISO 31000 und Risikobewertung nach DIN EN 31010 vermittelt. Die angehenden Technischen Risikomanager sollen damit befähigt werden, selbständig eine Risikoakte zu erstellen. Informationen zur Ausbildung und eine Liste mit zertifizierten Technischen Risikomanagern können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde in 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

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Schlagworte

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Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme an Schulen zum 1. Juli 2016 in Kraft. www.dgwz.de/risikomanager

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    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen
    Bildquelle: Christian Schwier – Fotolia
    Bildunterschrift: Notfall- und Gefahren-Systeme für Schulen sind seit 1. Juli 2016 durch die neue DIN VDE V 0827 geregelt.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

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Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse

Was ist ein Technischer Risikomanager?

DIN VDE V 0827 fordert erstmalig einen Technischen Risikomanager

Der Planerbrief sprach mit dem Risikomanagementberater Thomas Behra über Aufgaben und Einsatzgebiete.

Herr Behra, was genau macht ein Technischer Risikomanager?

Der Technische Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vor, untersucht Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit. Aus dem Ergebnis ergeben sich bestimmte Schutzklassen, aus denen er dann geeignete Maßnahmen ableitet, um die Einrichtung auf mögliche Gefahrensituationen und Bedrohungslagen vorzubereiten und die Menschen optimal zu schützen. Für ein Schulzentrum in einem sozialen Brennpunkt einer Großstadt beispielsweise besteht ein anderes Risiko als für eine ländliche Grundschule. Als Maßnahme kann dann zum Beispiel ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System eingesetzt werden, wie es in der Norm genannt wird.

Wer braucht einen Technischen Risikomanager?

Ein Risikomanagement ist nichts Neues und bereits in der ISO 31000 und der deutschsprachigen Fassung ORN 49000 geregelt. Für Banken und Versicherungen ist die Risikobewertung eine wichtige Geschäftsgrundlage. Und auch in Unternehmen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, Prozesse und mögliche Risiken zu bewerten und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Neu ist, dass durch die DIN VDE V 0827 nun auch für öffentliche Einrichtungen und Schulen ein Risikomanagement gefordert wird, wenn technische Systeme eingesetzt werden sollen.

Wie kann man Technischer Risikomanager werden?

Technischer Risikomanager könnte ein leitender Mitarbeiter einer Bau- oder Schulbehörde oder eines Betreibers werden. Auch Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte können sich gut zu diesem Thema weiterbilden. Sachverständige und Ingenieurbüros können diese Dienstleistung anbieten und sich die notwendige Qualifikation erwerben. Hierfür entstehen derzeit neue Schulungsangebote. An etwa drei Tagen werden die Normeninhalte vermittelt. In einer schriftlichen Prüfung muss dann das Fachwissen nachgewiesen werden, um das Zertifikat zum Technischen Risikomanager zu erlangen.

Interviewpartner: Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse und EOQ-Auditor

Weitere Informationen

Risikobewertung Notfall- und Gefahrensituation

Neues Seminar: Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Der Technische Risikomanager unternimmt eine Risikobewertung für Notfall- und Gefahrensituationen.Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet erstmalig das Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner.

Technische Risikomanager nehmen eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. die Schule auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Risikomanagement-Akte. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. (er)

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Schlagworte

  • Technischer Risikomanager, Risikobewertung, Gefahrensituation, Bedrohungslage
  • Schule, Öffentliche Einrichtung
  • DIN VDE V 0827, ISO 31000, ONR 49000
Titel - DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten, Entwurf April 2015

Sicherheit an Schulen – Neue Norm DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)

Die neue DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ unterstützt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zukünftig bei der Bewältigung von Not- und Gefahrensituationen.

Bombendrohungen und Amokläufe sind an deutschen Schulen glücklicherweise äußerst selten. Trotzdem stellen solche Gefahren wegen der dramatischen Folgen ein hohes und leider auch reales Risiko dar. Aus diesem Grund treffen Kommunen und Schulen aufwändige Schutzmaßnahmen: Notfallordner, Krisenteams und zunehmend auch Amokalarmsysteme sollen für die größtmögliche Sicherheit der Kinder sorgen. Die Planung von technischen Unterstützungssystemen ist für Behörden und Schulen allerdings nicht einfach. Fehlende Richtlinien führen zu Planungsunsicherheiten und kreativen Umsetzungen in die Praxis. Die Folge sind nicht selten Probleme im laufenden Betrieb.

Eltern und Schüler berichten von Fehlalarmen inklusive Sondereinsatzkommando und von verwechselten Brand- und Amokalarmen. Abhilfe schafft die neue DIN VDE V 0827, die Anfang 2015 veröffentlicht werden soll. Sie beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie ein technisches Risikomanagementsystem zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Notfall- bzw. Gefahrenereignisses bis zur abschließenden Bearbeitung. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können damit technische Systeme besser in die vorhandenen Alarmund Organisationsabläufe integrieren. (ms)

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